Wer zahlt bei einem Unfall den Feuerwehreinsatz?

6 Antworten

Ob der Einsatz der Feuerwehr überhaupt bezahlt werden muß, weiß ich nicht. Wenn ja zahlt immer die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sind beide Schuld, jede Vers. die Hälfe oder nach Schuldanteil. Keinesfalls die Vollkasko, diese übernimmt nur Schäden am eigenen Fahrzeug und das auch nur, wenn es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit oder Straftat handelt.

Die Rechnung kannst du bei deiner Kfz-Haftpflichtversicherung einreichen.

Die Rechnung selbst bekommst erstmal Du als Unfallverursacher, da du der Ansprechpartner bist, das ist ganz normal bei einem Feuerwehreinsatz / Straßenschäden etc.

Vollkasko heißt, dass das Auto versichert ist.Feuerwehr und de anderen Dinge kannst du nie versichern,muss immer selber gezahlt werden.

Feuerwehr und de anderen Dinge kannst du nie versichern,muss immer selber gezahlt werden.

Diese anfallenden Kosten sind über die Kfz-Haftplichtversicherung gedeckt.

Aber sowas von falsch diese Antwort...

Leon hat recht: auch dafür ist die Haftpflicht es Unfallverursachers zuständig und MUSS zahlen, wenn nicht Vorsatz vorliegt.

Ich würde mal bei deiner Autoversicherung nachfragen. Normalerweise sollte das die KFZ-Haftpflicht bezahlen.

Ich danke euch für die Hilfe!

Das Problem ist, dass ich nach dem Unfall die Versicherung gewechselt habe. Kann ich da einfach trotzdem anrufen? Weil versichert bin ich bei denen halt nicht mehr.

Du wendest dich an die Versicherung welche zum Zeitpunkt des Unfalles zuständig war.

Denk daran, dass du ebenfalls in deiner jetzigen Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund des zu erwartenden Schadensbegleichens rückwirkend zurückgestuft wirst.

Hattest du deine damalige Versicherung über den Unfall informiert, wenn nicht könnte dies nachträglich Schwierigkeiten geben in der Schadensabrechnung wenn du den Unfall damals nicht gemeldet hattest.

@Leon97531

Zurückgestuft wurde ich schon... den Unfall hatte ich auch informiert, wie gesagt es wurde ja alles beglichen außer der Feuerwehreinsatz und die Straßenschäden!

Ich ruf gleich mal bei der Versicherung an.

Danke euch!

@Bela37

Zurückgestuft wurde ich schon...

In deiner Kasko, welche dein Eigenschaden am Auto beglich.
Wurden denn bisher auch schon Schäden an Dritten durch deine Kfz-Haftplicht beglichen ? Wenn ja, dann hast du natürlich Recht.