Habe ich noch Gewährleistung auf unsere Badmöbel? (offene Mängel nicht sofort gerügt)

2 Antworten

Du hast 2 Jahre Sachmängelhaftung (Gewährleistung), der Mangel oder Ursache des Mangels muss halt bei Übernahme schon vorhanden gewesen sein.

Ob der Farbunterschied welches Dein Vater mit einem Messgerät nachgewiesen hat als Mangel zu werten ist, kann ich nicht beurteilen.

Aber wenn ihr erst jetzt die Mängel festgestellt habt, da ihr erst jetzt die Möbel ausgepackt und aufgestellt habt, liegen die Chancen auf einen Erfolg recht hoch. Habt ihr beim Verkäufer genauso argumentiert, dass ihr erst jetzt die Möbel ausgepackt habt und da sofort die Mängel aufgefallen sind ?

Je nach Kostenpunkt der Möbel würde ich, wenn der Verkäufer weiterhin nicht nachbessern will, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denke das nach Deiner Schilderung gute Erfolgsaussichten bestehen.

Gerade daraus dreht uns die Firma ja einen Strick.... Wir haben so argumentiert, aber offene Mängel müssen unverzüglich nach Warenübergabe gerügt werden... Das Möbelhaus meinte, wir könnten ja die Ware auch schon lange ausgepackt haben und das ganze jetzt erst melden. Was das für einen Sinn machen soll, dass ich mir erstmal kaputte Möbel ins Bad hänge, verstehe ich natürlich nicht...

@Smoothie74

.... Wir haben so argumentiert, aber offene Mängel müssen unverzüglich nach Warenübergabe gerügt werden...

Es ist dir nicht möglich einen Mangel zu rügen wenn Du die Sachen verpackt lagerst und erst später aufbauen möchtest.
Ein offener Mangel wäre es z.B. in Deinem Fall, wenn die Verpackung so dermaßen beschädigt ist, dass es unabdingbar ist das der Inhalt beschädigt ist.

Du kannst den Mangel erst beanstanden wenn Du dazu in der Lage bist, dies ist bei verpackten Sachen dann der Fall wenn Du diese auspackst und aufstellst.
Habt ihr gemacht und dann sofort den Verkäufer informiert.

Wie gesagt ich sehe gute Chancen auf Erfolg, wenn der Rechtsweg dir dies wert ist.

@Smoothie74

Das klingt nicht gerade nach einem seriösen Händler...

ja, klar das geht doch über die Garantie. Insbesondere die Mängel die noch nicht am Anfang waren, sondern erst mit der ZEit gekommen sind

Und wenn gar keine Garantie besteht ?!?

Danke. Ich bin nur etwas irritiert, weil ich folgendes im Internet gelesen habe:

" Unterlässt der Käufer die Mängelanzeige der offenen Mängel, so gilt die Ware als genehmigt und damit als vertragsgemäß. Insoweit verliert der Käufer seine Gewährleistungsansprüche und darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche wegen Schlechterfüllung oder der Verletzung von Nebenpflichten."