Klinische Studie und BAföG?
Wenn ich bei einer klinischen Studie teilnehme (einmalig ca. 1000€ Aufwandsentschädigung erhalte), BAföG bekomme und einen 450€ Nebenjob habe (Einkommensfreibetrag also ausgereizt) liege ich ja immer noch in dem Steuerfreibetrag:
Wird diese Aufwandsentschädigung dann trotzdem auf mein BAföG angerechnet?
1 Antwort
Hi,
nein, da eine Aufwandsentschädigung kein Einkommen ist. Angeben musst du es aber trotzdem.
Laut § 21 BAföG ist Einkommen die Summe der positiven Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG. Die Verwaltungsvorschrift zu §21 sagt in in Nr. 21.1.4: "Nicht zur Summe der positiven Einkünfte gehören: 1. Steuerfrei Einnahmen mit Ausnahme von Unfallrenten." Damit Aufwandsentschädigungen gemeint.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/21.php
Angeben solltest du es aber trotzdem und vorher schon mit dem Sachbearbeiter besprechen, damit nichts schief läuft.
Wer gibt das warum wo an?
Na beim BAföG muss ich das angeben. Und es wird doch angerechnet.
Für alle, die das gleiche Problem haben und eine Antwort suchen hier die Antwort der Beratung:
ja, dieses Einkommen ist anzurechnen. Werbungskosten können vorher abgezogen werden (bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten = 1000,00€)
Wenn Sie auch einen Minijob haben, kommt die Aufwandsentschädigung noch dazu. Damit würden Sie den Freibetrag überschreiten.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mich hat nur irritiert, dass die Aufwandsentschädigung ersteinmal versteuert werden muss (bzw. erstmal bei der Steuer angegeben) - sie bleibt dann aber steuerfrei - dadurch, dass ich unter der Steuerfreigrenze bleibe?