Auto fahren bei Nacht.

12 Antworten

Du hast sehr gut erkannt, dass die erlaubten 100 km/h die Maximalgrenze darstellen und je nach Wetter- und Sichtverhältnissen auch eine deutlich geringere Geschwindigkeit angemessen sein kann.

Heutzutage haben Autos asymmetrisches Abblendlicht. Dieses leuchtet auf der linken Seite ca. 50 bis 60 m und auf der rechten Seite ca. 70 - 100 m weit. Du kannst daher von einer Sichtweite von ca. 50-60 m ausgehen. Auf diese Distanz musst du anhalten können. Die von dir angeführten 25 Meter sind nicht korrekt.

Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h bedeutet eine Sekunde Reaktionszeit ca. 30 m Strecke. Weiter brauchst du unter optimalen Bedingungen mindestens 40, realistischerweise eher 50 Meter Bremsweg. Das bedeutet, bei Tempo 100 kannst du nicht auf 60 Meter Sichtweite anhalten.

Daher ist deine Einstellung, mit Abblendlicht "nur" 80 km/h zu fahren, vorsichtig, aber in jedem Fall richtig.

WalLuchs 
Fragesteller
 23.09.2014, 20:45

In meinem Buch für den B-Führerschein steht , dass Reaktionsweg mit (Km/h :10)x3 und der Bremsweg bei Gefahr mit (Km/h:10)x(Km/h:10):2 errechnet wird .. das wäre dann bei 100Km/h um die 80m ... tendenziell gebe ich dir Recht, dass man mit Abblendlicht zwar 50-60 Meter sehen könnte, der Lichtkegel an unserem Auto zeigt bei Abblendlicht von einer bis ca. zur nächsten weißen Barke... +1-2m

Interesierter  23.09.2014, 20:58
@WalLuchs

Das Abblendlicht leuchtet asymmetrisch. Links hat es eine Reichweite von ca. 50 - 60 Metern und rechts ca. 70 - 100 Meter.

Allerdings musst du das Reh oder das Schwein erst mal sehen. Diese haben keine Reflektoren und sind auch nicht rot/weiss gestreift. Daher glaube ich kaum, dass du ein Wildschwein mit Abblendlicht auf nennenswert mehr als 50 Metern Entfernung sehen kannst.

Der von mir genannte Bremsweg geht von optimalen Bedingungen aus. Das heisst, kalte Bremsen, neue Reifen, trockene und griffige Straße. Diese Optimalbedingungen kannst du jedoch nicht als Grundlage ansetzen. Daher dürfte der Anhalteweg von 70 - 80 Metern durchaus hinkommen.

ronnyarmin  23.09.2014, 23:10
@WalLuchs

Wenn dein Abblendlicht nur 25m weit leuchtet, sind die Scheinwerfer falsch eingestellt. Oder die Höhenverstellung ist runtergedreht. Beides solltest du korrigieren lassen.

Es war verantwortungsvoll von dir, deine Geschwindigkeit der verminderten Sichtweise anzupassen.. Egal, ob dich schneller Fahrzeuge überholen konnten oder nicht.

Deine Mutter hat anscheinend keinen Füherschein, sonst hätte auch ihr auffallen müssen, dass ihr bei nur 25m Sichtweite in ein dunkles Loch fahrt. So schnell zu fahren wie die Anderen ist kein Argument ist, sich selbst zu gefährden.

Viele Leute meinen, dass wenn irgendwo eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist, dass man diese auch voll auszureizen hat. Das ist Quatsch! Es gibt nirgends eine Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Straßen. Auch wenn ich Deine Argumentation mit Leuchtweite, Bremsweg, Wildwechsel usw. nicht ganz nachvollziehen kann, es ist Dein gutes RECHT, langsamer zu fahren.

Es gibt allerdings dem §1 der Straßenverkehrsordnung:

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

D.h., wenn Du mit Deiner langsamen Fahrweise andere behinderst oder gefährdest (auch das kann bei sehr langsamer Fahrweise geschehen), ist es genug mit der Vorsicht. Ob das bei der Fahrt mit Deiner Mutter der Fall war, kann ich nicht einschätzen, diesen Paragraphen solltest Du aber immer im Kopf haben, wenn Du sehr vorsichtig bzw. langsam fährt.

