Austausch Zylinder Haustür - Vermieter unterstellt Mietern einen Ausbau und will Schadensersatz?
Der Vater meiner Frau hat vor ca. 3 Jahren eine Wohnung an uns vermietet. Er tritt somit als Vermieter, in Form einer Eigentümergemeinschaft, uns gegenüber auf.
Zum Einzugszeitpunkt (Sommer 2015) wurden noch Änderungen an der Wohnung vorgenommen (bsp. der Teppich im Spitzboden gegen Parkett ausgetauscht) und es waren in den ersten Tagen unseres Mietverhältnisses noch einige Handwerker in der Wohnung tätig.
Da die halbe Familie Generalschlüssel zur Wohnung besitzt (Schwester, Oma, Vater selbst), haben wir gerade wegen der neugierigen Oma Bedenken geäußert. Der Vater wollte sich den Zylinderausbau durch den Kopf gehen lassen (der eigentlich im Mietvertrag durch den Mieter ausdrücklich verboten ist).
Laut der Erinnerung meiner Frau hat einer der Handwerker eines Tages den Zylinder ausgebaut und gewechselt. Ihr wurden neue Schlüssel ausgehändigt, einer davon wurde an den "Verwalter", der für den Vermieter arbeitet, auf dessen Wunsch zur Aufbewahrung übergeben.
Nun, drei Jahre später, sind wir aus div. Gründen aus der Wohnung ausgezogen und der Vater meiner Frau verlangte den ursprünglichen Zylinder von uns zurück. Dieser befand sich jedoch nie in unserer Obhut nach dem Ausbau. Wir gingen davon aus, dass dieser, mit dem neuen Schlüssel, auch direkt zur Aufbewahrung an den Verwalter überging. Wir hatten den ausgebauten Zylinder nie in Händen.
Der Zustand, und die nachträglichen Änderungen in der Wohnung (bsp. Parkettverlegung), wurden nie in einem Übergabe-/Einzugsprotokoll festgehalten. Auch eine gemeinsame Begehung hat nie stattgefunden, womöglich aufgrund des damaligen "Vertrauensverhältnisses", durch die innerfamiliäre Vermietung der Immobilie.
Ein Ausbau-/Wechsel des Zylinders durch den Mieter ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Weder meine Frau, noch ich, sind handwerklich imstande, einen Tür-Zylinder auszubauen und zu wechseln. Auch in unserem Freundes- und Familienkreis gibt es niemanden, der dies für uns übernommen hat.
Interessanterweise besaß der Verwalter die ganze Zeit ein Exemplar der neuen Schlüssel und wusste gegen diesen (nicht durch uns verursachten) "Verstoß" gegen den Mietvertrag Bescheid.
Die alten (für den verschwundenen Zylinder) und neuen Schlüssel haben wir vollständig zurück gegeben. Jetzt will uns der Vermieter die Kosten für den Einbau eines neuen Zylinders in Rechnung stellen. Der Vermieter (Vater) gibt an, dass deren Handwerksunternehmen, welches für den Wechsel des Zylinders in Frage käme, den eingebauten Zylindertyp nicht führt. Wir werden aktuell beschuldigt, den Zylinder gewechselt und verloren zu haben.
Da aber weder wir, noch der Vermieter, den Zylinder gewechselt haben, und es keinen schriftlichen Nachweis über den Wechsel, trotz Verbot im Mietvertrag und Mitwissen durch den Vermieter, existiert, kann der Vermieter uns diese Kosten überhaupt in Rechnung stellen (Ohne Einzugsprotokoll, ohne nachträgliche Mietvertragsergänzungen, etc.?)?
Wie denkt ihr, würde ein Gericht hierzu urteilen? Vielen Dank vorab.
14 Antworten
A) Eine Klausel im Mietvertrag über ein Verbot eines Zylindertausches Wohnungseingangstür ist unwirksam.
Der Ursprungszylinder inkl. Schlüssel muss allerdings beim Auszug wieder eingesetzt werden.
B) Der Vermieter/der Verwalter hat KEINEN Anspruch auf einen Schlüssel für den Notfall.
Es muss allerdings vom Mieter sichergestellt werden, dass es im Notfall einen Ansprechpartner mit Schlüssel gibt!
C) Wer hat denn damals den Handwerker beauftragt bzw. bezahlt?
Dennoch, nochmals: wer hat den Handwerker beauftragt, den Schließzylinder zu wechseln?
Ehrlich gesagt kommt mir die ganze Story ziemlich suspekt vor. Aber egal.
Ihr wurden neue Schlüssel ausgehändigt, einer davon wurde an den "Verwalter", der für den Vermieter arbeitet, auf dessen Wunsch zur Aufbewahrung übergeben.
Wer hat dem Verwalter den Schlüssel übergeben - deine Frau oder der Handwerker? Und woher wusste nun der Verwalter, dass ein neuer Schließzylinder eingebaut wurde? Oder war dieser die ganze Zeit vor Ort?
Meine Frau. Ich kann mich nur an die Aussage meiner Frau halten - es ist alles 3 Jahre her und vieles wurde "mal eben so" gemacht. Wie z.B. Teppich raus und Parkett rein, auf Kosten des Vermieters.
Damals war alles nicht so angepannt, deswegen wurde vermutlich seinerzeit auch auf eine schriftliche Festsetzung des Zylinderwechsels verzichtet.
Ich stimme mit bwhoch2 überein, ich denke auch, dass die Verwaltung da was mit zu tun hat. Der Vermieter war es nicht, ihr wart es nicht und kein Handwerker wird ohne Auftrag an eurem Schloss rumfummeln. Aber die Verwaltung will einen Schlüssel.......
massgebend sollte der Auftrag zum Zylinderwechsel sein. Und entsprechend wurde ja auch Rechnung gestellt. Also sieht es in erster Linie mal so aus als ob der Vermieter die Kosten verursacht hat. Wisst ihr welche Firmen für die Änderung in Frage kommt? Würde da eine Rechnungskopie verlangen resp. nachfragen, an wen die Rechnung ging.
Wurden diese Kosten auf einer Nebenabrechnung in Rechnung gestellt und beglichen? Könnte so gewertet werden, dass ihr die eigentlichen Auftraggeber wart und deswegen die Kosten über die NKA abgerechnet wurden.
Mieterschutzbund anfragen im Endeffekt, was wer denkt ist nicht immer was richtig ist =)
Weise den Schadenersatzanspruch zurück, da der Zylinderwechsel nicht durch dich erfolgte. Der Vermieter wäre in der Beweispflicht.
Ein Ausbau-/Wechsel des Zylinders durch den Mieter ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten.
das wäre ungültig
Weder meine Frau, noch ich, sind handwerklich imstande, einen Tür-Zylinder auszubauen und zu wechseln.
Wer einen Schraubenzieher bedienen kann, kann auch einen Schließzylinder neu einbauen. Der ist mit einer ganz normalen Kreuzschlitzschraube befestigt.
Laut der Erinnerung meiner Frau hat einer der Handwerker eines Tages den Zylinder ausgebaut und gewechselt
auf wessen Geheiß? Vermutlich nachdem Ihr ihn dazu beauftragt habt. Als Mieter seid Ihr verantwortlich, den alten Schließzylinder bei Auszug wieder einzubauen.
Der Vermieter (Vater) gibt an, dass deren Handwerksunternehmen, welches für den Wechsel des Zylinders in Frage käme, den eingebauten Zylindertyp nicht führt
das muss ja schon ein sehr exotischer Schließzylinder sein! Es gibt gar nicht so arg viele Zylindertypen, die sind ja genormt.
kann der Vermieter uns diese Kosten überhaupt in Rechnung stellen
Theoretisch ja. Im Baumarkt kostet ein Schließzylinder mit Schlüsseln ca. 10 EUR.
Wie denkt ihr, würde ein Gericht hierzu urteilen?
Gar nicht. Ein Gericht würde erst gar kein Verfahren eröffnen, wegen Geringfügigkeit.
Über welchen Kleinmist man sich doch streiten kann. Wie wäre es, zu sagen "sorry, da gab's wohl ein Mißverständnis. Ich baue Dir einen neuen Zylinder ein und übergebe Dir alle Schlüssel dazu"?
Ich glaube sie vertun sich da etwas: VDS Sicherheitsschlösser kosten 100 € Material, Schlüssel 60-90 €, + Einbau/Anfahrt landet man schnell bei 350 €.
Die Hauseingangstür lässt sich mit einem Schlüssel öffnen, die Haustür mit demselben. Schon spezieller. Ein neuer, billiger Zylinder kommt für ihn nicht infrage.
auf wessen Geheiß? Vermutlich nachdem Ihr ihn dazu beauftragt habt <- Bitte den Text richtig lesen. Wir haben, bis auf eine Küchenfirma, niemand anders mit irgendwelchen Arbeiten beauftragt.
