Sperre bei ARGE wegen Eigenkündigung der vorletzten! Arbeitsstelle

2 Antworten

Geht es um Alg1 (Sperrzeit) oder Alg2 (Sanktion)?

Für Alg1 lies hier
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p144.pdf
ab RZ 144.100

Für Alg2 gilt im Grundsatz: Sperrzeit im Alg1 zieht (bis auf wenige Ausnahmen) parallel laufende Sanktion im Alg2 nach sich.

Widerspruch solltest du auf jeden Fall einlegen und dir einen Rechtsbeistand suchen.

Es geht um Alg1. Ich werde Widerspruch einlegen und dann mal sehen was passiert. Danke.

Das letzte Arbeitsverhältnis wurde ja auch nicht durch Eigenkündigung beendet. Darum musst du ja auch die Arbeitgeberbescheinigung der Arbeitgeber aus den letzten drei Jahren vorlegen. Du hast damals ohne wichtigen Grund deine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt und das bedingt nun einmal eine Sperrzeit.