Wer muss die Stromrechnung (rückwirkend 6j.) zahlen?
Hallo, wir sind 02.2008 in eine neue Wohnung gezogen und keinen strom gezahlt weil wir bis jetzt auch keine Rechnung vom Stromversorger erhalten haben. Wie wussten auch nicht wer für welche kosten aufkommen muss. Der Vermieter hat die Stromanmeldung beim Versorger auch nicht gemacht, das kamm jetzt per zufall raus. Wir sind auch davon ausgegangen das die Stromkosten bei uns in den Nebenkosten drin enthalten sind, weil unser Vermieter uns auch garnicht drauf hingewiesen hat. Jetzt habe ich den Mietvertrag durchgelesen und da steht nirgendswo auch nur ein Wort von der Stromversorgung. Ok, ab jetzt wird natürlich gezahlt, aber was ist mit den 6 jahren rückwirkend? Wer muss dem Stromversorger was melden?, und woher sollte ich wissen wer unser Stromversorger ist? Gibt es irgendwelche verjährungsfristen in so einer Sache? Was ist wenn darauf auch keine hinweise im Mietvertrag zu finden sind? Es ist so dass zunächst der Vermieter diese Rechnung (für das letzte Jahr nur) erhalten hat, dann hat er diese dem Verwalter geschickt, und erst der Verwalter hat den Stromanbieter drauf hingewiesen das die Wohnung bereits seit 02.2008 bewohnt ist, und dann hat der Stromanbieter uns die Rechnung geschickt (knappe 3 tausend). Wir haben auch die ganzen 6 jahre keinen vom Stromanbieter bei uns im Haus (6 fam.) gesehn, keine Auhnung wer was und wann abgelesen haben könnte und wie die 6 jahre rückwirkend berechnet werden können. Wie die Nachbarn die Stromrechnungen bezahlen wissen wirauch nicht! Kann der Stromversorger mir oder dem Vermieter einen Versorgungsvertrag für 6 jahre rückwirkend "andrehen"?, und muss ich den unterschreiben? Bei dem neuen Versorgungsvertrag ab dem 01.01.2014 wie schon gesagt besteht ja keine Diskussion, und wird bezahlt. Bitte Bitte Hilfe! Vielen Dank im voraus!!!
7 Antworten
Ausgenommen vom Allgemeinstrom für Treppenhauslicht oder Heizung ist der Strom in Eurer Wohnung nicht in den Nebenkosten enthalten. Es müßte eigentlich jedem klar sein, daß die Hausgemeinschaft nicht für Stromkosten für die persönlichen Vergnügungen wie Fernsehen, Radio hören, Internet aber auch für Hausarbeiten wie Staubsaugen, Bügeln, usw. aufkommen kann.
Da ihr mit keinem Energieversorger einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen habt, hat Euch der Stromversorger nun in den teuren Grundtarif ab 2/2008 bis heute eingebucht. Das könnt ihr ändern, indem ihr Euch sofort um einen anderen Tarif oder einen neuen Stromversorger bemüht. Im Internet gibt es genügend Portale dazu. Selbstverständlich müßt ihr den Strom bezahlen ihr habt ihn ja auch ab 2/2008 verbraucht.
Stromrechnungen verjähren im übrigen gesetzlich nach Rechnungsstellung. Nähere Infos hier:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/stromkosten-und-verjaehrung_042165.html
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verjähren nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Jahresende, in dem die Forderung entstand. Schaust Du dazu auch hier: http://www.channelpartner.de/a/wann-verjaehren-schulden,287595
guckst Du da, und Du wirst überrascht sein:
http://www.anwaelte-giessen.de/verbraucherschutz-energierecht-verjahrung-einer-s...
Der Vermieter hat die Stromanmeldung beim Versorger auch nicht gemacht
nein..muß er auch nicht, denn dafür ist einzig und allein der Mieter verantwortlich!!
Ich habe nur die ersten 2-3 Sätze gelesen und frage mich..wie naiv kann man denn sein?? Ihr habt doch sicher gemerkt, daß keine Abrechnungen kommen, dann wäre es wohl Eure Pflicht gewesen mal bei den Nachbarn oder dem Vermieter nachzufragen.
Ich denke mal, daß Ihr den gesamten aufgelaufenen Verbrauch zahlen müßt. Wer sonst wenn nicht Ihr!!
du hast doch freie Wahl beim Stromanbieter, also mußt du dich auch an-, um- oder abmelden! Klar mußt du zahlen, du hast ja den Strom auch bekommen.
Die Stromanmeldung ist immer Sache des Mieters und natürlich müsst Ihr das nachbezahlen.