Auto in die Werkstatt gebracht bezahlt und Fehler nicht behoben, kann man das Geld wieder verlangen, wie ist die Rechtslage?

4 Antworten

Nein,Du musst den Wagen zur Nachbesserung in die Werkstatt geben.Leider hast Du keinen Schadenersatzanspruch / Leihwagen für diese Zeit.Nur wenn die Nachbesserung keinen Erfolg hat,könnte eine Regelung ,wie Du es vorhast in Frage kommen.Beste Grüße

Es muss das ausgeführt werden was im Werkstattauftrag steht. Steht dort Fehlersuche muss der Fehler gesucht/gelöscht werden. Steht dort Wischer wechseln sollte dies ebenso geschehen.

Steht im Auftrag, Auto läuft nicht, Steuerkette erneuern. Dann wird die Steuerkette erneuert. Wenn die Mühle dann nicht läuft ist das Pech.

Wenn "Fehlersuche" der Werkauftrag war, muss diese Suche natürlich auch bezahlt werden. Das ist ja Arbeitszeit.

Es kommt drauf an, welchen Auftrag du gegeben hast? Was steht denn da wörtlich drin?