Nebenjob + Aufwandsentschädigung durch Praktikum trotz Bafög?

1 Antwort

Von Experte Fortuna1234 bestätigt

Nun ist meine Frage: Darf ich das Geld annehmen, ohne dass mir mein Befög gekürzt wird?

Stammt das Einkommen der Auszubildenden aus einem Pflichtpraktikum oder dem Ausbildungsverhältnis, wird es voll – also ohne Freibetrag – auf den Bedarf angerechnet. Dies gilt grundsätzlich auch für Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, für Förderungsleistungen ausländischer Staaten sowie für Unterhaltsleistungen der dauernd getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner.

Näheres in bafög.de bzw. in dem Link hier: https://www.bafög.de/de/welche-freibetraege-werden-gewaehrt--378.php

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche