wohnungsabnahme, lange mängelliste. was sind gebrauchsspuren?

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Für Gebrauchsspuren kommt keine Versicherung auf. Immerhin habt ihr von ihr jetzt ein Attest, dass es Gebrauchsspuren sind und diese sind mit der Miete abgegolten. Wenn der Vermieter hier mit Kanonen auf Spatzen schießt, ist das sein Problem. Er muss allein für Gutachter und Anwalt aufkommen, er hat sie beauftragt. Wenn Mahnbescheid kommt, die Forderungen zurückweisen (fristgerecht). Schaut euch schon immer nach einem Anwalt um, ihr braucht ihn aber erst, wenn der V. tatsächlich klagen sollte. Evtl. ist es nur ein Versuch, euch abzuzocken, der aber in die Hose gehen dürfte. Mit dem Attest der Haftpflichtversicherung habt ihr gute Karten, der V. müsste das Gegenteil beweisen. Solltet ihr ab, dummerweise, bei der Übergabe der Wohnung ein Mängelprotokoll mit der Verpflichtung diese auf eure Kosten zu beseitigen, unterschrieben haben, wäre das ein gültiger Vertrag der zu erfüllen wäre. Deshalb rate ich grundsätzlich davon ab, Übergabeprotokolle zu unterschreiben, kein Mieter ist dazu verpflichtet. Der Ausfall des elektrischen Rollladenaufzuges ist Sache des Vermieters. Die Kaution darf er nicht ohne weiteres zurückbehalten, in diesem Falle nur nach zivilrechtlicher Abklärung.

beinhaltet ein mängelprotokoll immer gleichzeitig die verpflichtung die mängel auf eigene kosten zu beseitigen? wir haben ein übergabeprotokoll unterschrieben, aber es nirgendwo ein hinweis darauf, dass wir uns gleich zur beseitigung der maengel verpflichten. nur eine reine bestandsaufnahme ich hoffe wir haben damit keinen grossen fehler begangen

@kanoka

Nein, kanoka, aber oft ist dieser Text schon so vorgedruckt, bei meinem Vermieter ist das der Fall. Bevor du also unterschreibst (was du tunlichst nicht solltest)immer genau lesen was du unterschreibst. Schwupps ist man in der Falle. Ich hab mir das nicht ausgedacht, es gibt ein Urteil (müsste ich erst raussuchen). Bestandsaufnahme als aktueller Zustand ist O.K., dient bei seriösen Vermietern dazu, dass die Sachen vor Neuvermietung in Ordnung gebracht werden müssen (Grundsatz: Der Vermieter hat die Wohnung in einem zum vetragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten). Du hast hoffentlich das Übergabeprotokoll zur Hand um zu prüfen, wie die Sachlage ist. Wenn (noch) nicht, lass es dir umgehend aushändigen.

Wenn Deine Haftpflicht das ablehnt, dann braucht Ihr das auch nicht zu bezahlen.

Wenn man was mietet, dann ist es klar, dass es abgenutzt wird. Dafür ist ja die Miete.

Lasst den ruhig mahnen. Dann widersprecht Ihr und vor Gericht bekommt der dann eine Klatsche.

Wenn Ihr allerdings darauf eingeht, dann bezahlt Ihr auch den Anwalt und der wird dann auch noch die Gutachterkosten einfordern.

Es ist also unumgänglich, den Weg zu ende zu gehen.

das hatten wir ja urspruenglich auch gedacht... na mal schauen, was letztendlich bei rauskommen wird

Aha, die Mietzahlung ist also dafür da, um Schäden die der Mieter verursacht, abzudecken. . .

Träum weiter Junge. . .

Instandhaltung und Wartung aller Dinge die zum Haus gehören sind Pflichten des Vermieters.Kosten für Schönheitsreparaturen sind im Mietrecht geregelt.Es gibt einen Höchstbetrag im Monat und einen im Jahr.Aber Rollläden gehören definitiv nicht zu euren Kosten. Ein Übergabeprotokoll dient dazu schon im Vorfeld abzuklären in welchem Zustand die Wohnung übernommen wurde damit ihr im nachhinein nachweisen könnt welche Mängel oder Schäden nicht von euch sind.Dort gehört keine Vereinbarung hinein die besagt, dass ihr diese Mängel zu beseitigen habt, denn dies muss der Vermieter tun und darauf könnt ihr bestehen. (Mietminderung) Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu vermieten und diesen Zustand auch beizubehalten in erster Linie.Natürlich kann er einige Schönheitsreparaturen auch an seine Mieter weitergeben, aber dies nur begrenzt.Das Übergabeprotokoll müsst ihr unterschreiben (zur Kenntnis genommen).KEINE VERPFLICHTUNG FÜR EUCH!!! Aber genau lesen und prüfen. WICHTIG!!! Und normale Gebrauchsspuren bzw. Abnutzung sind keine Mängel!

. . . Aber Rollläden gehören definitiv nicht zu euren Kosten.. . .

Blödsinn, das sind Kleinreparaturen. . .

Ihr habt ja nen schrägen vermieter^^ also kratzer in türen? das sind gebrauchsspuren. -also wirklich nur kratzer, nicht furchen)

auch die rolladen. die sind ja nicht dadurch kaputt gegangen, dass ihr da dagegengehaut habt/anezogen etc. sondern von alleine. rein gebrauchsspuren.

also als vermieter muss man solche schäden einkalkulieren. 1000€ pro mieterwechsel sind normal-das sollte jedem vermieter klar sein.

sind die türen funiert, sodass sie nicht streichbar sind, ja mein gott. das sind 400€. genauwie bei dem rolladen. 400-800€ wird sowas kosten. nicht die welt.

dann kostet ihn half diese übergabe 2000€ anstadt 1000€. als vermiter muss man sowieso diw hälfe bis 2/3 für reperatur etc einkalkulieren. wer meint alle mieteinnahmen behalten zu können is da falsch. also. NP!

"also kratzer in türen? das sind gebrauchsspuren."

Tatsächlich? Dann erklären Sie mir doch mal, wie beim üblichen Gebrauch von Türen Kratzer daran kommen. Wenn ich eine Tür öffne oder schließe oder hindurchgehe kommen da jednfalls keine Kratzer dran. Kratzer sind kein Gebrauchsspuren, sondern Beschädigungen...

@XtraDry

Kommt drauf an, was hier als katzer beschrieben ist. ein kartzer, der z.B durch ein stuhlbein oder ein rechner entsatnden ist, mit dem man leicht an den ramen gakommen ist, oder ob man da jetzt schon die spanplatte zu sehen ist, weil hier jemd mit nem schrank entlanggeschrammt ist.

ein foto wäre hier ganz hilfreich, allerdings wenn bei uns ein mieter anruft und sagt es sei ein kratzer in der türe, dann ist das sowas wie 1.

als mal einer angerufen hat die tür sei kaputt-wars wirklich so wie letzeres. er is da scheinbar mit dem werkzeugkoffer unglücklich an den türstock gekommen, wobei ca 5 cm ein eck herausgebrochen war.

@ScaniaMF

also ich habe gerade nochmal im gutachten nachgeschaut, was ich aber nicht online stellen moechte. da ist von "leichten kratzern" die rede.

@ScaniaMF

Da fängt doch aber schon die Frage nach der Sorfaltspflicht des Mieters an, denn auch ein Rechner muss in eine Tür keine Kratzer machen, auch keine leichten. Per definitionem ist das keine Gebrauchsspur im mietrechtlichen Sinn, auch wen wir hier jetzt am Korinthen kacken sind...

@XtraDry

Na ich würde mal sagen, ihr habt die Wohnung ganz schön "runtergewirtschaftet". Der Begriff "gebrauchsspuren" oder allgemeine Abnutzung ist ein Streitthema. Kratzer in den Türen oder in der Badewanne sind für mich eindeutig Beschädigungen und werden auch so abgerechnet. Beim Rollo bist du sowieso dran, da in den meisten Fällen Kleinreparaturen im Mietvertrag der Mieter zahlen darf.

aber als beschaedigung haette dann ja unsere haftpflicht den schaden uebernehmen muessen, die es aber mit der aussage "gebrauchsspuren" abgelehnt hat

@kanoka

Versicherungstechnisch kann ich dir da nicht weiterhelfen. Wenn ein Gutachter der Meinung ist. . . .

Auch starre Fristenpläne und Farbvorschreibungen gehören in keinen Mietvertrag mehr!