3-Wochen Sperre beim Arbeitsamt wegen nicht Bewerbung

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da wird es wenig möglichkeiten geben. diese sperre ist rechtens wenn sie in kraft tritt ihr mann hätte dieser bewerbung nachkommen müssen, ihre erklärung warum das nicht geschah ist für das arbeitsamt kein wichtiger grund bzw nicht akzeptabel.

und ein kleiner tipp: lassen sie sich alles was im amt gesprochen / vereinbart wird schriftlich geben, im streitfall gewinnt immer das amt wenn sie nichts vorlegen können

Die o.g. Erklärung lässt sie nicht gelten

Das wär mir völlig egal. Ich würde es so schreiben und auch erwähnen, dass ich mir rechtliche Schritte vorbehalte ....

Lasst euch nicht einschüchtern. Falls es tatsächlich zu einer Sperre kommen sollte...ab zum Sozialgericht.

Ich würde mal sagen, Pech gehabt. Anderer SB, andere Handlungsweise. Nur weil noch keine Prüfung abgelegt wurde, bzw. man im Prüfungsstress ist und ein anderer Maßnahmeteilnehmer verkündet, die Stelle sei bereits vergeben, ist dies alles noch lange keine Grund sich nicht zu bewerben.

Im Grunde läßt sich für Fehlverhalten keine plausible Begründung finden. Bekommt man einen Vermittlungsvorschlag, hat man sich zu bewerben, da man immer damit rechnen muss, dass es kontrolliert wird. Undihr könnt euch freuen, wenn die Sperre nur drei Wochen dauert. Regulär könnten es auch drei Monate sein.

Das ganze nennt sich übrigens MItwirkungspflicht.

Auf Vermittlungsvorschläge muss man sich bewerben .. ob sie nun gerade passen oder auch nicht ... und auch wenn mehrere die Vorschläge bekommen haben ... und auch wen man noch mitten in der Prüfung ist ...

die einzige plausible Begrüdung für die Nichtbewerbung wäre das hier:

einer der Teilnehmer verkündigte, dass die Stelle bereits vergeben sei und er eine Absage bekommen habe

das heißt Stelle beteits besetzt - Bewerbung sinnlos