Bett als GWG abschreiben?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schlafen ist im Regelfall rein privat^^, daher gibt es auch keine Ansatzmöglichkeit als Betriebsausgabe. Außer du hast einen Übernachtungsbetrieb, ein Schlaflabor oder sowas ähnliches. Vielleicht noch als Notbett für Unfälle in einem Betrieb deklarierbar.

Ansonsten darfst das Ganze zusammenzählen und wenn über der Grenze als GWG dann auf die Nutzungsdauer abschreiben.

Gulliv3r 
Fragesteller
 06.02.2020, 06:42

Natürlich geht es nicht um ein privates Bett, ich werde in diesem Bett auch nicht schlafen. Somit ist es auch keine private Sache.

Also ist "Bett" ein Posten und nicht jedes Teil einzeln.

Danke

Akecheta  06.02.2020, 11:00
@Gulliv3r

Ja, weil ein Wirtschaftsgut einzeln nutzbar sein muss. Bei der Matraze alleine könnte man sich noch streiten, würde aber vermutlich nicht durchgehen. Meistens ist sowas dem FA aber sowieso egal und erst bei einer Prüfung könnte so etwas angegangen werden.