Probearbeiten in bestehendem Arbeitsverhältnis, zulässig oder nicht zulässig?

5 Antworten

Erkläre dem Personalchef der neuen Firma, dass dir der genannte Termin nicht gut passt, da du eben erst aus den Ferien zurück auf der Arbeit bist.

Da du ja noch sechs Monate in der Firma wo du nun arbeitest bleiben musst, findet sich sicher ein anderes Datum wo du frei nehmen kannst, um den Probetag zu absolvieren.

Und ja es ist üblich, dass man Probearbeiten geht und auch legitim. Erstens siehst du dann ob es dir gefällt von der Arbeit und dem Firmenklima her und sie sehen ob du geeignet bist und ins Team passen könntest.

Krank machen ist keine Option. Entweder nimmst du dir dafür frei oder eben verschiebst den Termin auf einen Tag der geeignet ist.

Familiengerd  22.06.2020, 11:41
Und ja es ist üblich, dass man Probearbeiten geht und auch legitim.

"Üblich" ist dieses Unwesen der Probearbeit ganz sicher nicht!

Und außerdem ist schließlich die Probezeit zum Kennenlernen da!

Dein Vertrag läuft noch weit über 6 Monate, da gibt es bestimmt eine Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt einen Probetag zu machen, dies macht Sinn kurz vor Auslauf des alten Vertrages aber nicht etliche Monate vorher.

Meine Frage wäre, ist es überhaupt zulässig, bei einem anderen Unternehmen einen Tag Probearbeiten zu gehen, wenn man noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht?

Ja ist zulässig, nur krankschreiben und dann dort arbeiten ist ziemlich doof.

Versuche wegen einer dringenden (familiären) Angelegenheit Urlaub zu bekommen.

Alles andere ist murks und mit Risiken verbunden.

Bekäme Dein neuer - vom alten mal abgesehen - heraus, dass Du für den Probetag "Krank feierst", macht das keinen guten Eindruck und gefährdet u.U. eine Einstellung.

Zulässig ist das schon, aber du musst dir Urlaub nehmen. Machst du krank und sie finden es raus, ist dein Arbeitsplatz wohl Geschichte

Wenn dein AG von deinen Bemühungen weis, etwas neues zu suchen, dann muß er dich sogar für Bewerbungsgespräche und Probearbeiten freistellen.

Wenn er es nicht weis und auch nicht wissen soll, weil du eine vorzeitige Kündigung befürchtest, dann solltest du beim neuen AG um eine Verschiebung des Probearbeiten bitten.

Familiengerd  22.06.2020, 11:57
Wenn dein AG von deinen Bemühungen weis, etwas neues zu suchen, dann muß er dich sogar für Bewerbungsgespräche und Probearbeiten freistellen.

Das ist falsch.

Erstens ist Voraussetzung, dass ein Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder wegen Auslaufen der Befristung tatsächlich enden wird. Alleine "einen neuen Job suchen, sich bewerben" reicht für den Anspruch nicht aus.

Zweitens gehört "Probearbeiten" nicht zu den Anlässen, derentwegen der Arbeitgeber Freizeit zur Stellensuche gewähren muss nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 629 "Freizeit zur Stellensuche" - die Frage, ob der Arbeitgeber diese Freizeit auch bezahlen muss, ist dann sowieso noch ein eigenes Thema.