Aufrechnung Schuldzinsen mit Guthabenzinsen!

8 Antworten

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Zinsen aus Bausparguthaben sind Einnahmen nach § 20 (1) Nr. 7 EStG, also zu versteuern.

Nach § 20 (9) EStG sind als Werbungskosten ein Betrag von 801 EUR abzuziehen, DER ABZUG von tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

Selbst wenn dieser Absatz nicht wäre, es besteht ja überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und Guthabenzinsen. Der Abzug von privaten Schuldzinsen ist schon seit Ewigkeiten und zwar vor dem Start meiner beruflichen Tätigkeit in 1994 abeschafft worden...

Sorry keine tolle Antwort für Dich!!!!

miriwo 
Fragesteller
 28.10.2010, 17:49

Der Zusammenhang hätte ja bestehen können, weil ich bewußt über die geamte Laufzeit die höheren Zinsen zahle und zudem die Guthabenverträge als Tilgungsersatz angekoppelt sind. Trotz allem die einzige vernüftigte Antwort. Auch wenn leider meine eigen Annahme zu meinen ungunsten bestätigt wird!

Ist wahrscheinlich zu spät, aber falls noch andere darüber stolpern: Die obigen Antworten treffen in diesem konkreten Fall nicht zu.

Die Antwort findet sich im amtlichen ESt-Handbuch Anhang 19 II (BMF-Schreiben vom 09.10.2012 mit div. Änderungen) in Randziffer 126 - 128. Wenn bei Abschluss der Darlehensverträge vereinbart wurde, dass diese durch die Bausparverträge zurückgeführt werden, Selbstnutzung der Immobilie vorlag und der Vertrag vor dem 01.07.2010 geschlossen wurde, sind die Guthabenzinsen aus Billigkeitsgründen nicht zu versteuern. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die ESt anzurechen (und damit zu erstatten).

Falls die Veranlagung schon durch sein sollte, Änderung beantragen (§ 173 (1) Nr. 2 AO versuchen / Steuerberater komnsultieren)

Hallo, also mal ganz abgesehen davon ob sich die Finazierung rechnet oder nicht: Sollte sie bei der BHW laufen ist eine Bonusverzinsung am Ende bei vorfinanzierten Verträgen ausgeschlossen.

Baufinanzierung mit Bausparvertrag = keine Bonusverzinsung auf das Guthaben.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine das die meisten anderen Bausparkassen das genauso handhaben.

Mal anders ausgedrückt, es handelt sich um einen BSP mit zusätzlicher Zwischenfinanzierung. Dabei wird das Darlehen nicht getilgt, sondern nur die Zinsen bedient. Gleichzeitig zahlt man in einen BSP-Vertrag ein, der dann bei Fälligkeit das Darlehen ablöst.
Das ist eine teure und nur in wenigen Fällen sinnvolle Art der Finanzierung. Denn während die Verzinsung des Bausparvertrags selbst mit Bonus niedrig ist, sind die zu zahlenden Kreditzinsen insbesondere bei Eigennutzung verschenktes Geld. Eine solche Kombilösung kann man eigentlich nur dann erwägen, wenn die zu finanzierende Immobilie fremdgenutzt werden soll und die Zinsen somit in voller Höhe Aufwendungen im Sinne der Anlage V+V darstellen. Für Privatnutzung ist das rausgeschmissenes Geld; jedes 15- bis 20-jährige Bankdarlehen mit fixer Verzinsung bei gleichzeitigem Ansparen auf Festgeldkonten hätte eine günstigere Lösung ergeben. Zumal es zusätzlich sinnfrei ist, langfristig nicht anrechenbare Zinsaufwendungen zu generieren, wenn man mit dem angesparten Geld genausogut schneller tilgen könnte. Für den Anbieter war das ein Supergeschäft.

miriwo 
Fragesteller
 28.10.2010, 14:53

Ich brauche keinen Rat, was evtl. besser gewesen wäre, sondern eine Antwort auf meine Frage! Zudem handelt es sich nicht um eine Bausparzwischenfinanzierung, sondern um Darlehen, die aus Bausparguthaben abgelöst werden. Da die Zinsen weit niedriger sind als die alten Guthabenzinsen rechnet es sich zudem noch sehr gut!

Guten Tag. Leider ist unsere Steuergesetzgebung so gelagert, dass das FA kassiert. Die Zinsen sind steuerpflichtiges Einkommen (deshalb ja die Freibeträge) und die Schuldzinsen sind Privatvergnügen. Ich würde es jedoch zumindest eine Aufrechnung versuchen. Es gibt FA-Beamte, die tatsächlich pennen. Versuch ist nicht strafbar. Trotzdem ist diese Methode der Finanzierung (Wüstenrot spricht von einem ZK 50) eine sehr gute.

pellomino  13.11.2010, 09:24

Bei einem Bausparvertrag kenne ich Zins und Tilgung für die gesamte Laufzeit. Einige Kommentare sprechen von normaler Hypotheken-Finanzierung ist günstiger. Im Augenblick ja, aber ich würde mir von einem Bausparberater einmal die Gesamtkosten ausrechnen lassen und dann Vergleiche ziehen.