Geld vom Ausland (Indien) nach Deutschland schicken - Wie viele Steuern zahlen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage ist: wo ist er Steuerpflichtig ?

Hat er seinen Wohnsitz in Deutschland, ist er hier unbeschränkt steuerpflichtig, in Indien nur beschränkt (also mit dem dort erzielten Einkommen) steuerpflichtig. Dort gezahlte Steuern werden hier angerechnet. 

Also: 500.000 Verkaufspreis, 200.000 Gewinn, in Indien 100.000 Steuern bezahlt. In Deutschland wird das nach deutschen Regeln berechnet, also bei verkauf nach weniger als 10 Jahren zu versteuern, sonst steuerfrei. Die gezahlten Steuern dürfen abgezogen werden. 

Wenn in Indien keine Steuern fällig wurden und das Geld dort auf dem Konto liegt: eine Überweisung als solche löst keine Steuerpflicht aus, muss aber gemeldet werden, damit das Finanzamt prüfen kann, ob bei dem Vorgang steuerrelevante Gewinne angefallen sind. Grundsätzlich kann man sein Geld nach Belieben um die Welt reisen lassen. Aber das Finanzamt will natürlich wissen, woher es kommt und ob es Erträge gebracht hat, die man als unbeschränkt Steuerpflichtiger hätte versteuern müssen.

Was anderes ist, wenn der Vater in Indien wohnt und dir das Geld schenkt. Dann könnte Schenkungssteuer anfallen. Der Freibetrag beträgt aber 400.000 Euro (je Kind und je Elternteil in 10 Jahren)

Also mein Vater hat die deutsche Staatsangehörigkeit und bezahlt in Indien Steuern für die Grundstücke. Kannst du mir das mit den Gewinnen erklären? Verstehe ich nicht ganz.

Hier in Deutschland zahlt er auch Steuern

@Schlauer1803

Der Geldtransfer ist nicht relevant, das Finanzamt  will wissen woher das Geld kommt. Bei Immos wann gekauft und zu welchem Preis. Wenn Kauf länger als 10 Jahre zurückliegt, fällt keine Steuer an. Wenn ein steuerpflichtiger Gewinn angefallen ist, muss er das angeben, egal ob das Geld nach DE transferiert wird. Abziehen von der Steuer kann er dann die im Ausland gezahlte Steuer,   wenn es ein Doppelbesteurungsabkommen gibt  .... kurz gegoogel:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Indien/1996-05-06-Indien-Abkommen-DBA.html;jsessionid=77B7DC8C965BD244229714266A9CC6D3

Und Aufpassen ! Die Zins- und Mieteinnahmen hätte er immer hier angeben müssen ... da ist also dringend zu raten rechtzeitig einen Steuerberater einzuschalten. 

Wenn das noch aktuell ist muss den Gewinn versteuern, nicht den ganzen Betrag. Entscheidend ist dabei auch die Besitzdauer (Spekulationsteuer).


also wenn er die gründstücke für ca. 100.000 gekauft hat und für 500.000€ verkauft, macht er 400.000€ gewinn. diesen gewinn muss er versteuern oder?? habe ich das richtig verstanden?? wie viel % steuern sind das dann??

@Schlauer1803

Die Frage ist nicht ganz einfach. Handelt es sich um indische Grundstücke die nach indischem Recht verkauft werden, aber um Einkommen das nach deutschem Recht versteuert wird?

Wenn Steuer angesetzt würde, läge diese vermutlich bei 25%. Es wäre dringend geraten mal einen Anwalt oder Steuerberater zu kontaktieren.

Zu prüfen wäre insbesondere ob § 23 EStG Absatz 1 zur Anwendung kommt oder nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html