Ehrenamt im Bäfög angeben?

4 Antworten

Wenn Du ganz korrekt sein willst und Schwierigkeiten aus dem Weg gehen, dann gibst Du ALLES (!!!) an. Du kaufst zum Beispiel 2 Mal/Woche für die ältere Dame im Erdgeschoss mit ein. Dafür bekommst Du zwar kein Geld, aber Du darfst Dich an den Früchten Ihres Gartens bedienen. Erdbeeren, Kirschen, Johannisbeeren, Himbeeren, Brombeeren, ... Kohlrabi, Gurken, Zucchini, Tomaten, Bohnen, ... Schnittlauch, Petersilie, Salbei, Zitronenmelisse, Bohnenkraut, ... Das ist zwar kein Geld, doch diese Dinge sind "geldwerte Leistungen" und müssen - meines Wissens nach - angegeben werden. Oder Du passt 2 Nachmittage/Woche auf die Bengels der Nachbarin auf. Ausgemacht ist Du holst die beiden von der Schule ab, wärmst das Vorgekochte auf, isst Mittag mit den beiden. Dann Hausaufgaben, Sport, Freizeit. Die Eltern kommen nach dem Abendessen, für welches Du ebenfalls zuständig bist. Es gibt einen Stundenlohn oder evtl. eine Pauschale pro Tag. Das musst Du auf jeden Fall angeben. Auch wenn es keine Überweisung gibt und Du das Geld jedesmal bar bekommst. Und die beiden Mahlzeiten an so einem Tag haben auch einen Wert. Das musst Du schätzen und angeben. Natürlich schätzt Du nicht die Preise, die Du im Lokal zahlen würdest. Und Wasser aus dem Hahn ist auch nur sehr wenig. Wenn aber oft edle Zutaten dabei sind (Shrimps, teurer Käse, nobler Schinken, ...) solltest Du entweder einigermaßen ehrlich sein oder versuchen, von diesen verlockenden Angeboten nur wenig zu nehmen ...

Hallo,

ja, es muss alles angegeben werden. Auch ein Ehrenamt. Sofort und aktiv! So sparst du dir Prüfungen etc.

Ich hatte mir einen Nachweis von der Firma geben lassen, in dem stand, dass ich ein Ehrenamt mache und eine Aufwandsentschädigung in Höhe von X€ monatlich bekomme.

Beim Ehrenamt sind auch nur 720€ im Jahr anrechenfrei. Drüber wird angerechnet.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php#p2c

Ja klar, das muss angegeben werden.

Natürlich musst du das angeben.