Wer zahlt Gutachten nach unfall?
Hallo. Und zwar hatte ich letzte Woche einen Unfall beim dem mir jemand auf einen mietanhänger aufgefahren ist. Nun ist die Schuldfrage und so geklärt aber wer zahlt denn das Gutachten an meinem eigenen Fahrzeug( zugfahrzeug) ? Wie ist da der Ablauf?
5 Antworten
Der Verursacher bzw. dessen Versicherung aber nur wenn der Schaden ~700€ übersteigt. Bei kleineren Schäden ist ein Gutachter nicht notwendig und muss daher vom Verursacher auch nicht gezahlt werden.
Wenn der Schaden am eigenen Fahrzeug 1000 euro übersteigt, kommt sowieso ein Gutachter, den die gegn. Versicherung bezahlt
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, Diese beim Unfallgegner liegt und die Schadenssumme 1500,- € übersteigt muss die gegnerische Vers. den Gutachter bezahlen. Lass Dir keinen Gutachter von der Vers. "andrehen". Für wen der handelt wird jedem klar sein. Auch große Organisationen werden immer im Interesse derer handeln die sie bezahlen, aufgrund dessen wirst Du meist mit einem gestellten Gutachter schlechter wegkommen.
Liegt die Schadenssumme unter einem bestimmten Betrag, gerne werden die 1500,- € genommen kann aber auch mal weniger sein, könnte die Vers. einen Kostenvoranschlag verlangen was Diese dann aber NICHT zahlen möchte und auch nicht wird.
du gehst zu einem Gutachter deiner Wahl (Tüv Werkstatt usw usw) (bzw. du rufst kurz die Gegenversicherung vorher an und frägst nach ob du freie Gutachter Wahl hast meistens schon) dort wird der Schaden begutachtet und der Kostenvoranschlag inkl Gutachterkosten an die Gegenversicherung (Versicherung vom Unfallverursacher) geschickt es kostet dich nichts
Als Geschädigter musst du den dir entstandenen Schaden beziffern. Dazu hast du das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung des Gutachtens zu beauftragen.
Die Kosten für dieses Gutachten gehören zum Schaden und sind von der Versicherung des Verursachers (oder dem Verursacher bzw. Halter) zu tragen.