Ein VDS Sicherheitsschloss kostet um die 100 € , incl. 5 Schlüssel. Wieviele braucht man denn noch? Einbauen kann man das Schloss selbst, das ist keine Kunst.
Quark. Einen Abus EP10 bekommst Du ab 30 EUR, incl. 3 Schlüssel. Der Einbau ist innerhalb von 15 Minuten erledigt, wenn man einen Schraubenzieher bedienen kann.
Daß es sich um eine Schließanlage handelt, hast Du zuvor nicht erwähnt; leider ist meine Glaskugel momentan in Reparatur.
Wir haben, bis auf eine Küchenfirma, niemand anders mit irgendwelchen Arbeiten beauftragt.
Dann teile dem Vermieter mit, daß Ihr seinerzeit keinen Handwerker mit dem Austausch des Schließzylinders beauftragt habt.
Der Fragesteller schreibt hier doch, dass es sich um eine Schließanlage handelt. Folglich kann man hier nicht einfach nur das Schloss der Wohnung wechseln, sondern die gesamte Anlage ist fällig. Das kann gut und gern mal 4.000 -5.000 € kosten.
Daß es sich um eine Schließanlage handelt, gibt der Fragesteller erst sehr viel später preis. In der Ursprungsfrage war keine Rede davon.
Wenn man passende Antworten will, muss man auch den gesamten Sachverhalt darlegen.
Weder meine Frau, noch ich, sind handwerklich imstande, einen Tür-Zylinder auszubauen und zu wechseln.
Das ist kein Argument und das wird auch niemand glauben. Dafür geht das zu einfach und jeder kennt jemand, der sowas schon mal gemacht hat.
Interessant ist aber, dass tatsächlich ein Schlüssel bei der Verwaltung existiert. Also müßte dort doch jemand sagen können, woher der neue Schlüssel kam.
Denkbar wäre auch noch folgende Variante:
Die Verwaltung eines Hauses mit mehreren Eigentumswohnungen hat eine Fachfirma damit beauftragt, alle maroden Schließzylinder der verschiedenen Wohnungen auszutauschen. Da auch die Zylinder und die Schlüssel im Lauf der Zeit verschleißen, wäre das nach ca. 20 bis 25 Jahren durchaus angebracht, erzählte mir mal ein Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes.
Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass die Verwaltung näheres dazu wissen müsste oder in den Unterlagen hat.
Sollte die Sache wirklich mit der von Dir geschilderten Faktenlage vor Gericht landen, hättet Ihr wohl ziemlich schlechte Karten. Wenn niemand was weiß, bleibt Ihr als einzige übrig, die überhaupt Gelegenheit und Möglichkeit hatten, den Schließzylinder zu wechseln. Und auch als die einzigen, die daran ein Interesse hatten.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass deswegen eine Rechnung von 350 € entsteht.
50 bis 60 € für einen guten Zylinder samt wenigstens 3 Schlüssel.
Wenn es nur um den Zylinder der Wohnungstür geht, muss auch nicht die ganze Schließanlage gewechselt werden.
Wenn es nur um den Zylinder der Wohnungstür geht, muss auch nicht die ganze Schließanlage gewechselt werden.
Sorry, aber das kann man so nicht sagen.
Meine Tochter wohnt wo, wo es eine Schließanlage gibt. Sie öffnet 3 Türen mit einem einzigen Schlüssel - Hoftür, Haustür und Wohnungstür..
350 € ist wirkllich ein bißchen hoch gegriffen, aber um die 200 € können da durchaus zusammen kommen. Von einem Fachbetrieb, Sicherheitsschloss incl. Einbau.
Dadurch, dass wir die Schlüssel vollständig zurückgeben konnten (schloss ja auch die Haupteingangstür auf) denke ich auch, dass höchstens unser Zylinder ausgetauscht werden muss.
Ich sollte vielleicht betonen, dass der Verwalter für den Vermieter nur aus einer Person besteht - also keine Verwaltungsfirma in diesem Sinne - sondern eher eine Art "Mann für alles".
Die Schlüssel wurden meiner Frau direkt vom Handwerker in die Hand gedrückt.
Wie gesagt, dass ist die Kernfrage mit dem Handwerker. Wir waren es nicht (hatten nur ein Unternehmen für den Küchenaufbau beauftragt) und der Vermieter gibt an, sein Unternehmen führe den aktuell eingesetzten Zylinder nicht.