Gilt die Probezeit nach Tarifwechsel bei der Arbeit?

2 Antworten

heißt das nun dass ich wieder in Probezeit bin und verliere mein Kündigungsschutz und Anspruch auf Urlaub usw . bis ich die 6 Monate Probezeit beendet habe ?

Nein!

Erstens muss eine Probezeit schriftlich oder nachweisbar mündlich vereinbart worden sein.

Zweitens: Eine neu vereinbarte Probezeit wäre rechtlich völlig irrelevant!

Während einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von 2 Wochen gekündigt werden (wenn keine andere als die gesetzliche Bestimmung anzuwenden ist).

Das gilt aber längstens für die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" Abs. 3), und Deines besteht schon seit 5 Jahren - gleichgültig, wie viele Verträge Du zwischenzeitlich mit diesem Arbeitgeber geschlossen hast: es ist ein durchgängiges Arbeitsverhältnis.

Und dabei ist es gleichgültig, was dazu im Arbeitsvertrag stehen sollte.

Du verlierst also trotz eines neu geschlossenen Arbeitsvertrages keine bisher erworbenen Ansprüche, musst Dir also überhaupt keine Sorgen machen!

Ergänzung:

um meine Urlaubsgeld und Entgeltzahlung im Krankheitsfall für die vergangenen 5 Jahren kriegen zu können

(Ich nehme an, Du meinst das Urlaubsentgelt, die Bezahlung während des Urlaubs, und nicht das Urlaubsgeld als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers.)

Warum lässt Du das mit Dir machen?

Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Urlaub: Auf beide Ansprüche kann weder "freiwillig" nur erzwungen vertraglich verzichtet werden.

Wenn Du Ansprüche rückwirkend geltend machen willst, kommt es auf Fristen an:

Wenn Ausschlussfristen vereinbart wurden (arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat) sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach Verstreichen dieser Fristen ab Entstehen oder Fälligkeit der Ansprüche erloschen.
Ohne solche Fristen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist" ab Ende des Jahres, in dem eine Forderung entstanden ist oder fällig war, bis zum 31.12.2016 also noch für Forderungen aus 2013 usw.

Bei Urlaubsansprüchen könnte eine Nachforderung in Geldleistung problematisch sein (da wäre eine anwaltliche Beratung angebracht):

Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du Urlaub hättest beantragen und nehmen können, der Arbeitgeber Dir das aber nicht ermöglicht hat, dann sind Urlaubsansprüche zum Ende des jeweiligen Anspruchsjahres, spätestens zum 31.03. des Folgejahres verfallen.

Um Forderungen gegen Deinen Arbeitgeber einzuklagen (wenn er sie nicht nach Anmahnung und Androhung gerichtlicher Schritte "freiwillig" erfüllt), brauchst Du in der 1. Instanz des Arbeitsgerichtsverfahrens erst einmal formell keinen Anwalt. wenn Du Dir das selbst zutrauen solltest und Deine Forderungen genau beziffern und begründen kannst (den Anwalt müsstest Du unabhängig vom Verfahrensausgang auch immer selbst bezahlen, wenn du keine passende Rechtsschutzversicherung hast oder nicht Gewerkschaftsmitglied bist).

Die Klage nimmst die Rechtsantragstelle des Gerichts entgegen; sie nimmt sie auch zur Niederschrift auf und hilft dabei kostenlos bei der Formulierung

Was steht denn im neuen Vertrag? Wenn nichts drin steht, dann gibt es keine Probezeit. Wenn etwas über eine Probezeit drin steht, dann gilt die. 

ich habe den Vertrag nicht vollständig gelesen außerdem kriegt man kein Kopie des Vertrages . die Situation ist kompliziert ich habe eine Kriese mit dem Chef und ich will einen Anwalt einschalten weil wir als Aushilfen kein Anspruch haben auf gar nichts , ich hab die Frage gestellt um zu wissen ob das gegen mich eine Rolle spielt falls ich eine Anzeige bei dem Anwalt mache um meine Urlaubsgeld und Entgeltzahlung im Krankheitsfall für die vergangenen 5 Jahren kriegen zu können .nicht nur das ich werde ihn vermutlich auch wegen Beleidigung anzeigen ,momentan rede ich mit meinem Chef nicht ich habe frei genommen wegen Klausuren nach dem ich beleidigt wurde nur weil ich nach 10 tage (unbezahlten Urlaub) gefragt habe .

