Polizei ruft Abschleppdienst nach Unfall wer zahlt?


08.08.2021, 17:32

Habe eine Haftpflichtversicherung mit Teilkasko und Schutzbrief

11 Antworten

Der Halter des Fahrzeugs zahlt das Abschleppen. Ist schliesslich dessen Karre, die am Unfallort im Weg steht.

Die teilkasko zahlt auf keinen Fall.

Entweder der Verursacher, oder bei Selbstverschulden dein Schutzbrief (ADAC, AvD oder Schutzbrief deiner Kfz Versicherung usw). Existiert kein Schutzbrief, zahlst Du aus eigener Tasche. War der ADAC zum abschleppen da, kannst du vielleicht noch rückwirkend deine Mitgliedschaft beantragen, dann werden die Kosten übernommen.

Selbstverschuldet:

nur wenn du z.b. im ADAC bist oder bei der Versicherung einen Abschleppbaustein hast.

ansonsten wenn du nicht schuld bist der Unfallgegner.

Bist du bei einem Automobilclub, adac zb? Die erstatten Evtl die Abschleppkosten.

Orbit500 
Fragesteller
 08.08.2021, 17:39

Habe eine Haftpflichtversicherung mit Teilkasko und Schutzbrief

So wie es aussieht sind beide Parteien am Unfall schuld

Rosswurscht  08.08.2021, 19:19
@Orbit500

Dann sollte der Schutzbrief das übernehmen.

Der Halter wird zahlen müssen, und muss sich fragen lassen, warum er seinen Vertragspartner nicht eingebunden hat für eine Kostenübernahme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung