Gibt es ein Recht auf Warenrückgabe?

5 Antworten

Nein, die gibt es entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht. Bei Rücknahme, ohne dass ein Mangel vorliegt, handelt es sich immer um eine Kulanzhandlung. Viele Firmen/Geschäfte machen es - besonders bei Stammkunden - aber doch, um dies nicht zu verärgern. Es gibt aber keinen rechtlichen Anspruch darauf, außer es gibt in den AGB einen entsprechenden Passus.

In der Regel gilt der Verbraucherschutz des Fernabsatzgesetzes nur für Verbraucher, also nicht, wenn ein Unternehmer etwas bestellt.

Das kommt darauf an. Bei einem Fernabsatzvertrag oder Haustürgeschäft könnte möglichserweise ein Widerrufsrecht gegeben sein. Bei einem normalen Kauf in der Regel nicht. ABER ich würde mich vom Rechtsanwalt beraten lassen. Es kann immer eine Kleinigkeit vorliegen, die den Fall ganz anders aussehen läßt.

Die Verbraucherrechte gelten jedoch nicht für Firmen, hier gibt es keine Rücknahmepflicht.

@stubenkuecken

Ja, sorry stimmt. Da habe ich zu flüchtig über die Frage gelesen.

Ein generelles 14tägiges Rückgabe-/Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften.

es fand eine beidseitige Willenserklärung* statt, Ihr habt einen Vertrag!

  • gemeinhin Voraussetzun g für Zustandekommen eines Vertrages.

So hab ichs jedenfalls gelernt.

Und dazu gilt dann eben noch die Antwort von experience56