Autoverkauf Rechtsschutz?

7 Antworten

Hast du den Standardvertrag vom ADAC beim Verkauf verwendet? Da schließt du Haftung für unbekannte Mängel aus und weißt darauf hin, dass das Auto so gekauft wird wie es besichtigt wurde. Dann brauchst du dir keine Sorgen machen.

Die Leute tönen oft und schnell, dass sie einen verklagen wollen tun es aber nur selten, weil sie erstmal das Prozesskostenrisiko tragen. Beim Autoverkauf ist das ein beliebter Trick um in Nachhinein den Preis noch mal massiv drücken zu wollen.

Bleib entspannt und warte ab. Du kannst aber auch einfach schonmal deine Rechtsschutzversicherung anrufen, denen den Fall schildern und fragen was sie davon halten, bzw. was sie dir raten, was du tun sollst. (Aus Erfahrung kommt die Antwort "Warten ob und bis das wirklich was kommt")

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine Rechtschutz sollte ausreichend sein, es geht ja nicht um die Schuldfrage eines Unfalls oder Was wozu man Verkehrsrecht benötigt.

Aber sehr wahrscheinlich ist dies ein mittlerweile gern angewendeter Betrugsversuch um im Nachhinein noch den Kaufpreis zu drücken (EU sei Dank wurde dazu Tür und Tor geöffnet).

Nun solltest Du allerdings auch überlegen welche Art Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Wurde nicht ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Mängel die im ersten halben Jahr auftauchen zunächst vom Verkäufer zu beheben (wie erwähnt ist die EU so super). Nur wenn es Verschleissteile sind oder der Verkäufer nachweisen kann dass der Käufer selbst Schuld am Defekt hat kommt der Verkäufer da raus.

Woher ich das weiß:Hobby

Nimm den Wagen zurück!

Wenn sie dich verklagen, besteht immer das Risiko eines gerichtlichen Vergleiches und vor Allem: Sie werden dich auf Rücknahme verklagen und dabei alle Register ziehen. Zeigen sie dich wegen arglistiger Täuschung an, könnte das Endergebnis nach 2 Instanzen auch sehr sehr unerfreulich sein!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Leider hast du nicht geschrieben, um welche Fehler es sich handelt?

So, wie ich deine Frage verstanden habe, geht es um verschwiegene Mängel. Auch als Laie kann man bestimmte Defekte erkennen. Dazu braucht man keinen Fehlerspeicher auslesen zu lassen. Wenn z.B. der Motor aufgrund eines Defektes an der Zündanlage ruckelt, merkt man das.

Ob du freiwillig eine Garantie gegeben hast, hat damit nichts zu tun. Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen? Hast du zum Zustand des Fahrzeugs Angaben im Kaufvertrag gemacht?

Solange das unbekannt ist, bleibt unklar, ob die angedrohte Klage vor Gericht Bestand haben könnte.

Günstig für dich wirkt sich auf jeden Fall aus, dass du zu einer Rücknahme nicht gezwungen werden kannst. Sollten Mängel vorhanden sein, die auf deine Kappe gehen, könnte der Käufer eine Nachbesserung verlangen, aber nicht direkt eine Rücknahme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung