Abgeltungssteuer für Zinsen aus Bausparvertrag, der mit Schuldzinsen angespart wurde?
Hallo. Ich habe 2005 einen Bausparvertrag mit Vorfinanzierung zum Immobilienerwerb abgeschlossen. Der Kredit lag um ca. 80.000 über dem Kaufpreis und wurde sofort in den BSV eingezahlt. Nun zahle ich neben den hohen Schuldzinsen auch noch Kapitalertragssteuer auf die Guthabenzinsen und kann dies nicht verrechnen -sagt das Finanzamt. Simpel betrachtet habe ich doch kein Guthaben, mache ständig nur Minus. Gibt es doch eine Möglichkeit, dies zu "verrechnen" und müsste mir die Bausparkasse da eine andere Bescheinigung ausstellen, als nur die jährliche Mitteilung/Abrechnung? Vielen Dank bereits vorab
4 Antworten
Nein, das geht nicht. Dem Finanzamt ist es egal, wie hoch dein Kredit ist. Die sehen nur, dass du Zinsen für ein Guthaben bekommst.
Da war die Beratung der Bank/Bausparkasse nicht wirklich gut.
Ist wahrscheinlich zu spät, aber falls noch andere darüber stolpern: Die obigen Antworten treffen in diesem konkreten Fall nicht zu. Die Antwort findet sich im amtlichen ESt-Handbuch Anhang 19 II (BMF-Schreiben vom 09.10.2012 mit div. Änderungen) in Randziffer 126 - 128. Wenn bei Abschluss der Darlehensverträge vereinbart wurde, dass diese durch die Bausparverträge zurückgeführt werden, Selbstnutzung der Immobilie vorlag und der Vertrag vor dem 01.07.2010 geschlossen wurde, sind die Guthabenzinsen aus Billigkeitsgründen nicht zu versteuern. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die ESt anzurechen (und damit zu erstatten). Falls die Veranlagung schon durch sein sollte, Änderung beantragen (§ 173 (1) Nr. 2 AO versuchen / Steuerberater konsultieren)
Liegt denn der Zinsertrag höher als der Sparer-Freibetrag von rd. 800 Euro pro Person? Hast Du außergewöhnliche Belastungen, Spenden, etc.? Dann könntest Du evtl. die Kap.Steuer zurückerhalten.
Ja, ich verstehe Dich ja, aber dem Finanzamt ist es völlig egal, woher Dein Guthaben stammt, wofür Dir die Zinsen gurgeschrieben werden.
Da hat Dir irgendjemand das Bauspar-Vorfinanzierungsdarlehen aber nicht wirklich gut erklärt :-(
Das Finanzamt hat völlig recht und da gibts auch keine Möglichkeit. Auf dem Tilgungsaussetzungskonto der Finanzierung (Bauzsparer) fallen nunmal Guthabenzinsen an. Stell einen Freistellungsauftrag und gut. Und falls nichts mehr frei ist: 73,63% von Zinsen sind immernoch Zinsen ;-)
Hallo, Reanne Ja, die Zinsen liegen über unserem Freibetrag von 1600 Euro. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, so dass ich mit dem individuellen Steuersatz etwas niedriger fahre und vermutl. einen Teil der Steuer erstattet bekomme. Was mir aber immer noch nicht in den Kopf will: Ich nehme bei der Bank einen Kredit zu 5% über 80T auf, lege das Geld bei derselben Bank aufs Konto und bekomme 3% Guthabenzins. Und dann zahle ich noch 25% auf den Guthabenzins, weil ich ja sooo viel Kapital habe????? Danke für Deine Antwort