Autoreparatur ohne Erfolg - wie mit Nachbesserung / Zahlung?

5 Antworten

Du hast hier erst einmal keine Ansprüche, du müsstest der Werkstatt nachweisen, dass sie ihrer Werkpflicht nicht nachgekommen ist und das dürfte enorm schwer werden, da du das Auto abgenommen hast und es eine Woche funktioniert hat.

Darüber hinaus hättest du hier auch bei Erfolg keinen Anspruch auf die Reparatur jedes Defekts, die alte Rechnung würde nur abgezogen werden.

Aus der problematischen Beweislast heraus würde ich dir aber stark raten, mit der Werkstatt zu reden und auf Kulanz zu hoffen und hier nicht mit Ansprüchen aufzutreten.

funktioniert hat das Auto auch vorher grundsätzlich, lediglich ging die Leuchte ab und zu an. Das Problem mit der Kontrollleuchte trat nur gelegentlich auf und verschwand dann auch wieder. Dass es zwischenzeitlich mal eine Woche wieder nicht auftrat kam öfter vor.

@steve201219870

Ändert jetzt erst einmal nichts, rede mit der Werkstatt, versuche etwas raus zu schlagen, nach der Abnahme wird es für dich einfach nicht einfach, da rechtlich etwas durchzusetzen.

Es kommt drauf, was im Arbeitsauftrag steht?

Zündkerzen tauschen? Das hat die Werkstatt gemacht.

Fehler beheben? Das hat sie nicht gemacht. Dann müsstest du aber nachweisen, dass die Zündkerzen in Ordnung waren. und der Tausch unnötig.

Motorkontrollleuchte = das kann zig Ursachen haben, auch mehrere gleichzeitig. / nein, kein Anspruch

Die Reparatur war dann wohl erfolgreich, denn sonst wäre das Problem nicht eine Woche nicht aufgetreten. Wohl ist noch ein anderer Fehler im Spiel, der gefunden und behoben werden muss.

das Problem trat auch vorher nur gelgentlich auf und die Kontrollleuchte ging dann wieder aus und auch mal eine Woche nicht mehr an. Deshalb würde ich nicht sagen dass die Reparatur erfolgreich war

Das musst du mit der Werkstätte ausreden. Ferndiagnosen bringen in dem Fall nichts. Wende dich an die Werkstätte und dort musst du das regeln.