Aushilfsvertrag was bedeutet das genau?

1 Antwort

Gesetzlich sind bis zu hoechstens 3 Verlaengerungen bei einer Gesamtdauer von hoechstens 2 Jahren zulaessig. Danach waere dann also nach Ablauf deiner aktuellen Verlaengerung Schluss. Eine weitere Befristung ist dann nicht mehr zulaessig. Das Arbeitsverhaeltnis endet dann also, wenn es nicht in ein unbefristetes umgewandelt wird.

Ausnahmen:

In den ersten 4 Jahren nach Gruendung eines Unternehmens sind beliebig viele aneinander gereihte Befristungen bis zu einer Hoechstdauer von insgesamt 4 Jahren zulaessig.

Bis zu insgesamt 5 Jahre mit beliebig vielen Verlaengerungen (innerhalb der 5 Jahre) sind zulaessig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn der Befristung mindestens 52 Jahre alt und zuvor mindestens - vereinfacht gesagt - 4 Monate arbeitslos war.

Sollte das Arbeitsverhaeltnis allerdings einem Tarifvertrag unterliegen, kann dieser hinsichtlich der Anzahl der Verlaengerungen oder der Hoechstdauer der Befristung von den gesetzlichen Bestimmungen wirksam abweichen. In dem Fall musst du also im Tarifvertrag nachsehen, was da geregelt ist.

Die oben genannten Beschraenkungen gelten nur fuer kalendermaessig befristete Arbeitsverhaeltnisse ohne Vorliegen eines Sachgrundes. Bei Vorliegen eines Sachgrundes (z.B. Krankheitsvertretung) gibt es diese Beschraenkungen hingegen nicht.

Pasi081994 
Fragesteller
 29.01.2022, 02:15

Also, kann man in dem Tarifvertrag der Pharmaindustrie in dem Fall einfach nachlesen ?

DerCaveman  29.01.2022, 02:19
@Pasi081994

Wenn dein Arbeitsverhaeltnis diesem unterliegt, musst du dort nachlesen, ob evtl. von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen wird. In dem Fall muss der Tarifvertrag dir auch vom Arbeitgeber zur Einsichtnahme zur Verfuegung gestellt werden.