bei aquaplaning autounfall, Nachschulung?

4 Antworten

Hallo

Der Polizeibeamte geht davon aus, was er vor Ort sieht (Unfallspuren, örtliche Gegebenheiten, Straßen - und Witterungsverhältnisse, Beschädigungen), vernimmt die Zeugen und Unfallbeteiligten und bildet sich dann seine Meinung.

Kommt er zu dem Schluss, dass der Unfall durch eine den Straßen - oder Witterungsverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit verursacht wurde, zeigt er dies so an, und dagegen ist nichts zu sagen.

Das heißt aber noch lange nicht, dass diese Anzeige zwangsläufig zu einem Bußgeld führen muss.

Nicht wenige Verfahren werden gerade bei diesen Vorwürfen auf einen Verwarnungstatbestand heruntergestuft, wenn ein gut begründeter Einspruch eingelegt wird, bzw., wenn der Betroffene gegenüber der Bußgeldstelle schlüssig darlegen kann, dass der Unfall z. B. durch eine kurze Unachtsamkeit o.ä. verursacht wurde.

Gerade dann, wenn es um Probezeitverlängerung geht, würde ich gegen einen Bußgeldbescheid angehen, um eine Verwarnung zu erreichen.

Bei einem Unfall, der auf mangelnder Aufmerksamkeit beruht, ohne dass irgendeine "schlimmere" Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden kann, wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro geahndet.

Dann aber werden auch keine Punkte verteilt und keine Probezeitmaßnahmen ergriffen

Wenn du bei Aquaplaning eine Vollbremsung hinlegst, dann tut dir eine Nachschulung ganz gut. Ausserdem gilt die Regel "Abstand = halbe Tachoanzeige in Metern" nur für trockene Strassen. Bei Aquaplaning ist natürlich mehr Abstand zu halten! Mach die Nachschulung. Es ist sicherer für die Menschen, die im Strassenverkehr in deine Nähe kommen

Wenn du bei Aquaplaning eine Vollbremsung hinlegst, dann tut dir eine Nachschulung ganz gut.

Was machst Du denn wenn Dein Vordermann auf nasser Straße bremst? Ausrollen lassen?

Bei Aquaplaning ist natürlich mehr Abstand zu halten!

Dann würde ich erst einmal meine Geschwindigkeit verringern. Oder behältst Du die bei?

weil theoretisch konnt ich nichts dafür dass der wagen reingerutscht ist

Ausreichender Abstand zeichnet sich dadurch aus das er so groß gewählt ist das man auch noch vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis zum Stehen kommen kann. Wenn Du sogar auf ein nur bremsendes, also nicht plötzlich stehendes Fahrzeug aufgefahren bist dann war Dein Abstand sicher nicht ausreichend.

Du solltest hier aber mit einem Verwarnungsgeld von 35€ davon kommen.

also der fahrer in dem ich reingefahren bin meinte er musste eine vollbremsung machen weil er auch fast in jemanden gefahren ist 

@nickm1997

Solange Dein Vordermann nicht grundlos gebremst hat spielt das keine Rolle

Dass dein Anhalteweg bei dem Tempo knapp 50 Meter beträgt (auf trockener Straße) ist dir aber bewusst, oder?