Ausstellungsstück defekt - Verkäufer will nicht reparieren sondern das Bett zurück!
Ich habe vor ein paar Monaten ein reduziertes Bettgestell mit elektrischem Lattenrahmen aus der Ausstellung eines örtlichen Matratzengeschäfts gekauft. Der Kaufpreis war 1.700 EUR. statt 3000,- . Das Bett wurde vom Lieferanten angeliefert, komplett montiert, aufgestellt und meine vorhandene Matratze wurde samt Topper aufgelegt, so dass ich das Bett direkt nutzen konnte.
Ich habe zwar mehrmals ein fehlendes Teil reklamiert, aber nach ca. 2 Monaten war das Problem endlich zu meiner Zufriedenheit behoben.
1 Monat später begann der elektrische Lattenrost schlagartig sehr laut zu quietschen und ein Klacken am Kopfteil nervte langsam. Nach der Reklamation kam binnen 1 Woche der Besitzer des Bettengeschäfts dem eine Reperatur aber nicht gelang. Er meinte, dass der ganze Motor irgendwie wackeln würde und dass das so nicht sein dürfte, so wurde der Service angefordert.
Dieser konnte das Quietschen schnell beheben. Ursache für das Klacken des Kopfteils fand er zuerst nicht. Auf das Spiel beim Motor angesprochen nahm er einige Federungen heraus, so wurde der Blick auf die tragende Teile des Rahmens frei. Als ich den Holzrahmen frei liegen sah deutete ich auf das Kopfteil und fragte den Techniker wieso der Rahmen, auch ganz gerade gestellt, immer einen leichten überstreckten Knick aufweisen würde, das sähe fast so aus wie wenn das Lattenrost zu lang für den Rahmen wäre also nicht ganz reinpassen würde - wäre also ungewöhnlich - und ob das der Gund für das seltene Klacken sein könne. Der Knick war mir zwar schon von Anfang an aufgefallen - aber da es keine negative Auswirkung hatte und auch immer durch Federungen und Matratze verdeckt wurde maß ich dem keine Bedeutung zu.
Dem Techniker fand so heraus dass ein tragendes Rahmenteil verbogen sei - dadurch wackelt der Motor bei betätigung und klackt das Kopfteil und sei nach oben geschoben und zu lang. So etwas käme zustande wenn das elektrische Fußteil des Bettes ein Stück hochgefahren wird und sich eine schwere Person vorne aufs Fußteil setzen würde - da man sich nur auf den flach gestellten Rahmen setzen dürfte. (Bei mir ist noch nie jemand auf dem Fußteil gesessen) Jedenfalls müsste das ein anderes mal gerichtet werden - er könne das jetzt nicht machen und er würde sich wieder melden.
Nach 2 Stunden der Anruf vom Bettengeschäft - das Bett müsste abgeholt werden - zum Hersteller eingeschickt und auf Rechnung repariert werden. Ich betonte dass sie das Bett gern auf ihre Rechnung reparieren lassen könnten - ich habe das Bett ja so aus der Ausstellung erhalten, sei also nicht für den Schaden verantwortlich.
Das Bettengeschäft stritt ab das Bett mit dem Schaden geliefert zu haben und verweigert nun die Bezahlung der Reparatur. Sie würden das Bett eben abholen lassen und ich bekäme mein Geld zurück.
Ich möchte aber das Bett nicht zurückgeben! Ich liebe es! Ich möchte dass der mangel behoben wird - kann ich darauf bestehen? Wie sieht die rechtliche Lage aus? Muß beweisen können dass der Mangel bei Lieferung bestand?
4 Antworten
Innerhalb von 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer sicherstellen, dass Du ein einwandfreies Bett bekommst. Er muss es entweder kostenfrei reparieren oder Dir ein neues Bett beschaffen. Es bleibt beim Preis in Höhe von 1.700,- €. Das ist ein typischer Gewährleistungsfall. Lass Dich auf nichts ein, Du hast einen Anspruch auf ein funktionstüchtiges Bett (ob neu oder repariert ist egal). Schreib das an den Verkäufer und setze ihm eine Frist von 2 oder 3 Wochen. Noch Fragen?
Hallo AlicBa du wolltest doch gern wissen wie das mit meinem Bett ausgegangen ist! Also - es ist alles gut ausgegangen! Mittels meinem Foto das ich kurz nach der Lieferung gemacht hatte und auf dem man das leicht verbogene Gestänge schon sehen konnte konnte ich beweisen dass ich das Bett so aus der Ausstellung erhalten hatte!
