Beschlagnahmte dinge zurückerhalten?

5 Antworten

Hallo,

da gibt es verschiedene Szenarien:

  1. Deine Geräte dienen als Beweismittel. Beweismittel werden bis nach Abschluss des Verfahrens einbehalten. Auf Grund der Überlastung unserer Gerichte sind da 5 Monate noch lange keine Zeitspanne...
  2. Die Geräte sind "erlangtes Gut" einer Straftat. Dann unterliegen sie dem Verfall und werden überhaupt nicht mehr ausgehändigt.
  3. Die Geräte wurden für die Begehung von Straftaten benutzt (auf dem Handy wurden Kinderpornos gespeichert, über den PC Drogen im Darknet bestellt etc.). Dann unterliegen sie der Einziehung und werden überhaupt nicht mehr heraus gegeben.

Ich geh mal davon aus, dass Nummer 1 zutrifft. In dem Fall kann die Polizei nach Sicherungen der Daten durch eine Spezialstelle (bei uns in Bayern die sogenannten "RBA", Dauer ~6 Monate) bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, ob die Geräte wieder VOR Abschluss des Verfahrens herausgegeben werden dürfen. Das ist aber nur eine "Serviceleistung" des Sachbarbeiters und keine Soll- (oder sogar Muss-)Bestimmung. Und jetzt überlegen wir mal zusammen, ob der Sachbearbeiter eher geneigt ist, jemanden die Sachen vorzeitig auszuhändigen, der ihn 2 mal in der Woche nervt, oder einem anderen, der einfach abwartet ;-)

Lange Rede, kurzer Unsinn: Du wirst dich noch gedulden müssen.

§ 94 StPO Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
§ 111n StPO Herausgabe beweglicher Sachen
(1) Wird eine bewegliche Sache, die nach § 94 beschlagnahmt oder auf andere Weise sichergestellt oder nach § 111c Absatz 1 beschlagnahmt worden ist, für Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, so wird sie an den letzten Gewahrsamsinhaber herausgegeben.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Unter Umständen bekommst du nichts zurück. Insbesondere besteht die Gefahr, wenn die beschlagnahmten Dinge in direktem Zusammenhang mit Straftaten stehen.

Dommie1306  14.06.2019, 11:25

Aja, gibt es nicht noch eine weitere Möglichkeit mittlerweile? Diese Vermögensabschöpfung um ein Adhäsionsverfahren bei Betrugsstraftaten zu ermöglichen, ich glaub seit Juli 2018? Aber hab das ehrlicherweise nur einmal gemacht und damals sicherlich nicht den richtigen Terminus verwendet.... weißt du wovon ich rede und kannst mir weiterhelfen?

wiki01  14.06.2019, 11:37
@Dommie1306

Sorry. Wie würde man im Geschäftsleben sagen? Mit dem exekutiven Geschäft in Deutschland habe ich nichts zu tun.😎 Zusätzlich muss ich bei meinen Äußerungen immer in Kauf nehmen, dass es in Deutschland eine andere Gesetzeslage gibt als in Österreich.

Dommie1306  14.06.2019, 13:03
@wiki01

Na gut, hätte ja sein können :D

Schönes Wochenende.

Wenn es sich um Einziehungsgegenstände handelt: Die bekommst du nicht zurück.

Wenn es sich um bloße Beweismittel handelt: Am Ende des Strafverfahrens. Das kann dauern.

Dommie1306  14.06.2019, 11:25

Aja, gibt es nicht noch eine weitere Möglichkeit mittlerweile? Diese Vermögensabschöpfung um ein Adhäsionsverfahren bei Betrugsstraftaten zu ermöglichen, ich glaub seit Juli 2018? Aber hab das ehrlicherweise nur einmal gemacht und damals sicherlich nicht den richtigen Terminus verwendet.... weißt du wovon ich rede und kannst mir weiterhelfen?

furbo  14.06.2019, 11:32
@Dommie1306

Ja, kann ich. Ich hab mal ne Soko zur Gewinnabschöpfung aufgebaut und über mehrere Jahre geleitet. Damal hieß die Gewinnabschöpfung noch Verfall (§ 73 StGB). Um aber Werkzeuge und Früchte der Tat aus dem Verkehr zu ziehen, können die eingezogen werden (§ 74 StGB). Seit 2018 heisst die Gewinnabschöpfung auch Einziehung. Es wird also für alles ein und dieselbe Bezeichnung benutzt. Deshalb habe ich auch nur das Wort Einziehung benutzt.

