Schuldscheine / Privat?

4 Antworten

Hallo,

eine Banklizenz ist nur notwendig, wenn Du Dir Geld von anderen leihst um das dann weiter zu leihen.

Solange Du das mit Deinem eigenen Vermögen machst ist das kein Problem und auch nicht gewerblich.

Problematischer ist für Dich den Darlehensvertrag mit einem Verbraucher abzuschließen. Das BGB ist hierbei sehr stringent. Dein Vertragspartner hat Dir gegenüber alle Rechte die er auch einer Bank gegenüber hat. (Angaben von Zins und Effektivzins, Widerrufsrecht, vorzeitige Erfülung etc.).

Schöne Grüße

Das heißt, wenn ich dich richtig verstanden habe, dass folgendes Handeln ok wäre:

X ist Berufstätig und hat noch paar Tausende auf dem Konto, die nur liegen. Jetzt haben seine drei Freunde A, B, C hohe Anschaffungen.

Angenommen, X verleiht nun beiden je 3000 Euro, bei 4 Prozent Zinsen und 3 Jahren Laufzeit. Natürlich mit Vertrag.

Wenn er die Zinseinnahmen nun in der Steuer angibt (als Zinsertrag in KAP oder als Einkommen?), wäre für ihn nichts weiteres zu beachten?

Es kommt nicht drauf an, wie du das Kind nennst, sondern darauf, ob dein Handeln dauerhaft und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Wenn ohne Zinsen, dann kein Gewinn, dann kein Gewerbe.

Wenn ich also "moderate" Zinsen i.H.v. 3 Prozent erhebe, wäre das in großem Maße Gewerbe?

Abgesehen von Aktien ist das halt eine nette Idee, unter Bekannten Geld zu vergeben. Und 3% sind wirklich moderat.

@NightX1

Gewinn ist Gewinn. Bei moderaten Gewinnen ist auch die Steuerhöhe moderater. :-)

@NightX1

Drei Prozent sind mehr, als meine Bank für den Autokredit nimmt. Und die handelt ganz sicher gewerblich^^

Hallo NightX1,

schaue Dir z.B. § 15 EstG (gewerblich=Gewinnerzielungsabsicht) und § 14 GewO (Gewerbeanmeldung ab Beginn der gewerblichen Tätigkeit) an.

Wenn Du nicht nur im Ausnahmefall und nur unter guten Bekannten Kredit vergibst (auch über Schuldscheine), könnten das FA und andere Behörden eine gewerbliche Tätigkeit vermuten. Eine Abmahnung von Wettbewerbern, oder Unterlassungsaufforderungen von Behörden, jeweils mit Kosten/Gebührenrechnung, könnten da schnell eingehen.

Eine individuelle Rechtsberatung z.B. beim Rechtsanwalt hilft Dir weiter.

Ein Tipp von mir:

Als privater Kreditgeber Du stehst im Wettbewerb mit Kreditbanken. Passe auf, dass nicht nur diejenigen Deiner Bekannten, welche woanders keinen Kredit bekommen, zu Dir kommen... Und beim Steit über Geld hört die Freundschaft oft auf...

Viele Grüße

Olaf von www.bezahlen.de

Vielen Dank für die Antwort.

Der "Kredit" ist allerdings auschließlich für die Investitionen gedacht und mit geplanten 3% Zinsen außerordentlich günstig.

Wie beschrieben, soll der Kredit der Person einfach nur ermöglichen mit dem Geld andrer zu arbeiten, ohne, dass er Vermögensverwalter im offiziellen Sinne sein müsste und eine Zulassung benötigen würde.

Insofern gibt es keinen Wettbewerb, da die Person unter keinen Umständen hierfür Geld von einer Bank nehmen würde. In diesem Fall währen es regelmäßige "Kredite", aber stehts nur für eine Person und auch noch zu einem Zinssatz, der Bankenuntypisch wäre.

Wie würde es da hinsichtlich der Einschätzung über eine Gewinnerziehungsabsicht aussehen? Zwar wird natürlich Gewinn erwartet, aber einen gewerblichen Stil dürfte es kaum bei genau einem Kreditnehmer und den niedrigen Zinsen geben, soweit ich das sehe?

@NightX1

Hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht hatte ich schon geschrieben, dass z.B. Behörden diese vermuten könnten. Außerdem mindestens eine Steuervermeidungs-Strategie... Du wirst dann evtl. Rechtsberatung und Steuerberatung benötigen, um die Behörden vom Gegenteil zu überzeugen...

Vielleicht zerschlagen sich Deine Pläne bereits mit der folgenden zusätzlichen Info:

Wenn der Kreditnehmer mit dem Geld "arbeiten" möchte (und Schuldzinsen also steuerlich geltend macht), werden Deine Zinseinnahmen zu Deinem vollen Steuersatz versteuert (nicht nur mit 25% Abgeltungssteuer)...

Bitte bedenke das bei Deiner "regelmäßigen" Kreditvergabe an den einen Bekannten/Verwandten. Nicht dass Du am Ende ein trotz Bekanntschaft/Verwandschaft bestehendes Ausfallrisiko hast, welches nur unangemessen durch Erträge kompensiert wird.

Individuelle Rechtsberatung/Steuerberatung kann nur ein dafür zugelassener Berater leisten.

Viele Grüße

Olaf von www.bezahlen.de

Warum versteifst du dich auf Schuldscheine? Du könntest auch Darlehensverträge mit den Schuldnern schließen.

Die Zinsen müssen in der Steuererklärung angegeben werden, wie du selbst schreibst. Irgendwann wird dich das Finanzamt zu diesen Zinseinnahmen befragen und dann bist du sowieso dran.

Das ist ja genau meine Frage. Darlehensverträge können halt schnell gewerblich werden. Das wäre illegal.

Aber bei Schuldscheinen kann ich nirgendwo eine rechtliche Bestimmung finden, die Beschreibt, ob es da ein "Maximum" gibt. Aktuell vermute ich, dass ich quasi beliebig viele Schuldscheine auffnehmen darf, da ich nirgendwo das Gegenteil gesehen habe.

@NightX1

Das Gewerbe wäre dasselbe. Dabei ist es gleichgültig, ob du das Kind nun Darlehensvertrag oder Schuldschein nennst.