Chef will Kündigungsfrist von 1 auf 3 Monate verlängern, kann ich ablehnen?
Hallo zusammen,
mein Chef will im kommenden Jahr die Kündigungsfrist von 4 Wochen auf 3 Monate verlängern. Er merkt, dass gerade eine hohe Fluktuation bei uns herrscht und jeder noch verbleibende schaut sich nach einem anderen Job um. :D Es hat also den Anschein, als wenn man mich damit also binden möchte und mehr Zeit zum reagieren haben möchte, wenn ich weg wäre, weil dann sehr viel zusammenbricht. Gleichzeitig gibt es auch mit dem neuen Vertrag eine Gehaltsanpassung, die aber nicht so toll ist, dass ich jetzt sage, jo kein Ding, die Frist verlängern wir und mir wäre es egal.
Ich möchte diese aber nicht verlängern und bei 4 Wochen belassen. Kann ich das also ablehnen, diese zu verlängern?
10 Antworten
In der Regel gehen solche Veränderungen des Arbeitsvertrags mit einer Änderngskündigung einher. Gegen die kannst du dann, genau wie gegen jede andere Kündigung auch, Kündigungsschutzklage erheben. Das wäre also der alternative Weg, der dir bleibt, wenn du den neuen Vertrag so nicht annehmen möchtest.
Ich würde an deiner Stelle aber da einfach noch mal in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber gehen :). Gerade wenn eine so hohe Fluktuation bei euch herrscht und dein AG deshalb längere Kündigungsfristen einführen möchte, dürftest du eine sehr gute Verhandlungsposition haben, um diese Änderung des Arbeitsvertrags an Bedingungen zu knüpfen, die dir zusagen!
Zum Beispiel in der Form, dass das Gehalt vielleicht doch etwas mehr ansteigt. Oder dass du andere Gehaltsbestandteile wie z.B. Diensthandy oder -wagen, mehr Urlaubstage, ein Jobticket oder irgendwas anderes in der Art zusätzlich bekommst. Oder auch, dass du schriftlich bestätigt (!) eine Weiterbildung bezahlt bekommst, die du schon lange mal machen wolltest. Nutz doch mal diese gute Ausgangssituation, um wirklich intensiv zu verhandeln und für dich das beste herauszuholen ;).
Wenn die Kündigungsfrist für beide Seiten gilt, ist es gesetzlich völlig okay, sie höher als die üblichen vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. anzusetzen. Was nicht gehen würde, wäre allerdings eine Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer von drei Monaten, während der Arbeitgeber weiterhin mit nur einem Monat kündigen darf. Der Arbeitnehmer darf dem Arbeitgeber gegenüber nicht benachteiligt werden.
Ok, und weniger als die gesetzl. fristen ist auch bei Einvernehmen nicht möglich?
Soweit ich weiß ist die Kündigungsfrist auch von der länge der Betriebszugehörigkeit abhängig.
Kürzer als im Gesetz geht nicht. Die steigende Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit betrifft die des Arbeitgebers. Für den Arbeitnehmer bleibt es bei den vier Wochen, sofern eben nichts anderes im Arbeitsvertrag gültig vereinbart ist, also für beide Seiten mindestens gleich.
Ja, vor allem, wenn es Kündigungen durch den Arbeitgeber betrifft. Eine für den Arbeitnehmer verlängerte Kündigungsfrist nimmt einem halt Flexibilität, wenn man aus irgendwelchen Gründen doch mal den Job wechseln möchte.
Ende der Geschichte: Meine gewünschte Frist bekommen aber Vertrag nicht unterschrieben, weil einfach trickyweise Wirksamkeit 01.02. statt 01.01. reingeschrieben :D
. Kann ich das also ablehnen, diese zu verlängern?
Ja, das kannst Du.
Dein Arbeitgeber kann den bestehenden Arbeitsvertrag einseitig nicht ändern, er braucht Deine Zustimmung.
Bekommt er diese nicht, kann er Dir eine Änderungskündigung geben. Bei einer Änderungskündigung gibt es drei Möglichkeiten für Dich:
- Du nimmst zu den geänderten Bedingungen (Verlängerung der Kündigungsfrist) an.
- Du lehnst ab und aus der Änderungskündigung wird eine "Beendigungskündigung"
- Du nimmst unter Vorbehalt an, arbeitest vorläufig zu den neuen Vereinbarungen und lässt die Änderungskündigung gleichzeitig beim Arbeitsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen..
Bei 2. oder 3. musst Du innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht Klage gegen die Änderungskündigung, bzw. Beendigungskündigung einreichen.
Entscheidest Du Dich für 3. behältst Du auf alle Fälle Deinen Job, egal wie das Verfahren ausgeht.
Ich bezweifle allerdings, dass Dein AG auf die längere Kündigungsfrist besteht, wenn ihm sowieso die Mitarbeiter "weglaufen" und er wohl wissen wird, dass er mit so einer Änderungskündigung "schlechte Karten" beim Arbeitsgericht hat.
Wichtig ist aber, dass Du, sollte es zu einer Änderungskündigung kommen, Klage einreichst. Sonst ist entweder die Änderung wirksam (neue Kündigungsfrist bei Variante 3) oder Du hast keinen Job mehr (wenn Du 2. wählst)
Hab nicht mal eine Änderungskündigung bis dato bekommen..
Solange Du "freiwillig" nichts unterschreibst bleibt es bei Deiner bisherigen Kündigungsfrist.
Ich vermute mal, Dein AG hat es versucht, Du bist nicht darauf eingegangen und er weiß, dass er mit einer Änderungskündigung nicht durchkommen würde.
Dafür muss er dir einen neuen Arbeitsvertrag anbieten. Wenn du da aber nicht mit einverstanden bist brauchst du den ja nicht zu unterschreiben.
Allerdings könnte er dich dann auf seine persönliche „Abschussliste“ setzen und du hast in der nächsten Zeit wenig Spaß auf Arbeit.
Die habe ich ja schon seit mehreren Jahren nicht mehr dort s.o., von daher, aber hast natürlich Recht, danke!
na sicher kannst ablehnen. das wär ja noch schöner. das nächste mal setzt er es auf 10 jahre!
Da hast Du auch Recht. :) Danke Dir! Wenn der Vertrag schon geschrieben ist von denen am besten dann nicht einknicken denke ich mal..
du mußt den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, dann bleibt der alte weiter gültig.
Das ist aber unter Druck setzen dann im Prinzip oder nicht? Ich meine, wir haben eine Gehaltsanpassung vorgenommen und er hatte den Wunsch geäußert, die Frist zu verlängern. Sprich, ich würde ja nur den Passus der Fristverlängerung bestehen lassen...
Alles oder Nichts!
Danke! Ja, werde ich dann so machen und sagen okay dann bin ich auch bald weg. :D
Darf den der AG an den Kündigungsfristen "rumschrauben"?
Sind die nicht arbeitsrechtl. fix?