Interesierter  23.09.2014, 22:46

Die Sache ist im Prinzip ganz einfach. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h musst du mit einem Anhalteweg von 70 - 80 Metern rechnen. Bei nasser Straße sogar deutlich mehr. Die Sichtweite mit Abblendlicht beträgt auf der linken Seite jedoch nur ca. 50 - 60 Meter. Daraus folgt zwangsläufig, dass du bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h mit Abblendlicht in der Dunkelheit nicht auf Sichtweite anhalten kannst. Folglich sind 100 km/h zu schnell.

Aus einer Geschwindigkeit von 80 km/h hast du einen Anhalteweg von gut 50 Metern. Das würde bei guten Straßenverhältnissen gerade noch reichen. Wer also bei Nacht auf der Landstraße "nur" mit 80 km/h fährt, behindert niemanden sondern verhält sich absolut konform zur StVO.

100 fahren, "ausweichen" solltest du dem Tier sowieso nicht, da du so nur andere gefährdest. Wenns passiert, passiert es halt, voll auf die Eisen steigen und das Beste hoffen.Versicherung übernimmt sowieso Wildschäden. Deswegen ständig 80 zu fahren käme mir nie in den Sinn.

tuedelbuex  23.09.2014, 20:31
Versicherung übernimmt sowieso Wildschäden.

Wird Dir nichts mehr nützen, wenn der Hirsch durch die Windschutzscheibe kommt....

Picaflora  23.09.2014, 20:35
@tuedelbuex

Wenn der schnellere hinter dir dich rammt, weil er drängelt und du in den Grabn fähst, nutzen dir deine 80km/h aber auch nichts mehr. :P ;)

WalLuchs 
Fragesteller
 23.09.2014, 20:34

Die Versicherung ist ja schon und gut, aber was ist, wenn sich ein Wildschwein auf die Straße verirrt und man dem Gewicht von 40-50 Kg ausgesetzt ist. Ich meine auf die Rippenbrüche und Hirnschädeltrauma kann ich gerne verzichten!

Picaflora  23.09.2014, 20:36
@WalLuchs

Dann fahr am besten gar nicht Auto, wenn du darauf verzichten willst. Denn das kann dir auch bei 20 km/h oder so passieren.

WalLuchs 
Fragesteller
 23.09.2014, 20:49
@Picaflora

Da gebe ich dir recht, wenn ich Tomaten auf den Augen hätte und eine Reaktionszeit von mehr als 10 Sekunden ...

Picaflora  23.09.2014, 21:17
@WalLuchs

Ich meine das Schädelhirntrauma oder Rippenbrüche... das kann dir auch bei 20km/h passieren. Dir muss nur jemand mit 100 km/h reinfahren. Oder ein LKW rammt dich usw. Ich meine das nicht speziell auf die Reaktionszeit und den Wildwechsel bezogen.

Interesierter  23.09.2014, 22:54
@Picaflora

Aus einer Geschwindigkeit von 100 km/h kannst du nicht innerhalb der Sichtweite des Abblendlichts anhalten. Mit normaler Reaktionszeit ist das unmöglich. Aus diesem Grund verstößt du bei 100 km/h nachts mit Abblendlicht schon gegen §3 Nr. 1 der StVO.

Daher brauchen wir nicht zu polemisieren. Einfache Fakten reichen vollkommen aus.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php

Zum Spaß kannst du mal Urteile googeln. Dort wirst du Urteile finden, dass bereits das Fahren von mehr als 60 km/h mit Abblendlicht als grobes Verschulden angesehen wird.

deine Mutter hat komische Argumente:

schließlich halte ich, mit meiner Drosselung des Tempos, den aufschließenden Verkehr auf!

Und vorher schreibst du:

da diese doppelspurig ist, kann man ohne weiteres überholen.

Also nachts war da bestimmt nicht so viel los, und da die Straße zweispurig ist, kann man ja auch problemlos überholen.

Und bei Dunkelheit und Wildwechselgefahr animiert sie dich zum schnellen Fahren?

DuFehlst  23.09.2014, 20:39

Vor allem ist es ein Irrtum, dass Wildwechsel immer in der Nacht geschehen, am häufigsten ist es nämlich während der Morgen und Abenddämmerung

Wenn 100 erlaubt ist, kannst Du auch 100 fahren...hast allerdings immer das Risiko im Nacken, dass ein Bambi auf die Straße springen könnte !

Jeder sollte so fahren, wie er es für richtig empfindet....wenn Du der Meinung bist, bei 70/80 km/h schneller und besser reagieren zu können, dann lass Dich nicht beeinflussen und fahre Deine für Dich richtig empfundene Geschwindigkeit !