Autounfall unter sich klären trotz Aufnahme von der Polizei?

10 Antworten

Wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, ist das Risiko, es erst ohne Versicherung zu versuchen, sehr gering, da die Schuldfrage meist geklärt ist.

Dafür reicht dann ein Kostenvoranschlag. Die Kosten des Gutachtens sind nur bei größeren Schäden über 2000,- € sinnvoll, wenn man diesen über die fremde Versicherung abwickeln will und sie ein Gutachten verlangt. Bei kleineren Schäden reichen Fotos und Kostenvoranschlag auch meist für Versicherungen.

Es kann allerdings sein, dass der Schaden viel größer als gedacht ist, zum Beispiel, wenn es auch Folgen unter der Karosserie an den tragenden Teilen gibt - nicht selten, wenn die Anhängerkupplung als Hebel wirkt.

Bei vielen Werkstätten ist der Kostenvoranschlag kostenlos, wenn man dort repariert.

(habe mit dem Thema recht viel Erfahrung, dank Fuhrparkmanagement in der Firma)

Was ist mit Wertminderung ? Das Fahrzeug gilt ja ab jetzt als unfallwagen

@Chrissy1133

Dazu habe ich keine wirklichen Erfahrungen. Unsere Firmenwagen werden 60.000 km im Jahr gefahren. Wenn wir die nach drei Jahren mit fast 200.000 km verkaufen, spielt ein Unfall keine Rolle. da unser Händler sie immer zum vereinbarten Preis abnimmt.

Wenn man Ansprüche wie Wertminderung, Mietwagen und ähnliches geltend machen will, wird das Ganze ohne Versicherung und Gutachten schwierig.

Ist das Auto älter als 5 Jahre oder hat es mehr als 100.000 km auf der Uhr, besteht generell kein Anspruch mehr auf Wertminderung.

Muss die Anhängerkupplung ausgetauscht werden, ist es auf jeden Fall ein deklarierungspflichtiger Unfall, Du hast also einen Unfallwagen.

Hast Du also ein teures, recht neues Auto, würde ich das Ganze nicht privat abwickeln.

Bei meinem Praktikum gab es auch einige angeditschte Autos. Die Polizisten haben mir erzählt, dass sie, wenn keine Fahrerflucht begangen wurde und die Besitzer beider Autos vor Ort sind, den leichten Unfall gar nicht aufnehmen dürfen. Sie haben nur beiden Autobesitzern Ausfüllkarten für deren Personalien gegeben, die diese dann ausgetauscht haben und einer von ihnen sollte das dann der Versicherung melden.

Ich weiß nicht, ob das überall so ist. Aber in SH schon, sagten jedenfalls die Polizisten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

... wenn es keine Verletzungen gibt, nimmt die Polizei den doch gar nicht auf. Wozu denn auch?

Und Dein Berater/Makler/Schrauber wollen Dir wirklich nicht helfen und lassen sogar Dich im Regen stehen?

Das ist dann ja eine tolle Wurst und somit, hin zum Karosseriebauer/Lackierer und durchwuseln.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die AHK verbogen ist, war es schon ein heftiger Einschlag. Da ist definitiv ein größerer Schaden entstanden.

Fahre zu einem Sachverständigen deiner Wahl und lass das begutachten. Die Kosten dafür holt er sich direkt von der gegnerischen Versicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

es ist anzuraten einen Rechtsanwalt mit der Vertretung deiner Interessen zu beauftragen !

die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen !

Du kannst ihm ja telefonisch mitteilen , das du dich an seine Versicherung wendest .

Sind die Kosten dann eher gering , kann er seiner Versicherung den Schaden ersetzen .

Unabhängig wie groß der Schaden ist? Und geht das auch ohne da man eine Rechtschutz hat ? Danke

@Chrissy1133

deine Rechtsschutzversicherung ist nicht zuständig . Die Kosten trägt der unfallverursacher bzw. Seine Haftpflichtversicherung im Rahmen seiner Schuld .

sich rechtlichen Beistand zu besorgen unterliegt keiner Schadenminderungspflicht gegenüber einer gegnerischen Haftpflichtversicherung bezüglich eines Rechtsanwaltes .