Chef will Kündigungsfrist von 1 auf 3 Monate verlängern, kann ich ablehnen?

10 Antworten

In der Regel gehen solche Veränderungen des Arbeitsvertrags mit einer Änderngskündigung einher. Gegen die kannst du dann, genau wie gegen jede andere Kündigung auch, Kündigungsschutzklage erheben. Das wäre also der alternative Weg, der dir bleibt, wenn du den neuen Vertrag so nicht annehmen möchtest.

Ich würde an deiner Stelle aber da einfach noch mal in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber gehen :). Gerade wenn eine so hohe Fluktuation bei euch herrscht und dein AG deshalb längere Kündigungsfristen einführen möchte, dürftest du eine sehr gute Verhandlungsposition haben, um diese Änderung des Arbeitsvertrags an Bedingungen zu knüpfen, die dir zusagen!

Zum Beispiel in der Form, dass das Gehalt vielleicht doch etwas mehr ansteigt. Oder dass du andere Gehaltsbestandteile wie z.B. Diensthandy oder -wagen, mehr Urlaubstage, ein Jobticket oder irgendwas anderes in der Art zusätzlich bekommst. Oder auch, dass du schriftlich bestätigt (!) eine Weiterbildung bezahlt bekommst, die du schon lange mal machen wolltest. Nutz doch mal diese gute Ausgangssituation, um wirklich intensiv zu verhandeln und für dich das beste herauszuholen ;).

Waeller1966  30.12.2019, 19:26

Darf den der AG an den Kündigungsfristen "rumschrauben"?

Sind die nicht arbeitsrechtl. fix?

HappyMe1984  30.12.2019, 19:29
@Waeller1966

Wenn die Kündigungsfrist für beide Seiten gilt, ist es gesetzlich völlig okay, sie höher als die üblichen vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. anzusetzen. Was nicht gehen würde, wäre allerdings eine Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer von drei Monaten, während der Arbeitgeber weiterhin mit nur einem Monat kündigen darf. Der Arbeitnehmer darf dem Arbeitgeber gegenüber nicht benachteiligt werden.

Waeller1966  30.12.2019, 19:31
@HappyMe1984

Ok, und weniger als die gesetzl. fristen ist auch bei Einvernehmen nicht möglich?

Soweit ich weiß ist die Kündigungsfrist auch von der länge der Betriebszugehörigkeit abhängig.

HappyMe1984  30.12.2019, 19:32
@Waeller1966

Kürzer als im Gesetz geht nicht. Die steigende Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit betrifft die des Arbeitgebers. Für den Arbeitnehmer bleibt es bei den vier Wochen, sofern eben nichts anderes im Arbeitsvertrag gültig vereinbart ist, also für beide Seiten mindestens gleich.

Waeller1966  30.12.2019, 19:34
@HappyMe1984

Ok, danke.

Steigende Kündigungsfrist ist ja normalerweise für den AN etwas positives.

HappyMe1984  30.12.2019, 19:37
@Waeller1966

Ja, vor allem, wenn es Kündigungen durch den Arbeitgeber betrifft. Eine für den Arbeitnehmer verlängerte Kündigungsfrist nimmt einem halt Flexibilität, wenn man aus irgendwelchen Gründen doch mal den Job wechseln möchte.

tobymcf 
Fragesteller
 09.01.2020, 21:35

Ende der Geschichte: Meine gewünschte Frist bekommen aber Vertrag nicht unterschrieben, weil einfach trickyweise Wirksamkeit 01.02. statt 01.01. reingeschrieben :D

. Kann ich das also ablehnen, diese zu verlängern?

Ja, das kannst Du.

Dein Arbeitgeber kann den bestehenden Arbeitsvertrag einseitig nicht ändern, er braucht Deine Zustimmung.

Bekommt er diese nicht, kann er Dir eine Änderungskündigung geben. Bei einer Änderungskündigung gibt es drei Möglichkeiten für Dich:

  1. Du nimmst zu den geänderten Bedingungen (Verlängerung der Kündigungsfrist) an.
  2. Du lehnst ab und aus der Änderungskündigung wird eine "Beendigungskündigung"
  3. Du nimmst unter Vorbehalt an, arbeitest vorläufig zu den neuen Vereinbarungen und lässt die Änderungskündigung gleichzeitig beim Arbeitsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen..

Bei 2. oder 3. musst Du innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht Klage gegen die Änderungskündigung, bzw. Beendigungskündigung einreichen.

Entscheidest Du Dich für 3. behältst Du auf alle Fälle Deinen Job, egal wie das Verfahren ausgeht.

Ich bezweifle allerdings, dass Dein AG auf die längere Kündigungsfrist besteht, wenn ihm sowieso die Mitarbeiter "weglaufen" und er wohl wissen wird, dass er mit so einer Änderungskündigung "schlechte Karten" beim Arbeitsgericht hat.

Wichtig ist aber, dass Du, sollte es zu einer Änderungskündigung kommen, Klage einreichst. Sonst ist entweder die Änderung wirksam (neue Kündigungsfrist bei Variante 3) oder Du hast keinen Job mehr (wenn Du 2. wählst)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
tobymcf 
Fragesteller
 04.01.2020, 04:33

Hab nicht mal eine Änderungskündigung bis dato bekommen..

Hexle2  04.01.2020, 09:09
@tobymcf

Solange Du "freiwillig" nichts unterschreibst bleibt es bei Deiner bisherigen Kündigungsfrist.

Ich vermute mal, Dein AG hat es versucht, Du bist nicht darauf eingegangen und er weiß, dass er mit einer Änderungskündigung nicht durchkommen würde.

Dafür muss er dir einen neuen Arbeitsvertrag anbieten. Wenn du da aber nicht mit einverstanden bist brauchst du den ja nicht zu unterschreiben.

Allerdings könnte er dich dann auf seine persönliche „Abschussliste“ setzen und du hast in der nächsten Zeit wenig Spaß auf Arbeit.

tobymcf 
Fragesteller
 30.12.2019, 19:04

Die habe ich ja schon seit mehreren Jahren nicht mehr dort s.o., von daher, aber hast natürlich Recht, danke!

na sicher kannst ablehnen. das wär ja noch schöner. das nächste mal setzt er es auf 10 jahre!

tobymcf 
Fragesteller
 30.12.2019, 18:51

Da hast Du auch Recht. :) Danke Dir! Wenn der Vertrag schon geschrieben ist von denen am besten dann nicht einknicken denke ich mal..

du mußt den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, dann bleibt der alte weiter gültig.

tobymcf 
Fragesteller
 30.12.2019, 18:53

Das ist aber unter Druck setzen dann im Prinzip oder nicht? Ich meine, wir haben eine Gehaltsanpassung vorgenommen und er hatte den Wunsch geäußert, die Frist zu verlängern. Sprich, ich würde ja nur den Passus der Fristverlängerung bestehen lassen...

Biberchen  30.12.2019, 18:53
@tobymcf

Alles oder Nichts!

tobymcf 
Fragesteller
 30.12.2019, 18:54
@Biberchen

Danke! Ja, werde ich dann so machen und sagen okay dann bin ich auch bald weg. :D