Arbeitsamt Änderungsbescheid und Sperre?

3 Antworten

Hallo , das wird mit der Weiterbildung zusammenhängen. Der erste Bescheid ist der ganz normale nach der Beschäftigung. Dann bekommt er ab 14.11. Arbeitslosengeld während seiner Weiterbildung. Du sagst selbst , diese dauert bis zu 6 Monate - das kommt hin , damit wäre der dritte Bescheid wieder für die Zeit nach der Weiterbildung. Er erhält zwar durchgehend ALG in gleicher Höhe , aber die Anspruchsdauer ändert sich, daher die Änderungsbescheide. Während des Bezuges von Alg während einer Weiterbildung  (Alg-W) mindert sich die Anspruchsdauer um 1Tag pro 2Tage Alg-W- Bezug.

Vielen lieben Dank! Du hast uns sehr viel weiter geholfen.

@taddeli96

Gern geschehen, freue mich, wenn ich helfen kann :-)!

Ich würde an eurer Stelle einfach mal bei der Agentur direkt nachfragen. Welches der 3 Schreiben letztlich gültig ist, können nur sie euch sagen.

Ach ja, zu bemerken wäre noch, dass mein Freund sich jetzt ab dem 14.11. In eine Schweißer Schulung begibt, die bis zu 6 Monate dauert und das Arbeitsamt diese auch bezahlt.