Aus dem vorhandenen Job selbst kündigen wenn neue Arbeit erst in 3 Monaten beginnt

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Wer eine Arbeitsstelle kündigt (Eigenkündigung) um eine neue anzutreten erhält keine Sperrzeit (auch nicht, wenn es 3 Monate dauern würde z. B. wegen einer längeren Kündigungsfrist, wie nur am Qurtalsende möglich) - Bundessozialgericht Urteil vom 26.10.2004, B 7 AL 98/03 R.

Das gilt nicht nur für bereits unterschriebene Arbeitsverträge sondern es reicht schon eine berechtigte Annahme aus, daß man eingestellt wird - selbst dann kann keine Sperrzeit verhängt werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt.

Wenn eine Sperrzeit wegen Arbeitgeberwechsel verhängt werden würde, wäre es ein Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte freie Wahl des Arbeitsplatzes und es würden Eigenkündigungen ohne direkte Anschlußbeschäftigung nahezu unmöglich gemacht.

Du solltest so kündigen, daß Du die neue Stelle antreten kannst und den letztmöglichen Kündigungstermin beim jetzigen Arbeitgeber einhalten kannst.

Für die Zwischenzeit hast Du Anspruch auf ALG-I - eine Sperrzeit darf also nicht verhängt werden.

DerSchopenhauer  15.05.2015, 16:32

Also - Du mußt zunächst im Arbeitsvertrag schauen, welche Kündigungsfrist Du einhalten mußt.

Wenn z. B. Quartalsende entscheidend ist, dann kannst Du zum 30.06. kündigen - Arbeitsaufnahme: 01.08. --> dann ALG-I im Juli.

Du kannst allerdings nicht ohne weitere wichtige Gründe bereits jetzt kündigen, wenn noch weitere Kündigungsmöglichkeiten bis zum 31.07. bestehen - der letztmögliche Kündigungstermin muß gewählt werden.

Teile dem Amt mit wie du dort behandelt wirst und das du schon einen Neun arbeitgeber hast der dich dan zu den termin nimt. Damit hast du 2 wichtieg gründe für deine kündiegung und damit auch keine sperrzeit.

herakles3000  16.05.2015, 20:55

Sage auch du wilst mit deiner Wieder hergestellten Arbeitskraft bei deinem neuen chef anfangen können.

Wenn dein neuer Job in 3 Monaten beginnt, hast du doch Zeit genug, so zu kündigen, dass du nahtlos wechseln kannst. Natürlich kannst du jetzt nicht 3 Monate Urlaub auf Kosten der Arbeitslosenversicherung machen.  Dafür ist das Arbeitslosengeld nicht gedacht. Selbstverständlich bekämst du dann Sperre.

Wenn du vorzeitig selbst kündigst, bekommst du auf jeden Fall eine Sperre. Da spielt es auch keine Rolle, wenn du schon eine neue Arbeitsstelle hast.

Aber vielleicht hast du ja Resturlaub und Überstunden, die verrechnet werden können.

Ist doch egal. Die nächsten drei Monate kannste auch in der Gastronomie jobben, es wird Sommer.