Aufwandsentschädigung und Bafög?

3 Antworten

Nein. Das dürfte eine Entschädigung für einen Schaden sein, "der nicht Vermögensschaden ist". Diese umständliche Definition im Sozialgesetzbuch meint Schmerzensgelder und solches dürfte die Aufwandsentschädigung für Medikamente sein.

Übereifrige Sachbearbeiter könnten das anders sehen.

Die Aufwandsentschädigung ist beim Finanzamt anzugeben - und auch beim Bafögamt gilt eine solche Zahlung als Einkommen.

Aufwandsentschädigungen sind bis zu 720€ im Jahr steuerfrei. Und steuerfreies Einkommen wird auch bei Bafög nicht angerechnet.