Von Minijob auf Teilzeit, neuer Vertrag?

2 Antworten

ist unter diesen Voraussetzungen also mitn "Nein!" zu beantwortenWenn es beim laufenden befristeten Minijob eine Vertragsänderung bei den vereinbarten Arbeitsstunden gibt, um dem Vertrag in einen versicherungspflichtigen Teilzeitvertrag umzuwandeln, dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis!

Es ist auch keine Möglichkeit, den Minijobvertrag zu kündigen . sofern eine Kündigung überhaupt möglich ist, denn die Kündigungsmöglichkeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss ausdrücklich vereinbart worden sein -, um dann einen neuen befristeten Vertrag zuschließen, wenn es sich bei diesem Vertrag um eine reine Zeitbefristung handelt, also nicht um eine Befristung mit Sachgrund.

Mit einem Arbeitgeber, mit dem ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, darf vor Ablauf von 3 Jahren kein zeitbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen werden (wohl ein sachgrundbefristetes). Wird ein solches zeitbefristetes Arbeitsverhältnis trotzdem geschlossen, ist wieder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.

Also kurz:

Es gibt keine Möglichkeit, den Minijob in einen zeitbefristeten Teilzeitjob umzuwandeln, ohne dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

Deine Frage:

Und darf die Befristung weitergeführt werden, obwohl ja ein neuer Vertrag fällig ist?

ist unter diesen Voraussetzungen also mit "Nein!" zu beantworten!

Wenn Du das Arbeitsverhältnis bei Deinem jetzigen Arbeitgeber beibehalten willst, solltest Du Dich auf den neuen Vertrag einlassen - und wenn Du willst, zum Ende des neuen Vertrages die Entfristung behaupten (dass Du also ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hast).

Nebenbei:

Darf die Probezeit nochmal ausgestellt werden?

Nein!

Eine Probezeit hast Du ja dann schon gehabt; ein neuer Arbeitsvertrag führt nicht zu einer neuen Probezeit. Selbst wenn sie trotzdem vereinbart wurde, hat sie keine rechtliche Bedeutung, denn der Arbeitgeber kann nicht mehr mit verkürzter Frist von 2 Wochen ohne Grund kündigen.

Entweder kommt ein ganz neuer Vertrag oder einfach eine Anlage zum Arbeitsvertrag. Beides geht. Mir sagt Variante 2 besonders deshalb zu, weil damit klar ist, dass schon vor diesem vertrag 2 Jahre Betriebszugehörigkeit bestanden (das kann mal interessant sein)

Letzteres hatte ich bei meinem jetzigen Job 2x, dann kam zum 3. Mal eine anlage a la "wandeln wir.. in einen unbefristeten vertrag.. Bruttogehalt ist ab..  xy€. Zusätzlich zum vorhergehenden vertrag vom.. gilt als Anerkennung für Frau h.s Betriebstreue ein Weihnachtsgeld i.H.v. als vereinbart ab dem.."

Dadurch gelten dann eben die Bedingungen des alten Vertrages weiter, eben mit den jetzt benannten Veränderungen.

probezeit sollte dann eigentlich nicht mehr kommen, das war weder bei meinen Weiterbefristungen noch bei der Entfristung der Fall.

Dadurch gelten dann eben die Bedingungen des alten Vertrages weiter, eben mit den jetzt benannten Veränderungen.

Das ist falsch!

Werden wesentliche Arbeitsbedingungen (z.B. Anzahl der Arbeitsstunden) des befristeten Arbeitsverhältnisses geänderten, hat das die Entfristung zur Folge!

weil damit klar ist, dass schon vor diesem vertrag 2 Jahre Betriebszugehörigkeit bestanden

Das würde auch gelten, wenn mit dem Arbeitgeber ein völlig neuer Vertrag geschlossen würde.

probezeit sollte dann eigentlich nicht mehr kommen

Richtig, die Vereinbarung einer erneuten Probezeit wäre rechtlich belanglos!