Ab wann darf ich den Mietvertrag unterschreiben, nach der Mietbescheinigung?
Hallo,
ab wann darf man einen Mietvertrag unterschreiben, wenn die Wohnung vom Jobcenter gezahlt werden würde?
Der Vermieter schickt mir eine Mietbescheinigung zu, diese schicke ich Dienstag an das Jobcenter.
Wenn ich dann das "ok" vom Jobcenter habe, dass die Wohnung angemessen ist, darf ich dann endlich den Mietvertrag unterschreiben?
Oder muss ich noch warten, bis alle anderen Anträge ebenfalls durch sind? (Antrag auf Leistung, Kaution)
Ich habe es so verstanden, dass man den Mietvertrag unterschreiben darf, sobald die Mietbescheinigung bearbeitet wurde, ist das richtig?
1 Antwort
Wenn ich dann das "ok" vom Jobcenter habe, dass die Wohnung angemessen ist, darf ich dann endlich den Mietvertrag unterschreiben?
Grundsätzlich Ja.
Oder muss ich noch warten, bis alle anderen Anträge ebenfalls durch sind? (Antrag auf Leistung, Kaution)
Wenn der Bewilligungsbescheid für ALG 2 noch nicht vorliegt, dann würde ich mit der Unterschrift des Mietvertrages warten.
Denn, ab Unterschrift des Mietvertrages schuldest Du dem Vermieter den Mietzins (Miete), was ohne bewilligtes ALG 2 vielleicht schwierig werden könnte.
Aber das mußt Du selbst entscheiden.