Sperre beim Arbeitsammt wenn wechsel von Zeitarbeit ins befristete Arbeitsverhältnis?

4 Antworten

Kriegt man beim Arbeitsamt eine Sperre, wenn man den Job für 2 Jahre annimmt, die Befristung ausläuft und man bis dahhin keinen neuen Joob findet?

Nein das gibt keine Sperre. 

Du musst Dich spätestens drei Monate vor Ende des Vertrages arbeitsuchend melden; das kann man sogar online machen.

Du bekommst keine Sperre. Durch deine (befristete) Arbeit verdienst du sicher mehr als bei der Zeitarbeitsfirma und führst deshalb auch mehr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ab. Dadurch erwirbst du dir neue "Anwartschaften" auf Arbeitslosengeld.

Wahrscheinlich bekommst du im Anschluss sowieso eine neue Arbeit, und wenn nicht, kannst du zur Not wieder in die Zeitarbeit einsteigen. Das Risiko, beim Amt zu landen, ist also allemal gering.

Nein.

Du mußt nur rechtzeitig vor beendung der Befristung (3 Monate) beim Amt vorstellig werden und dich Arbeitssuchend und Arbeitslos ab... melden.

Solange du nahtlos ohne Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu müssen deinen Job wechselst, passiert da gar nichts, selbst wenn du im neuen Job ohne dein Zutun gekündigt würdest !