Die Firma hat den elektrischen Lattenrost bei mir abgeholt und sogar einen Ersatz für die Reparaturzeit in das Bett eingebaut! Natürlich hat der Händler sogar noch versucht sich mit mir die Kosten zu teilen, was ich aber strikt abgelehnt habe!
Nach einigen Wochen wurde dann das Lattenrost wieder angeliefert - und - oh Wunder - es war ein NEUES!! ES hatte sich allerdings recht lang hingezogen - knapp 1 Jahr nach dem Kauf des Betts habe ich also einen neuen Lattenrahmen erhalten - und bin nun rundherum damit zufrieden!
Ganz so einfach wie sich das jetzt anhört, war das aber nicht für mich - ich mußte schon sehr hartnäckig sein und mehrfach mit dem Händler verhandeln und ihm auf die Füße treten!!! Man muß einfach ein dickes Fell zeigen und auf seine Rechte pochen!
ja, auf der Rechnung steht nur drauf - 50 % Rabatt der Verkäufer war ja auch der Meinung dass er mir ein neues Bett verkauft. Er bekommt nur so ein hochpreisiges Modell nie hier in der Kleinstadt verkauft - daher war er froh dass er endlich einen Dummen gefunden hatte - denk ich mir...
Der Verkäufer ist fest davon überzeugt dass das Bett in der Ausstellung gar nicht angeschlossen war - also nicht in Gebraucht - aber das kann ich mir nun wieder nicht vorstellen... Es war zwar bei der Besichtigung schon so, dass die Infrarotfernbedienung erst gesucht werden mußte - das liegt daran dass die FB auf verschiedene Modelle funktionieren und er ja diverse Modelle hatte . Zuerst hatte er nur die FB des Nachbarbetts - damit konnte man aber nur 2 der 4 Motoren betätigen - daher wurde dann erst nach der richtigen FB gesucht. Aber der Strom des Betts war schließlich ja von vorne herein eingesteckt gewesen, es ging auf jeden Fall - also war es schon in Betrieb gewesen - denn sonst wäre es gar nicht eingesteckt gewesen. Von daher kann der Verkäufer nicht beweisen dass es nie in Betrieb war - das wäre was anderes gewesen wenn die Stromzuleitung noch originalverpackt unter dem Bett gehangen wäre und somit zu kurz um es überhaupt an den Strom anzuschließen - aber das war ja nicht der Fall - somit war es ein benutztes Ausstellungsstück!
Mich würde aber unbedingt noch interessieren ob der Verkäufer bei einer gestellten Mängelrüge ein Recht auf Wandlung hat - z.B. falls Artikel nicht reparabel und nicht mehr auf Lager - oder ob die Möglichkeit auf Wandlung nur besteht wenn der Käufer zustimmt?
Hallo,
Du hast und bist natürlich vollkommen im Recht, hast auch das Recht den Mangel zu rügen.
Das Problem ist nur realistisch betrachtet, dass der Verkäufer anscheinend ja bemüht ist, eine Lösung zu finden.
Diese entspricht nicht Deinen Vorstellungen, das ist schlecht.
Du könntest dem Verkäufer schriftlich den Mangel melden, auf Beseitigung pochen.
Dieser wird dies verweigern, Dir abermals die Rückabwicklung anbieten.
Nun musst Du Rechtsbeistand suchen.
Im Idealfall bekommst Du Recht zugesprochen, da der Verkäufer jedoch kooperationswillig ist, kann dies auch auf einen Vergleich hinauslaufen. Ist war eher unwahrscheinlich, aber möglich.
Infos zu Reklamationen allgemein findest Du übrigens hier:
reklamation.mein-shop-im-web.de
Grüße
Peter
vielen Dank für die ausführlichen Hinweise. Der Dank geht natürlich an alle!
Ich habe ein altes Foto gefunden, da hatte ich das Bett gerade mal 2 Monate - wenn man weiß worauf man schauen muß - kann man jetzt im nachhinein sogar sehen dass das Bett damals den Fehler schon gehabt hat.
