Wird alles gegen mich verwendet was ich der Polizei sage?

9 Antworten

Vor, während und nach einem Verfahren sollte man sich genau überlegen, was man wann, wie und wem gegenüber äußert.

Nun hab ich aber ein paar andere nichtige dinge aber gesagt .

Wenn Du über das Wetter oder das Menü am vergangenen Weihnachtstag gesprochen haben solltest, wird da nicht viel verwertbare Information enthalten gewesen sein.

Nur was du zu Protokoll gibst, also auch unterschreibst, gilt als Aussage gegenüber der Polizei.

Da der Polizist dich auch nicht belehrt haben wird, darf er auch nichts von den Informationen verwerten.

Drizzt1977  16.04.2019, 11:21

Da er seine Aussageverweigerung als Protokoll aber sicher unterschrieben hat, gehe ich zu 100% davon aus, dass er zuvor belehrt wurde. Bzw. steht das auf der Vernehmung, die er unterschrieben haben wird, auch so drauf. Alles andere wäre im Gespräch Quatsch.

Still  16.04.2019, 16:14
@Drizzt1977

Er schreibt, dass er nicht hingegangen ist; dann konnte er auch nichts unterschreiben.

Ferner dürfte ein Polizist auch nicht weiter Fragen stellen, wenn der Beschuldigte nach Belehrung unterschrieben hat, dass er sich nicht zur Sache einläßt.

Drizzt1977  16.04.2019, 16:38
@Still

Für mich liest es sich so, als ob er da war und vor Ort im Büro mit dem Sachbearbeiter gesprochen hat. Und da geh ich einfach mal davon aus, dass die Vernehmung nach Belehrung durchgeführt wurde und sich der FS halt nicht geäußert hat. Und ich kann als Mensch immer noch mit Jedem reden, auch wenn es belanglos ist und nichts mit dem Fall zu tun hat. Da krätscht kein Gesetz rein und verbietet es, auch wenn man Polizist sein sollte.

Still  16.04.2019, 16:41
@Drizzt1977

Natülich dürfen beide paludern ; - )

Alles was nicht protokolliert wurde kannst Du natürlich jederzeit abstreiten. Trotzdem bildet sich natürlich ein Bild von Dir bei den beteiligten Polizisten.

Gibt es denn etwas, was Du tatsächlich gesetzwidriges getan hast, oder befürchtest Du nur, dass irgendwelche Aussagen verdreht und dann gegen Dich verwendet werden?

Wenn Du einem Polizisten irgendwas erzählst, egal in welchem Zusammenhang, dann darf er sich das notieren und fertigt dann einen Aktenvermerk darüber.

Da das Handy schon beschlagnahmt war, wurdest Du im Regelfall schon über Deine Rechte belehrt. Alles was Dir rausrutscht, darf alles verwendet werden.