Klinische Studie und BAföG?

1 Antwort

Hi,

nein, da eine Aufwandsentschädigung kein Einkommen ist. Angeben musst du es aber trotzdem.

Laut § 21 BAföG ist Einkommen die Summe der positiven Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG. Die Verwaltungsvorschrift zu §21 sagt in in Nr. 21.1.4: "Nicht zur Summe der positiven Einkünfte gehören: 1. Steuerfrei Einnahmen mit Ausnahme von Unfallrenten." Damit Aufwandsentschädigungen gemeint.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/21.php

Angeben solltest du es aber trotzdem und vorher schon mit dem Sachbearbeiter besprechen, damit nichts schief läuft.

FloRe89 
Fragesteller
 03.11.2018, 08:15

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Mich hat nur irritiert, dass die Aufwandsentschädigung ersteinmal versteuert werden muss (bzw. erstmal bei der Steuer angegeben) - sie bleibt dann aber steuerfrei - dadurch, dass ich unter der Steuerfreigrenze bleibe?

Fortuna1234  03.11.2018, 10:35
@FloRe89

Wer gibt das warum wo an?

FloRe89 
Fragesteller
 08.11.2018, 18:35
@Fortuna1234

Na beim BAföG muss ich das angeben. Und es wird doch angerechnet.

Für alle, die das gleiche Problem haben und eine Antwort suchen hier die Antwort der Beratung:

ja, dieses Einkommen ist anzurechnen. Werbungskosten können vorher abgezogen werden (bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten = 1000,00€)

Wenn Sie auch einen Minijob haben, kommt die Aufwandsentschädigung noch dazu. Damit würden Sie den Freibetrag überschreiten.