Kleiner Unfallschaden zum Gutachter oder Anwalt?

9 Antworten

Bei einer Bagatelle reicht erst einmal ein Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt. Wenn die Versicherung diesen nicht akzeptiert, kannst du immer noch zu einem Anwalt.

Aufklaerer111  10.07.2019, 00:37

Falsch. Gutachter muss her, so habe ich es auch gemacht. Bei mir hat es 1190€ netto gemacht auch beim Rückwärtsfahren jemand auf meine Türen gefahren, habe gleich Gutachter eingeschaltet. RA braucht man nicht, nur Gutachter.

Hallo.

Gutachten einer Fachwerkstadt. das müßte erst reichen,

Mit Gruß

Bley 1914

Aufklaerer111  10.07.2019, 00:42

richtiges Gutachten wegen Wertminderung ist besser.

Bley1914  10.07.2019, 19:12
@Aufklaerer111

Da, hast du wohl recht, aber es kommt meist auf die Höhe des Schadens an.

Die Meisten Vertreter dürfen biss 1000 - 1500 € per Vollmacht selbst machen.

Mit Gruß

Zum Anwalt geht man bei einem Rechtstreit. Da bislang noch Keiner absehbar ist, solltest du VORNE anfangen, und zuerst mal abwarten, bis sich die gegnerische Versicherung meldet.

Warum willst du zum Anwalt, ohne das eine Notwendigkeit dazu besteht?

Capulcu99 
Fragesteller
 17.12.2017, 21:45

Anwalt war nur meine vorstellung damit kennen sie sich ja besser aus deswegen mit gesetzten

verreisterNutzer  18.12.2017, 04:24
@Capulcu99

Wenn es so ist, ist das durchaus sinnvoll. Das Anwaltshonorar rechnet der gleich mit dem Unfallverursacher bzw. Mit dessen Versicherung ab.

Aufklaerer111  10.07.2019, 00:40
@Capulcu99

Da gibt es keine Gesetze. Der wo schuld ist bezahlt - ganz einfach. Du musst es seiner Versicherung melden und brauchst ein Gutachter - ganz einfach. Anwalt brauchste nicht - überflüssig.

verreisterNutzer  18.12.2017, 04:22

Es ist gutes Recht eines jeden jeden Unfallgeschädigten einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu betrauen um keine finanziellen Nachteile hinnehmen zu müssen. Die Kosten trägt der Unfallverursacher

Aufklaerer111  10.07.2019, 00:42
@verreisterNutzer

Welche finanzielle Nachteile soll er haben. Er braucht einen Gutachter dass er keine finanziellen Nachteile hat. Ich kanns bald nicht mehr hören mit eueren Anwälten immer.

Aufklaerer111  10.07.2019, 00:39

Der muss überhaupt nicht abwarten und sollte es auch nicht. Er muss das der gegnerischen Versicherung melden und dann Gutachten machen lassen.

Das einzigste was stimmt ist, dass er keinen RA braucht.

Eine neue Tür incl. Lackierung etc. wird sicherlich ein paar 100,- kosten.

Wenn du dich mit Schadensregulierung nicht auskennst kannst du ohne Probleme auch zu einem Anwalt gehen und den den ganzen Schriftkram mit der Versicherung erledigen lassen. Den muss die gegenerische Versicherung nämlich auch bezahlen und du kannst dir sicher sein, von der Versicherung nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Aufklaerer111  10.07.2019, 00:35

Ich hatte auch ein Unfall und mir fuhr jemand gegen meine Türen. 1190€ Netto Schaden, ohne neue Tür. Mit Tür reichen ein paar hundert nicht.

Zum Gutachter vorerst auf keinen Fall, es könnte sein das du auf den Kosten von mehreren hundert Euro sitzen bleibst falls es sich um einen bagatellschaden handelt. Lass dir besser in der Werkstatt deines Vertrauens einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen.

Zum Anwalt zu gehen erscheint mir bei deinem Wissensstand sehr sinnvoll zu sein, er wird dir helfen deine Rechte und neben der Reparatur auch alle Ersatzzahlungen für Kosten die dir überhaupt nicht bewusst sind, zu erhalten.

Die Kosten für den Anwalt trägt der Unfallverursacher.

Die Kosten für ein Gutachten eines Sachverständigen trägt die gegnerische Partei nur wenn der Schaden eines Gutachtens würdig ist, zb wenn tragende Teile des Kfz beschädigt sein könnten oder Schäden an der Achsgeometeie zu vermuten sind, oder eine Wertminderung durch den Unfallschaden fraglich ist. Sonst gilt immer, Gutachten erst bei Schäden oberhalb ca. 3.000 Euro. Bei allen Unfallschaden die keine der genannten Bedingungen erfüllen reicht in aller Regel ein Kostenvoranschlag einer Kfz Werkstatt. Falls sich dabei herausstellen sollte das ein Gutachten sinnvoll sein kann, kann man es dann immer noch beauftragen.

Aufklaerer111  10.07.2019, 00:33

das ist total falsch, ab oberhalb 750€ wird der Gutachter bezahlt. ich hatte schon eine gerichtsverhandlung da waren es rund 1000€ Brutto.

Kostenvoranschlag reicht nicht, weil auch Wertminderung noch kommt je nachdem wieviel Kilometer das Auto hat und wie alt es ist.