Autounfall, Gutachten wer trägt die Kosten?
Hallo,
vor einigen Tagen ist mir jemand bein einparken reingefahren, nun habe ich ein gutachten erstellen lassen, da die objektivität eines Gutachters einer Gegnerischen Versicherung, so finde ich, in frage gestellt werden kann habe ich nun einen eigenen unabhängigen Gutachter mit einbezogen (erstgutachten) nun, frage ich mich wer die Kosten für das Gutachten trägt?
Muss ich sie bezahlen oder übernimmt diese die gegnerische Versicherung?
- Frage: Kann ich die Werkstatt für die Reparatur selbst wählen? Was ist wenn ich mich kurzfristig umentscheide?
MFG
5 Antworten
Wenn du der Geschädigte bist, also NICHT schuld hast, kannste selber bestimmen WER an deinem Auto Hand anlegt.-Wenn das n unabhängiger, vereidigter Sachverständiger is müssen die das anerkennen.- Die Werkstatt kannste selbst wählen.-Wegen was willste dich umentscheiden??- Die versicherung muss sogar deinen Anwalt zahlen.
Den wirst du bezahlen müssen, wenn dir der der gegn. Vers. nicht gut genug war
Wenn der Gutachater der Versicherung ein Gutachten erstellt das Dir zu gering erscheint, dann kannst Du das anfechten und einen eigenen Gutachter beauftragen. Kommt der dann zu höheren Reparaturkosten, dann muss die Versicherung das Gutachten zahlen. kommt der aber zu gleichen oder niedrigeren Reparaturkosten, dann bleiben die Kosten an Dir hängen.
So, nun weise der Versicherung mal nach, dass deren Gutachter falsch geschätzt hat.
Die schätzen nicht, die rechnen.
Du kannst bei einem unverschuldeten Unfall, einen Gutachter (SV) beauftragen (Bin selber einer). Diese Kosten zahlt die gegnerische Versicherung. Diese darf dir auch keinen SV zuweisen - probieren tun sie es aber... Das einzige was du beachten solltest und wo dich auch ein guter SV drauf hinweist, sind Bagatellschäden ( unter ca. 750,- Euro). Dann ist ein Gutachten zu teuer und es reicht ein Kostenvoranschlag vom Gutachter oder einer Werkstatt aus. Werkstattwahl, Geld oder Reparatur, kannst du dir aussuchen. Aber bedenke das die Versicherungen meist den Restwert deines Fahrzeuges abziehen können, wenn der eingeholt werden muss im Falle einer fiktiven Abrechnung.(Geld auszahlen lassen)
Also weil die Falsche Werkstatt angegeben ist, die es sind eig. 2 Werkstatten nebeneinander aber in keiner Verbindung (auser privat) zueinander, da einer lackiert der andere repariert.