Wer muss die Stromrechnung (rückwirkend 6j.) zahlen?

7 Antworten

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Ausgenommen vom Allgemeinstrom für Treppenhauslicht oder Heizung ist der Strom in Eurer Wohnung nicht in den Nebenkosten enthalten. Es müßte eigentlich jedem klar sein, daß die Hausgemeinschaft nicht für Stromkosten für die persönlichen Vergnügungen wie Fernsehen, Radio hören, Internet aber auch für Hausarbeiten wie Staubsaugen, Bügeln, usw. aufkommen kann.

Da ihr mit keinem Energieversorger einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen habt, hat Euch der Stromversorger nun in den teuren Grundtarif ab 2/2008 bis heute eingebucht. Das könnt ihr ändern, indem ihr Euch sofort um einen anderen Tarif oder einen neuen Stromversorger bemüht. Im Internet gibt es genügend Portale dazu. Selbstverständlich müßt ihr den Strom bezahlen ihr habt ihn ja auch ab 2/2008 verbraucht.

Stromrechnungen verjähren im übrigen gesetzlich nach Rechnungsstellung. Nähere Infos hier:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/stromkosten-und-verjaehrung_042165.html

Der Vermieter hat die Stromanmeldung beim Versorger auch nicht gemacht

nein..muß er auch nicht, denn dafür ist einzig und allein der Mieter verantwortlich!!

Ich habe nur die ersten 2-3 Sätze gelesen und frage mich..wie naiv kann man denn sein?? Ihr habt doch sicher gemerkt, daß keine Abrechnungen kommen, dann wäre es wohl Eure Pflicht gewesen mal bei den Nachbarn oder dem Vermieter nachzufragen.

Ich denke mal, daß Ihr den gesamten aufgelaufenen Verbrauch zahlen müßt. Wer sonst wenn nicht Ihr!!

du hast doch freie Wahl beim Stromanbieter, also mußt du dich auch an-, um- oder abmelden! Klar mußt du zahlen, du hast ja den Strom auch bekommen.

Die Stromanmeldung ist immer Sache des Mieters und natürlich müsst Ihr das nachbezahlen.