Wer Zahlt beim Haftpflichtschaden das Gutachten?

4 Antworten

Ein Kostenvoranschlag ist oft ausreichend und kostet höchstens ein paar Euro,  ein Bagatelleschäden ist nicht unbedingt eines Gutachtens würdig und wenn man von vorn herein sehen kann dass nur eine Beule oder ein Kratzer durch den Unfall entstanden ist, ist ein mehrere hundert teures Gutachten nicht gerechtfertigt. Grundsätzlich hat man zwar ein Recht auf ein Gutachten aber bei einem Bagatelleschaden kann die Versicherung sich durchaus quer stellen die Kosten zu übernehmen. Grundsätzlich gerechtfertigt ist ein Gutachten wenn Teile hinter der äußeren Kfz Hülle, tragende Teile oder Fahrwerksteile durch den Unfall beschädigt worden sein könnten. Bezahlen muss das Gutachten der der es in Auftrag gibt. Erhält die Kosten aber unter Beachtung der o.g. Fakten vom schadensersatzpflichtigen oder dessen Versicherung erstattet.  Ebenso erhält der Geschädigte die Kosten für einen Rechtsanwalt erstattet.
Bevor ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, sollte man sich bei kleineren Schäden die Empfehlung einer Werkstatt, eines vereidigten Sachverständigen (obwohl er letztendlich davon lebt Gutachten zu erstellen kann und wird er mit Sicherheit sagen ob der Schaden eines Gutachtens würdig ist oder nicht) oder im Zweifelsfall die Deckungszusage der gegnerischen Versicherung einholen um nicht am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wende dich direkt an seine Versicherung, dann kann er hinterher immer noch entscheiden ob er den Schaden zurück kauft oder nicht, das tangiert dich dann aber nicht.

Alles andere kann für dich zur ärgerlichen Rennerei werden.

Es ist egal ob er es prvat bezahlt oder seine Versicherung. Du bekommst die Kosten für das Schadensgutachten und ggf. die Kosten für einen Anwalt vom Unfallgegner bezahlt.

Du bekommst die Kosten für das Schadensgutachten

Nein nicht immer.  Kommt auf die Schadenshöhe an!

@baumeister381,

auch du kannst dich direkt an die gegnerische Kfz-Versicherung wenden und den Schaden melden. Ist dir diese nicht bekannt, dann rufst du beim Zentralruf der Autoversicherer an, gibst dort das Kennzeichen des Schadenverursachers an und lässt dir den Versicherer, wie auch die Versicherungsnummer nennen.

www.zentralruf.de

Dann Kontakt aufnehmen zur gegnerischen Versicherung und den Sachverhalt klären.