@Rebelauszukunft

Aber um dir diese Frage zu beantworten muss man wissen, was genau da wegen der Probezeit steht.. Und das Recht auf Einsicht hast du. 

"Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen."

Weiteres im 3. Post: https://www.elo-forum.org/weiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen/66983-recht-kopie-vertrages.html

@Splittedsoul

Danke ich werde das berücksichtigen , Danke für deine Bemühung . 

@Splittedsoul

Entschuldige die Störung aber falls die Probezeit wirklich in diesem Fall gilt was wäre dann sein ? habe ich alles verloren . 5 Jahren !!

@Rebelauszukunft

Kündigungsschutz: 

"Während der Probezeit findet das Kündigungsschutzgesetz  regelmäßig keine Anwendung. Das liegt  daran, dass das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten, also auch der Höchstdauer der Probezeit, greift. Wird vor Ablauf der sechs Monate gekündigt, wird also nicht beurteilt, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war – selbst, wenn keine Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB vereinbart wurde.

Dennoch: Rechtlos ist der Arbeitnehmer in der Probezeit keinesfalls. Der Arbeitgeber muss bei der Kündigung in der Probezeit trotzdem bestimmte Voraussetzungen beachten. So ist zum Beispiel eine Kündigung aus diskriminierenden Gründen oder zur sogenannten „Unzeit“ unwirksam.

Die Unzeit ist beispielsweise der Tag vor der Beerdigung des an Krebs verstorbenen Ehegatten, also dann, wenn der Arbeitnehmer besonderen Belastungen ausgesetzt ist, die herausragende Rücksichtnahme erfordern. Das Bundesarbeitsgericht (zB. Urteil vom 5. April 2001 – 4 AZR 185/00) stellt allerdings regelmäßig klar, dass alle Umstände beachtet werden müssen. Im Falle eines Arbeitsvertrages, der zum Zeitpunkt der Krankheitsdiagnose des Ehemannes seit drei Monaten bestand, kam die Kündigung eine Woche nach dem Tod des Mannes nicht zur Unzeit, da der Trauerfall bereits absehbar war.

Auch Kündigungen wegen der sexuellen Orientierung oder gewerkschaftlicher oder politischer Tätigkeit können unwirksam sein.

Insgesamt darf die Kündigung, auch wenn das Kündigungsschutzgesetz (noch) keine Anwendung findet, nicht willkürlich sein und nicht aus sachfremden Motiven erfolgen oder eine unzulässige Maßregelung darstellen." (http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-probezeit/02/#kuendigungsschutz)

Urlaubsanspruch: 

"Das bedeutet, dass er erst nach sechs Monaten vollständig genommen werden darf. Faktisch spart ein Arbeitnehmer mit jedem Monat, die er in einem Betrieb tätig ist, 1/12 seines Jahresurlaubs an. Nach der gesetzlicher Urlaubsregelung mit 20 Tagen im Jahr (Fünftagewoche), werden jeden Monat immerhin 1.67 Urlaubstage angesammelt. Nach drei Monaten hat man somit fünf Urlaubstage angesammelt, die für eine freie Woche reichen." (http://www.kanzleiwehner.de/magazin/urlaubsanspruch-in-der-probezeit-kuendigung-auszahlung-und-sonderurlaub/)

@Splittedsoul

Aber um dir diese Frage zu beantworten muss man wissen, was genau da wegen der Probezeit steht..

Es spielt keine Rolle!

Was steht denn im neuen Vertrag?

Das spielt überhaupt keine Rolle!

Selbst wenn im neuen Arbeitsvertrag bei demselben Arbeitgeber wieder eine Probezeit vereinbart worden sein sollte, ist sie in ihrer rechtlichen Bedeutung (Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist) jedenfalls völlig bedeutungslos.

Das Arbeitsverhältnis besteht trotz des neuen Vertrag seit 5 Jahren, und eine Kündigung mit der verkürzten Probezeitfrist ist nur längstens für die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses möglich.