Sperrzeit beim Arbeitsamt, weil ich meinen befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängern möchte?

7 Antworten

Eigendlich nicht, weil ein Vertragsende nicht von dir ausgeht (Küdnigung, aufhebungsvertrag), sondern es ist automatisch geendet.

Die gegenseite: Die Arbeitslosigkeit wurde selbst herbeigeführt (Neue Arbeit abgelehnt), weswegen eine Sperre gerechtfertigt wäre.

Also um es kurz zu fassen: Ja, es könnte ärger geben. Allerdings gibt es die möglichkeit zur not gegen die Sperrung vorzugehen (Widerspruch, Klage), allerdings gibt es auch die Möglichkeit, während der neue Vertrag läuft, parallel dazu eine neue Arbeitsstelle zu suchen und dann die andere zu Kündigen.

Es könnte eine Sperre geben, wenn der Agentur für Arbeit durch deine einzureichende Arbeitsbescheinigung vom jetzigen AG - bekannt wird das dieser dir eine Weiterbeschäftigung angeboten hat.

Dann könnte es eine Sperre geben, dann aber max.3 Wochen und keine 12 Wochen, dies regelt der § 159 SGB - lll, den kannst du dir aus dem Internet suchen und selber mal nachlesen.

Du würdest deine Beschäftigung dann ja nicht selber kündigen, diese würde ja durch den befristeten Vertrag von selber auslaufen, deshalb darf es dann keine Sperre von 12, sondern max.von 3 Wochen wegen Arbeitsaufgabe / Ablehnung geben.

So lange Dir Dein bisheriger Arbeitgeber nicht ausdrücklich eine Vertragsverlängerung von sich aus anbietet , kannst Du diesen Vertrag ohne Furcht vor Sanktionen vom Arbeitsamt auslaufen lassen.

Sollte Dir Dein Arbeitgeber jedoch von sich aus eine Verlängerung anbieten, kommt zwar eine Sperrzeit durchaus in Betracht, aber dann höchstens für die Dauer von 3 Wochen wegen Ablehnens einer Arbeitsstelle. Wenn Du dann eventuell sehr gute Gründe für die Ablehnung der Vertragsverlängerung anführen kannst, könntest Du auch in diesem Fall sanktionsfrei bleiben.

Wenn Du Deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast weil Du den Vertrag nicht verlängern willst und noch keinen anderen Job hast, gibt es eine Sperre.

Warum kannst Du nicht weiter dort arbeiten und Dich währenddessen umschauen um Dich neu zu orientieren? Geht das nur wenn Du nicht arbeitest?

Solange es in der Befristung oder dem anwendbaren Tarifvertrag eine Kündigungsmöglichkeit gibt, kannst Du den Job doch jederzeit kündigen, wenn Du etwas Besseres hast

Natürlich wirst du gesperrt.