Arbeitsverhältnis kündigen ohne eine Sperre vom Arbeitsamt zu bekommen?

7 Antworten

Ja, das geht habe ich auch gemacht, hatte vor Jahren einen Burnout, an dem ich immer noch knabbere. Damals wurde mir empfohlen mit dem Attest vom Arzt zum Arbeitgeber zu gehen und einen Auflösungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen zu machen. Dann mir beidem Attest und Auflösungsvertrag zum Arbeitsamt und die haben das anstandslos akzeptiert.

Sonnenblum30  30.05.2016, 19:02

Hallo, ich habe ein Attest vom Facharzt, in welchem er mir dringend anrät, aufgrund einer chronischen Erkrankung meine aktuelle Arbeitsstelle zu kündigen. Reicht das auch aus beim Arbeitsamt ohne eine Sperre zu bekommen? Liebe Grüße

Sie sollten mit der Bescheinigung vom Arzt zur zuständigen Agentur für Arbeit gehen und Ihre Fragestellung vortragen und abklären ob die Agentur für Arbeit Ihre Begründung für eine Eigenkündigung akzeptiert, ohne eine Sperrfrist zu verhängen.

Alternativ dazu, sollten Sie die Bescheinigung des Arztes bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber darf Sie dann nicht mehr mit Tätigkeiten beschäftigen, die der Arzt aus medizinischen Gründen verboten hat. Der Arbeitgeber hat zunächst zu prüfen, ob er Sie anderweitig, mit geeigneten Tätigkeiten, beschäftigen kann. Kann er dies nicht, kann der Arbeitgeber Ihnen eine Kündigung aussprechen. Sollte der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen, weil er Sie aus gesundheitlichen gründen nicht mehr beschäftigen kann, wird die Agentur für Arbeit Sie nicht sperren können.

Peter Kleinsorge

du kannst das arbeitsverhältnis von dir aus beenden,

solltest dan aber mit deinem chef darüber reden

so das er am arbeitsamt meldet das er dich entlassen hätte

so bekommst du keine sperre und auch gleich dein geld

geht natürlich nur wenn der chef mitspielt.

bei mir hat es mal geklappt, aber wie gesagt

liegt an deinem chef ob er das macht

ansonsten bekommst du eine sperre und kein geld

AndreaOliver 
Fragesteller
 01.09.2010, 14:17

Das wird Sie nicht tun, genau das ist ja mein Problem. Habe ja auch noch einen 400 Euro Job und wenn ich mich krank schreiben lasse dann bin ich auch den los.Will ich aber nicht weil das etwas ganz anderes ist.Ich fahre da mit einer Reinigungsmaschiene.Also ist das für mich überhaut nicht anstrengend.

Es sieht so aus:

Kündigst du = Sperrzeit 6 Wochen Kündigt der Arbeitgeber = keine Sperrzeit.

Lass dich krankschreiben und gehe in den Krankenstand mit dem Hinweis an den Chef, dass eine Genesung nicht möglich ist. Dann wird er dich kündigen, da er damit ja weniger zahlen muss, wie wenn er dich im Krankenstand weiterbeschäftigt.

Bei Kündigung aus triftigem Grund darf keine Sperrzeit verhängt werden. Aber ob ein triftiger Grund vorliegt oder nicht, damit musst du dich mit den Leuten von der Arbeitsagentur auseinandersetzen (evtl. vor Gericht gehen). Ich denke, es ist unkomplizierter, wenn du den Tip von SchneeMoeve oder PBFan befolgst.