Beachte bei der Einziehung nach 74, dass Beziehungsgegenstände der Tat nur dann unter den 74 fallen, wenn es in der Strafvorschrift ausdrücklich vorgesehen ist.

Dommie1306  14.06.2019, 13:08
@furbo

Verfall und Einziehung sind mir auch ein Begriff.

Aber es gibt jetzt noch etwas neues, ich versuchs mal zu beschreiben, vielleicht ist das eh die Gewinnabschöpfung, die du meinst:

Der Ebay Betrüger ergaunert sich eine PlayStation. Die Tat begeht er mit seinem Computer. Während den Ermittlungen wird zudem bekannt, dass er Sachen in Ebay verkauft, die er nicht liefert, das erhaltene Geld ist aber bereits weg.

PlayStation sicherstellen wegen "Verfall" => Logisch

Computer als Tatmittel => Logisch

Jetzt hat er aber noch zusätzlich 3 Goldmünzen, die er zum 18. Geburtstag geschenkt bekommen hat. Diese Münzen haben NICHTS mit der Tat zu tun.

Wir stellen aber seit letztem Sommer auch die Godmünzen sicher, weil die einen Wert haben. Diese werden anschließend von der Staatsanwaltschaft veräußert und dadurch können die geschädigten Ebay-Käufern im Adhäsionsverfahren ihren erlittenen Schaden wieder einfordern.

Und für diese "Sicherstellung" gibt es jetzt einen neuen rechtlichten Terminus, der mir ums verrecken nicht einfallen will...

Im Übrigen: Soko Gewinnabschöpfung? Wtf? Was habt ihr da gemacht? Bei uns macht das im "Normalfall" der Sachbearbeiter...

furbo  14.06.2019, 16:46
@Dommie1306

Das was du meinst ist "Wertersatz", das sind die nicht inkriminierten Gelder und Gegenstände, die stattdessen herhalten müssen. Wertersatz wird übrigens nicht beschlagnahmt, sondern gepfändet.

Soko Finanzermittlung war das. Wir machten Gewinnabschöpfung bei größeren Verfahren, waren aber auch gut darin, Geldströme zu verfolgen und konnten Hintermänner aufspüren.

Dommie1306  14.06.2019, 17:12
@furbo

Aja, sehr cool. Das macht bei uns die KPI(Z) und da muss man jedes mal betteln, dass die das machen.

Hmm ne Wertersatz ist es auch nicht.... ich schau am Montag mal nach und geb dir Bescheid, was ich meinte... und ich dachte schon, dass es der Beschlagnahme bedurfte, aber ich mag mich irren...

Dommie1306  17.06.2019, 12:30
@furbo

Du hattest Recht :D "Anordnung der Sicherstellung zum Wertersatz für Opferentschädigung"

Ich nehms mit, und die StA pfändet es dann... JAAAA ist ja ok, du bist schlau! Zufrieden? ;-)

Ouh das kann sehr lange dauern, bis zu 6 jahre, da der fehlende Laptop etc als Luxusware gilt und dich nicht im alltag einschränkt.

wiki01  14.06.2019, 11:24
da der fehlende Laptop etc als Luxusware gilt und dich nicht im alltag einschränkt.

Blödsinn. Das ist sicherlich nicht der Grund, warum etwas einbehalten wird. Meist du, ein VW Golf wird eher herausgegeben als ein Ferrari?

Dommie1306  14.06.2019, 11:26
@wiki01

Genau, der VW Golf wird schon nach 2 Jahren rausgegeben, der Ferrari erst nach 6 Jahren!

(Wie kommt man eigentlich auf die Jahreszahl "6"... gabs da mal irgend ein Urteil? Ist mir gar nicht geläufig...)

Mein Kumpel hat seine Playstation nach 2 Jahren wieder bekommen von der Polizei