Rückwärts auf Vorfahrtsstraße ausparken?

4 Antworten

Was bedeutet bei Dir in diesem Fall eine "Vorfahrtsstraße"? Einspurig ohne durchgezogene Mittellinie?

1. Man sollte sich genau überlegen, wo man das Risiko eingehen will. Ich würde die Variante wählen, am Imbiss vorbei zu fahren, nächste Möglichkeit wenden und dann zum Imbiss zurück zu fahren.

2. Solltest Du es geschafft haben, Regelkonform vor dem Imbiss geparkt zu haben (ich spreche dabei von einem parken quer zur Fahrbahn), wäre der richtige Weg, mit dem Heck entgegen deiner eigentlichen Fahrtrichtung aus der Parklücke rauszufahren, dann bis zur nächsten Wendemöglichkeit um dort wieder in deine alte Fahrtrichtung zu kommen.

Allerdings ist mir aus deiner Schilderung jetzt nicht klar, warum die Prüfungsfahrt nach einem anderen Manöver beendet sein sollte. Wahrscheinlich, weil Du so unnötig andere Verkehrsteilnehmer gefährdest.

Rein rechtlich gesehen, würde ich da kein Problem sehen, wenn nicht eine durchgezogene Mittellinie überfahren werden müsste. Rückwärts durch den Gegenverkehr geht natürlich nicht. Aber vorwärts, wenn es sich nicht um eine Einbahnstraße handelt.

Wenn du rückwärts von einem Hof aus einer Ausfahrt rausfährst, dann musst du warten bis alles frei ist und kannst dann i.d.R. rückwärts auch auf die gegenüberliegende Spur fahren. Das geht nur nicht, wenn die Spuren durch eine durchgezogene Linie getrennt sind.

"Dein Fahrlehrer sagt ..."

Warum fragst du Ihn nicht einfach, wie es richtig geht, wenn Ihr eh schonmal drüber gesprochen habt?

Du darfst nicht gegen die Fahrrichtung Parken.

Straßenverkehrs-Ordnung

§ 12

Halten und Parken

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang
der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu
ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand
heranzufahren.
Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will;
jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts
bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen
Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand
halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf
der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220)
darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von
Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

Hat er auch nicht gesagt. Er fährt auf einen Parkplatz, dessen Ein- und Ausfahrt an der gegenüberliegenden Fahrbahn liegt.

Ich musste mir mal von einem Polizisten erklären lassen, als ich ihn auf ein, meinem Empfinden nach verkehrswidrig auf der linken Seite, also entgegen der Fahrtrichtung, peparktes Fahrzeug hingewiesen habe: Das ist nicht verboten!

Denn wie der §12 Abs. 4 sagt: ... ist der rechte Seitenstreifen... zu benutzen.

Da steht nicht: links parken ist verboten.

Nun bist Du dran, Kreidler "Floret" :-)) Was stimmt nun?

@2016Frank

Ist es auch nicht aber nur in Fahrtrichtung.

Manchmal ist es mit der Parkplatzsuche wirklich zum Verzweifeln. Trotz
mehrerer Fahrten im Karree ist einfach kein Parkplatz zu bekommen. Sie
wollen schon aufgeben und dann ist der rettende Parkplatz plötzlich
genau vor Ihnen – aber leider am linken Straßenrand – entgegen der
Fahrtrichtung. Haben Sie Ihr Fahrzeug in einer solchen Situation schon
einmal so abgestellt? Und wahrscheinlich haben Sie sich auch gefragt, ob
das überhaupt zulässig ist. Hierzu sei Ihnen gesagt: Wenn Sie Ihr
Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung parken, risikieren Sie ein Bußgeld
von 15 Euro.

Trotz der Warnung gibt es auch eine beruhigende Aussage von Volker
Lempp. Sie müssten in der Regel nicht damit rechnen, dass Ihr Fahrzeug
abgeschleppt wird, wenn Sie tatsächlich einmal auf der falschen
Fahrbahnseite parken sollten. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass das
Parken dort generell erlaubt sei. Generell stelle das Parken in falscher
Richtung kein Verkehrshindernis dar. Allerdings sollten durch dieses
Verbot verkehrsbehindernde Rangiermanöver vermieden werden, erklärt der
ACE-Justiziar weiter.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie Ihr Fahrzeug lieber gemäß
der Straßenverkehrs-ordnung am rechten Fahrbahnrand abstellen. Dann
riskieren Sie kein Bußgeld und über unnötige Rangiermanöver, die Sie
ohne Umwege in die gewünschte Fahrtrichtung bringen, müssen Sie sich
keine Gedanken machen. Manchmal ist es einfach besser, den vermeintlich
umständlicheren Weg zu wählen. Denn viele Wege führen bekanntlich nach
Rom – und die kürzeren sind nicht zwangsläufig auch die besseren – das
gilt auch im Straßenverkehr.

Beim Parken gegen die Fahrtrichtung droht ein Bußgeld | STVA www.strassenverkehrsamt.de/.../beim-parken-gegen-die-fahrtrichtung-droht-ein-busg..
@Kreidler51

Es geht doch gar nicht um das Parken entgegen der Fahrtrichtung. Lies bitte die Frage nochmal.