Fristlos Kündigen, Arbeitsamt sperre?

5 Antworten

Hallo

Also, du machst jetzt folgendes:

  1. DU gehst zum Arzt und lässt dich teste
  2. wenn der Test positiv ausfällt lässt du dir das von deinem Arzt bescheinigen
  3. Du gehst zu deiner Chefin und sagst, dass du so nicht arbeiten kannst und sie dir bitte einen Platz anbieten soll, der für dich möglich ist und wo du keine Probleme mit deiner Allergie hast.
  4. Sie sagt, sie hat keinen Platz? Dann lass dir von deinem Arzt bescheinigen (kannst du auch schon vorher machen), dass diese Arbeit für dich nicht mehr möglich ist.
  5. Kündige/Aufhebungsvertrag unterschreiben (ACHTUNG: Bei Abfindung verhält sich dies etwas anders - Diese wird NUR angerechnet, wenn der Aufhebungsvertrag NICHT die eigentliche Kündigungsfrist einhält - Bsp.: 1 Monat zum Monatsende: Der Vertrag wird am 30.03.13 zum 30.04.13 unterzeichnet : PASST / Der Vertrag wird am 27.03.13 zum 31.03.12 unterschrieben Abfindung wird angerechnet)
  6. Melde dich rechtzeitig bei der Agentur f. Arbeit arbeitssuchend - Wenn zwischen der Kenntnis der Beendigung und dem letzten Tag des Beschäftigung mehr als 3 Monate liegen, musst du dich 3 Monate vor Beendigung melden, wenn weniger als 3 Monate dazwischen liegen 3 Tage.
  7. Du erhälst auch von der AfA nochmal einige Anträge etc zum ausfüllen für deinen Arzt. Und du musst nochmals begründen, wieso du gekündigt hast.
  8. Eine Sperrzeit von 12 Wochen wird somit nicht eintreten.

Liebe Grüße

DerHans  16.03.2013, 11:07
Deine Reihenfolge ist falsch.

VOR einer Kündigung/Aufhebungsvertrag kommt das Gespräch mit der Arbeitsagentur.

xxbabycherryxx  24.03.2013, 11:31
@DerHans

Nein das ist keine Pflicht :)

Und da sie die Tätigkeit aus den o.g. Gründen nicht weiterhin ausführen kann ( und dies auch bestätigt durch einen Arzt) wird es auch keine Sperrzeit geben ;-)

FaZaMo 
Beitragsersteller
 15.03.2013, 19:52

wow super antwort vielen dank.

Ich muss leider schon für anfang april aufhören, da ich von hier weg muss in ein anderes bundesland weil ich in ein frauenhaus muss....mich sozusagen vor meinen eltern verstecken....

ab wann muss ich dass dem arbeitsamt dann sagen? Kann ich dass auch meiner Betreuerin für die Arbeitsvermittlung sagen?

FaZaMo 
Beitragsersteller
 15.03.2013, 19:56
@FaZaMo

achja und für september habe ich eine ausbildung zur kinderpflege sicher.

xxbabycherryxx  15.03.2013, 20:11
@FaZaMo

Am Besten gehst du gleich mal am Montag hin und meldest dich arbeitslos, sagst aber auch gleich, dass du umziehst und wieso. Ist das Jugendamt oder eine andere Behörde eingeschaltet? Wenn ja, nimmst du da am Besten auch einen Bescheid mit Auch das mit der Ausbildung kannst du schon sagen, damit die auch wissen, dass du wieder was hast.

FaZaMo 
Beitragsersteller
 15.03.2013, 20:15
@xxbabycherryxx

oki super :) ne jugendamt hat mich mit 17 schon nicht mehr wahr genommen weil ich ja damals fast 18 war...dann versuch ich das gelich mal so. Vielen Dank

Wenn du eine Mehlstauballergie hast, wärst du ja erst einmal arbeitsunfähig. Dein Ansprechpartner wäre dann die Rentenversicherung wegen einer Umschulung.

Eine einfache BEHAUPTUNG einer Mehlstauballergie bewahrt dich nicht vor einer Sperrfrist von 12 Wochen.

Unabhängig davon, wer kündigt oder ob ein Aufhebungsvertrag gemacht wurde, prüft das Arbeitsamt, ob Dir ein Verschulden an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzulasten ist. Daher solltest Du im Vorfeld klären, dass Deine Gründe für die Kündigung anerkannt werden.

Wenn eine Allergie eine Tätigkeit nicht mehr zulässt, ist zunächst der Arzt gefragt, eine entsprechende Diagnose zu stellen und ggf. eine Therapie zu empfehlen. Wenn Du akute Beschwerden hast, wird der Arzt solange die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Mit der Diagnose / dem Attest sprichst Du beim Arbeitsamt vor und klärst ab, ob dies ausreicht - lass Dir das auf alle Fälle schriftlich geben, sonst kann sich ggf. am Ende keiner mehr erinnern.

Was ist eine angehende Allergie?Wenn Du eine hast und das nachweisen kannst,und der Arbeitgeber Dir keinen belastungsfreien Ersatzarbeitsplatz anbieten kann,dann kannst Du ohne Sperre kündigen,aber Du solltest das vorher besser abklären.

Ja wirst du!!

Eine "angehende" Allergie ist noch keine und daher kein Grund zu kündigen...

Geh zum Arzt und lass dich darauf testen wenns positiv ist mit dem Amt abklären und dann ggf kündigen!!

FaZaMo 
Beitragsersteller
 15.03.2013, 18:37

also der arzt hat ja nen test durchgeführt und das is halt im ersten level...

ok danke

Mintbeerycrunch  15.03.2013, 18:44
@FaZaMo

Klär das trotzdem vorher lieber mit dem Amt ich glaube aber nicht das du damit durchkommst