Auf dem Foto ist das Kopfteil hochgestellt. Man kann also sehr schön und freiliegend beide Rahmenstücke von der Seite sehen. Das Rahmenstück das den Rücken anhebt und mit Gelenk verbunden, das Rehmenstück das das Kopfteil anhebt - normal müssten - wenn man den Rücken gerade anheben läßt beide Rahmenteile wie mit der Wasserwaage gezogen gerade sein - in der Linie ist aber genau an der Verbindung ein leichter Knick nach oben! Das ist durch diese vom Servicetechniker festgestellte Verschiebung der tragenden Rahmenteile entstanden.
Anhand des Fotos kann ich also jetzt sogar nachweisen dass der Fehler auch bereits in den ersten 6 Monaten bestanden hat. Ich denke ich schicke das Foto dem Hersteller und bitte - unter Bezugnahme auf den Servicefall - um Bestätigung dass auf dem Foto der bei der Begutachtung festgestellte Fehler zu sehen ist.
Wenn ich das habe - habe ich hieb und stichfest nachgeweisen können dass der Fehler bestand und habe auch Anspruch auf Mängelbehebung - auch wenn das dem Verkäufer nicht passt!
Ich stelle mir eine Reparatur schwierig und kostenintensiv vor - denn die Verschiebung des Holzrahmens nach oben - die woh auch den Knick im Gelenk verursacht hat - ist ja nicht die Ursache. Die Ursache ist eine verbogene Stabilisierungs-Querstange im Mittelbereich des Bettes - die Querstange ist mit dem Metallrahmen des Bettes verbunden - da diese in Richtung Kopfstück verbogen wurde, hat sich der daran befestigte Holzrahmen ebenfalls nach oben verschoben - und weil das Bett außen rum eben nur 1-2 mm Spiel hat - ist der Holzrahmen dann oben am Kopfteil angestoßen und mußte sich verbiegen - weil er sich nicht mehr gerade strecken kann.
Heißt die metallene Rahmenstange muß ausgetauscht werden - das geht aber nur durch abflexen und neu reinschweißen - und ob der Knick im Holzrahmen dann weg ist - oder immer noch besteht und wie das zu beheben ist - ... keine Ahnung! ... könnte also teuer werden!
Aber das ist ja nicht meine Sache! Der Verkäufer kann doch aber nicht gezwungen werden mir ein neues Bett zu kaufen, oder doch?
Auch wenn es ein Ausstellungstück ist hast Du ein Anrecht auf Sachmangelhaftung. Das Bettenhaus ist zur Gewährleistung verpflichtet, so lange nicht im Kaufvertrag etwas anderes steht. ( z.B gekauft wie gesehen ) Jetzt solltest Du darauf drängen den Mangel abzuschalten , oder Dir ein neues Bett zu liefern. Der Verkäufer hat es scheinbar versäumt das Ausstellungstück als "gebraucht" zu verkaufen...
Schön blöd würde ich mal sagen.... Alsoo alle Garantien wie für ein neues Bett gelten für Dich..
Das dumme Gesicht will ich mal sehen... bevor der Verkäufer abkotzt...
Hallo Proman100 - ja, du hast Recht, auf meiner Rechnung stand Ausstellungsstück neu - 50 % Rabatt! Daher ist im Endeffekt dann auch alles für mich gut ausgegangen! Mittels meinem Foto das ich kurz nach der Lieferung ganz zufällig gemacht hatte und auf dem man das leicht verbogene Gestänge schon sehen konnte, konnte ich im nachhinein beweisen dass ich das Bett so aus der Ausstellung erhalten hatte!
Die Firma hat den elektrischen Lattenrost bei mir abgeholt und sogar einen Ersatz für die Reparaturzeit in das Bett eingebaut! Natürlich hat der Händler sogar noch versucht sich mit mir die Kosten zu teilen, was ich aber strikt abgelehnt habe!
Nach einigen Wochen wurde dann das Lattenrost wieder angeliefert - und - oh Wunder - es war ein NEUES!! ES hatte sich allerdings recht lang hingezogen - knapp 1 Jahr nach dem Kauf des Betts habe ich also einen neuen Lattenrahmen erhalten - und bin nun rundherum damit zufrieden!
Ganz so einfach wie sich das jetzt anhört, war das aber nicht für mich - ich mußte schon sehr hartnäckig sein und mehrfach mit dem Händler verhandeln und ihm auf die Füße treten!!! Man muß einfach ein dickes Fell zeigen und auf seine Rechte pochen!