Werkstudent - ich habe schon dreimal verlängert, aber möchte noch weiter arbeiten?

3 Antworten

 Da es ja eig eine neue Beschäftigung ist... neuer Chef... und neue Arbeitsaufgaben...

Das spielt keine Rolle, Du möchtest im selben Betrieb weiter arbeiten und das geht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund nur bis zu max. zwei Jahren in denen der Vertrag dreimal verlängert werden darf.

Hast Du wirklich schon drei Verlängerungen oder rechnest Du den ersten befristeten Arbeitsvertrag hier dazu? Wenn Du bisher drei Verträge mit jeweils einer Laufzeit von sechs Monaten hattest, kann man noch einmal verlängern. Der erste Vertrag von sechs Monaten wäre erst dann dreimal für weitere sechs Monate verlängert.

Es gibt auch noch die Möglichkeit der Befristung mit Sachgrund. Dies kann nach einer kalendarischen Befristung gemacht werden, wenn es einen Sachgrund wie z.B. Vertretung in der Elternzeit oder eines langzeitkranken AN gibt.

Was Du schreibst ist natürlich richtig.

Aber im Grunde ist es völlig egal, wie oft verlängert wird (auch ohne Sachgrund); es entsteht nach dem dritten Mal ohne Sachgrund automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Man sollte das aber pragmatisch sehen

Bei Studenten ist es aber meist so, daß sie ja gar nicht später fest in dem Unternehmen arbeiten wollen und haben nur das Interesse während des Studiums irgendwie Geld zu verdienen; das Risiko geht doch nur das Unternehmen ein, wenn der Student später auf seiner Festanstellung pochen sollte...

Wenn sich beide Seiten einig sind, soll er so lange dort arbeiten, wie er möchte...

Es ist ja gesetzlich nicht verboten x-mal zu verlängern - nur werden die Verlängerungen, rein rechtlich, irgendwann unwirksam.

Wenn sich beide Seiten einig sind, gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter"...

@DerSchopenhauer

Das ist schon richtig. Leider gibt es aber trotzdem AG, die kein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingehen wollen.

Ich bin allerdings auf die Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung eingegangen, weil erfahrungsgemäß viele AN den ersten befristeten Vertrag in die Anzahl der Verlängerungen einrechnen und es daher immer noch Verlängerungsmöglichkeiten gibt.

@DerSchopenhauer

Und der sozialversicherungsrechtliche Status des Werkstudenten bleibt auch erhalten, egal ob die Befristungen wirksam sind oder nicht...

Wenn es der gleiche Betrieb ist, dann nein. Dann ist es egal was und für wen du etwas tust.

Ehm nur so aus neugier? Warum beendest du dein Studium nicht? Danach kannst du für immer da arbeiten. Bekommst auch mehr Kohle.

Weil es einfach Probleme gab bei der Anmeldung der Masterarbeit. Das hatte sich ziemlich verzögert...

@Patrix89

Verstehe ^^ naja also dein Chef wird es sicherlich freuen wenn du für immer Werkstudent bist XD weniger kosten selbe Leistung :D