Aussage korrigieren?

4 Antworten

Du kannst deine Aussage jederzeit korrigieren. Mache entweder einen Termin bei der Polizei oder sende der Polizei einen Brief.

Wenn man wegen Betrugsverdachtes sogar in Untersuchungshaft sitzt, muß schon so einiges vorgefallen und die Betrugsbeträge müssen ziemlich hoch sein. Warum zieht er dich in diese Angelegenheiten überhaupt hinein?

Hast du mal an die betrogenen Opfer gedacht? Wie würdest du reagieren, wenn dich jemand um dein Geld betrügt? Du solltest in Erwägung ziehen, dich so schnell wie möglich von deinem Freund zu trennen.

Allerdings besteht eine Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung deines Freundes durch ein Strafgericht.

§ 153 StGB gilt nur für Aussagen vor Gericht.

Also korrigieren bzw. die Aussage schlicht komplett zurückziehen.

Du kannst Aussagen, die Du nur vor der Polizei gemacht hast, einfach korrigieren oder komplett streichen lassen.

Die Frage ist, ob Du anders hättest Antworten KÖNNEN oder MÜSSEN ????

Es kann ja niemand in deinen Kopf hineinsehen. Also kann auch keiner deine Gedanken überprüfen. Wenn dein Verlobter also z.B. eines Tages mit viel Geld nach Hause kam, kannst Du dir entweder gar nichts dabei gedacht haben / gedacht haben er hat im Lotto gewonnen / gedacht haben das er das Geld bestimmt irgendwo geklaut hat. Wenn Du gedacht hast, das er das Geld geklaut hat, hättest Du handeln müssen, weil Du dich sonst mitschuldig machst. Aber wer will schon wissen was Du gedacht hast ? Wenn Du also gedacht hast, er hat das Geld irgendwo geklaut, jetzt aber bei der Polizei ausgesagt hast, das Du dir nichts dabei gedacht hast, dann ist die Aussage zwar falsch, aber niemand wird dir das jemals beweisen können.

Ohne Not würde ich eine Aussage niemals nachträglich ändern ! Das macht dich nur unglaubwürdig, und brigt dich erst Recht in den Fokus der Ermittlungen.

Anders ist es natürlich, wenn Du eine überprüfbar falsche Aussage gemacht hast. Also z.B. der Verlobte ist am 17.01. um 18 Uhr zuhause gewesen. Tatsächlich hat er aber zu der Zeit eine Bank überfallen und ist auf dem Video der Überwachungskamera klar zu erkennen. Sowas solltest Du korrigieren. Wenn Du ihm nicht schaden willst, könntest Du ja sagen, daß Du dir (in dem Beispiel) beim Datum doch nicht sicher bist.

Ranzino  16.04.2017, 23:01

Im Grunde ist es ja simpel: sie hat das Recht, jederzeit die Aussage zu verweigern.  Das sollte man dann auch tun.

Schoenfelder  16.04.2017, 23:04
@Ranzino

Hat Sie ja aber nicht. Sie hat ja nun schon eine Aussage gemacht. Und wenn Sie die jetzt nachträglich zurückruft oder korrigiert, wird das sicherlich unliebsames Interesse der Polizei wecken.