Mietrecht Vermittlungsgebühr

8 Antworten

Morgen erfolgt die Rückgabe der Wohnung an den Vermieter und nicht an Mieter, die zum 1.4.14 einen Mietvertrag unterschrieben haben. Mit der Entlassung aus dem Mietvertrag entstehen euch keine weitern Kosten.#

Falls ihr vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem MV entlassen werdet, ist das der gute Wille des Vermieters. Ihr könnt aber auch bis Ende der Kündigungsfrist in der Wohnung bleiben und bis dahin Miete bezahlen.

Eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages am 14.03.14 könnte der Vermieter von einer Abstandszahlung aus eurer Tasche abhängig machen. Das hätte aber nichts mit einer Vermittlungsprovision nach Maklerrecht zu tun.

Was ist wenn die Nachmieter schon einen gueltigen Mietvertrag haben, er die alten Mieter aber nun ploetzlich doch nicht aus dem Vertrag lassen will, weil die keine Abstandszahlung leisten wollen. Hat der Vermieter dann nicht ein Problem?

@alexbababu

Ich ging davon aus, dass die Altmieter ihren Mietvertrag zum 31.03.14 gekündigt hatten. Ansonsten macht diese Art der des Ratespiels keinen Sinn. Du hast insofern recht, als der Fragende im Fragekommentar seine Kündigung und das Ende der damit verbundenen Frist nicht genannt hat.

Warum sollt ihr die Vermittlergebühr zahlen? Ihr habt doch keinen "Vermittler" beauftragt, oder? Wenn der Vermieter durch die "Suche" kosten hatte, er aber diesen "Auftrag" selbst erteilt hat, müsst ihr das doch nicht zahlen! Ihr habt doch bestimmt ganz normal in Frist gekündigt? Falls ja, müsst ihr ja nicht einmal einen Nachmieter suchen, wenn der Vermieter das von sich aus macht, muss er auch von sich aus die Kosten tragen!

Nicht unterschreiben und morgen bei der Übergabe auf jeden Fall einen (am besten 2)neutralen Zeugen ( ! ) mitnehmen, der im Streitfalle für euch aussagen kann. Lest nochmal im Mietvertrag durch, was passiert, wenn ihr früher aus dem Vertrag rauswollt. Vielleicht klärt sich da schon alles. Wenn nicht, dann übergebt morgen den Schlüssel, aber unterschreibt nichts. Wenn der Vermieter den Schlüssel nicht nehmen will, dann lasst ihn unter Zeugen auf dem Tisch liegen. Sagt, dass er sich an euren Anwalt wenden soll :-) So würde ich das machen.

Also würde es unverschämt nennen. Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde gibt es kein Grund eine Vermittlungsgebühr zu zahlen.

Denkt an eure Kaution wenn der Vermieter schon so kommt wird der bestimmt auch mit der Kaution rumfuschen.

eine Vermittlungsgebühr in Höhe einer Kaltmiete

Nicht unterschreiben er darf eine solche Gebühr nicht fordern. Der Makler oder sonst ein Wohnungsvermittler bekommt keine Provision, wenn er selbst Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist (§ 2 Abs.2 Nr 2 WOVermittG.) Der Schutz des Wohnungssuchenden gilt auch bei wirtschaftlicher Verflechtung des Maklers bzw. Vermittlers mit dem genannten Personenkreis, damit Umgehungsgeschäfte vermieden werden.