Wer zahlt Gutachten nach unfall?

5 Antworten

Der Verursacher bzw. dessen Versicherung aber nur wenn der Schaden ~700€ übersteigt. Bei kleineren Schäden ist ein Gutachter nicht notwendig und muss daher vom Verursacher auch nicht gezahlt werden.

KfzSVnrw  14.05.2019, 14:25

doch beim Verdacht auf weitere verborgene Schäden oder wenn der Geschädigte den Schaden höher eingeschätzt hätte

Wenn der Schaden am eigenen Fahrzeug 1000 euro übersteigt, kommt sowieso ein Gutachter, den die gegn. Versicherung bezahlt

emily2001  13.05.2019, 09:36

Ich habe erlebt, daß man den Gutachter meist erstmals aus eigener Tasche bezahlen muß, weil die gegnerische Versicherung immer auf "Zeit spielt", obwohl klar ist, daß sie zahlen muß!

Der Gutachter möchte nicht monatelang auf sein Honorar verzichten!

ChristianKlaus  13.05.2019, 09:38
@emily2001

Abtrittserklärung unterzeichnen

emily2001  13.05.2019, 09:56
@ChristianKlaus

Verstehe doch, die Abtrittserklärung nützt dir nichts, weil der Gutacher dir immer wieder eine Mahnung schickt!!! Er will nämlich sein Geld sofort haben! Das ist die Realität!!!

ChristianKlaus  13.05.2019, 10:07
@emily2001

Dann sehen meine Realitäten aber anders aus. Ich hatte mehrfach unverschuldete Unfälle und habe von keinem Gutachter jemals eine Mahnung erhalten oder habe ihn bezahlt

Ifm001  13.05.2019, 10:08
@emily2001

Auch einen Anwalt muss die gegnerische Versicherung zahlen.

emily2001  13.05.2019, 12:12
@Ifm001

Ja, der Anwalt holt sich sein Honorar direkt aus der gegnerischen Vers., aber was dem Gutachter betrifft, er besteht auf Bezahlung innerhalb von spätestens 30 Tagen (eigene Erfahrung)…. vorausgesetzt, das ist kein Gutachter aus der gegnerischen Vers.

Ifm001  13.05.2019, 12:22
@emily2001

Der Anwalt macht der Versicherung Beine die Gutachterkosten zu übernehmen.

KfzSVnrw  14.05.2019, 14:26
@emily2001

das Vorkasse geleistet werden muss kommt bei mir nur in wenigen Ausnahmefällen vor

emily2001  13.05.2019, 09:38

Ich habe erlebt, daß man den Gutacher vorerst aus eigener Tasche bezahlen muß, auch wenn klar ist, daß der Gegner Schuld ist. Die gegnerische Versicherung spielt immer "auf Zeit", auch wenn sie weißt, daß sie blechen muß…

Der Gutachter möchte auch nicht (mit Recht) ewig auf sein Honorar warten!

Wenn die Schuldfrage geklärt ist, Diese beim Unfallgegner liegt und die Schadenssumme 1500,- € übersteigt muss die gegnerische Vers. den Gutachter bezahlen. Lass Dir keinen Gutachter von der Vers. "andrehen". Für wen der handelt wird jedem klar sein. Auch große Organisationen werden immer im Interesse derer handeln die sie bezahlen, aufgrund dessen wirst Du meist mit einem gestellten Gutachter schlechter wegkommen.

Liegt die Schadenssumme unter einem bestimmten Betrag, gerne werden die 1500,- € genommen kann aber auch mal weniger sein, könnte die Vers. einen Kostenvoranschlag verlangen was Diese dann aber NICHT zahlen möchte und auch nicht wird.

du gehst zu einem Gutachter deiner Wahl (Tüv Werkstatt usw usw) (bzw. du rufst kurz die Gegenversicherung vorher an und frägst nach ob du freie Gutachter Wahl hast meistens schon) dort wird der Schaden begutachtet und der Kostenvoranschlag inkl Gutachterkosten an die Gegenversicherung (Versicherung vom Unfallverursacher) geschickt es kostet dich nichts

m62b44  13.05.2019, 09:51

Nach einem Haftpflichtschaden habe ich IMMER freie Gutachterwahl, natürlich sofern die Schuldfrage geklärt ist und diese nicht bei mir liegt. Wer etwas anderes behauptet lügt. Und natürlich ist die Schadenssumme zu beachten, ggf kann ein KVA gefordert werden.

mar1980  13.05.2019, 09:54
@m62b44

als Ich unschuldig in einen Unfall verwickelt war habe Ich die Gegenversicherung angerufen wie der ablauf ist wie jetzt mein schaden reguliert wird, die sagten das zu mir so Ich soll zu einem Gutachter gehen (freie Auswahl) den Schaden begutachten lassen das Gutachten inkl die Rechnung vom Gutachter geht zur Gegnerversicherung und das war auch schon alles.

m62b44  13.05.2019, 10:01
@mar1980

So ist es korrekt, viele Versicherer versuchen aber das Unwissen auszunutzen und wollen eigene Gutachter schicken die dann im Normalfall den Schaden runter rechnen.

KfzSVnrw  14.05.2019, 14:24

Der Geschädigte hat bei einem Haftpflichtschaden immer das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seines vertrauens zu beauftragen. Dazu ist keine Freigabe der gegnerischen Versicherung erforderlich.

Als Geschädigter musst du den dir entstandenen Schaden beziffern. Dazu hast du das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung des Gutachtens zu beauftragen.

Die Kosten für dieses Gutachten gehören zum Schaden und sind von der Versicherung des Verursachers (oder dem Verursacher bzw. Halter) zu tragen.