Bafög Antrag Minijob?
Ich habe meinen Bafög Antrag im Juni eingereicht für 01.10.21-31.09.22.
Im August habe ich einen Minijob angenommen, welcher keinen Einfluss auf das Bafög haben würde, da es meine einzige Einnahmequelle ist.
Wenn ich den Minijob bis Ende des Jahres machen würde, muss ich den noch nachmelden?
Muss ich eine Steuererklärung machen?
Wenn ich den Minijob vor dem 01.10 kündige, muss ich den überhaupt melden?
3 Antworten
Einen offiziell angemeldeten Minijob, kannst du IMMER unschädlich ausüben.
Wenn du während des Bewilligungszeitraumes einen Minijob hast, musst du das melden. Wenn du vorher aufhörst natürlich nicht, geht die ja dann nichts an.
Einfach ne Mail mit den entsprechenden Gehaltsnachweisen schicken, das reicht
Also Lohnabrechnung reicht aus?
Wenn ich den Minijob bis Ende des Jahres machen würde, muss ich den noch nachmelden?
Muss ich eine Steuererklärung machen?
Wenn ich den Minijob vor dem 01.10 kündige, muss ich den überhaupt melden?
nein - nein - nein .......
Muss man dann nochmal diese Formulare ausfüllen? Oder reicht ein Anruf/Mail?