AU und Beschäftigungsverbot 3 Wochen nach Arbeitsbeginn?
Hallo.
Ich habe folgendes Problem.
Ich habe am 15.09.16 meine neue Arbeitsstelle angetreten. Am 19.09. Blieb meine Periode aus und ich hielt einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Am 04.10. Habe ich meinen Arbeitgeber über die SS informiert der natürlich nicht sonderlich begeistert war ,aber mir auch nicht den Kopf abgerissen hat.
Hatte in keiner meiner vorangegangenen Schwangerschaften Probleme und sagte dem Chef solange es mir gut geht werde ich voll einsatzfähig sein. Nur das Röntgen würde halt nun wegfallen.
Wie das Schicksal so spielt bekam ich am Abend des 6.10 starke Sturzlutungen und dachte natürlich direkt an eine FG. In der Klinik wurde dann festgestellt ,dass es den Baby Gott sei Dank gut geht aber ich stationär bleiben soll. Wurde dann direkt für 3 Wochen Krankgeschrieben bis heute 28.10. Nun hat mich meine Frauenärztin heute direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt da ich ein rießiges Hämatom habe und seit 3 Wochen strikte Bettruhe halten muss und nur zum Toilettengang aufstehen darf.
Nun meine Frage:
1 .Wie viel Geld bekomme ich für den Oktober ausgezahlt? Folge Zeiten liegen vor: 01.10 -06.10 normal gearbeitet 07.10.-28.10 Au 28.10.-31.10 Beschäftigungsverbot
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall tritt ja erst nach 4 Wochen durchgängiger Arbeit in Kraft. .... Bekomme ich dann überhaupt Geld für die Zeit der Krankschreibung?
Bin gerade ziemlich fertig da ich nicht weiß wie ich über die Runden kommen soll , wenn der Ag nur für die 6 Tage im Oktober bezahlt.... Habe noch 2 Kinder zuhause und gerade ziemlich am Ende. Normal ist mein Gehalt zu diesem Zeitpunkt schon da, aber heute ist nichts auf dem Konto..
2.Wie viel Gehalt bekomme ich während des Beschäftigungsverbotes gezahlt?
Entschuldigt bitte den ewiglangen Text aber ich wollte euch meine Situation möglichst genau beschreiben.
Ich danke schon im voraus für das Durchhaltevermögen beim Lesen und für eure Mühe beim antworten. ☺
4 Antworten
Es ist richtig, dass Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses besteht.
Wenn Du also nach 3 Wochen krank wirst, zahlt der Arbeitgeber in der 1. Woche der Erkrankung (die 4. Beschäftigungswoche) keine Entgeltfortzahlung, sondern Du hast Anspruch auf Krankengeld.
Nach dieser einen Krankenwoche hast Du diese 4 Wochen "Wartezeit" aber erfüllt, und der Arbeitgeber muss Entgeltfortzahlung leisten.
Für die 1. Krankenwoche bis zum 13.10. (das ist Deine 4. Woche des Arbeitsverhältnisses) erhältst Du also Krankengeld; danach muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten, auch für die Dauer des Beschäftigungsverbotes.
Übrigens:
Wenn es sich um einen kleineren Betrieb mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern handelt, bedeutet das für den Arbeitgeber keine all zu große finanzielle Belastung, weil er den größten Teil seiner Aufwendung für die Entgeltfortzahlung bei Erkrankung und die ganze Aufwendung bei Beschäftigungsverboten von der Krankenkasse wieder erstattet bekommt aufgrund des obligatorischen Umlageverfahrens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch".
Richtig: Eigentlich hast Du nur eine relativ geringe finanzielle Einbuße wegen der Krankengeldzahlung in der ersten Krankenwoche (4. Beschäftigungswoche).
Das Krankengeld beträgt 70 % des Brutto-, aber nicht mehr als 90 % des Nettoentgelts und muss (musste) bei der Krankenkasse beantragt werden.
Ich hane mich auch mal versucht im Internet schlau zu machen, da mich das Thema interessiert. Ich habe oft gelesen, dass in diesem Sonderfall die krankenkasse dann für die Zeit zahlt, in der du krank geschrieben bist. Frag da am besten einfach mal nach. Ich drücke dir die daumen, dass alles klappt und wünsche dir gute besserung.
Dankeschön.
Ich hoffe nur die KK lässt sich dann nicht ewig Zeit bis das Geld gezahlt wird.... Ich hoffe wirklich ,dass ich am Montag schlauer werde und alles gut ausgeht.
Du bekommst ganz normal Dein Gehalt! Die Lohnfortzahlung, die Du meinst, und die nur einen Teil Deines normalen Gehaltes beträgt, würde (glaube ich) erst nach sechs Wochen Krankenschein einsetzen. Bis dahin, wie gesagt, ganz normales Gehalt.
Beim Beschäftigungsverbot aufgrund der Schwangerschaft bekommst Du auch ganz normal Dein volles Gehalt weiter und auch das Elterngeld wird so keine Einbußen enthalten.
Alles Gute für Dich und den kleinen Krümel!
Vielleicht bildet sich das Hämatom ja bald zurück!
Ja aber der Ag meinte heute da ich noch keine 4 Wochen am Stück gearbeitet habe würde die Lohnfortzahlung während der AU nicht greifen , da erst nach 4 vollständigen Wochen Arbeitszeit der Ag das Gehalt auch während der AU zahlen muss. Da ich insgesamt nur 3 Wochen gearbeitet habe stünde mir für die Zeit der AU kein Gehalt zu.
Bin echt überfragt und Google spuckt auch keine konkreten Antworten aus :/
Die Frau des Chefs wollte mich übrigens heute bei dem Telefonat dazu drängen einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben , was ich jedoch nicht tun werde.
Es ist alles so kompliziert gerade :-/
Und dabei sollte ich Streß unbedingt vermeiden, damit meinem Krümel nichts passiert....
Bin ja nicht zum Spaß zuhause geblieben :-/
Ah o.k. - das könnte ja ein Sonderfall sein...hm... Einen Auflösungsvertrag würde ich auch auf GAR keinen Fall unterschreiben!
Ruf doch vielleicht morgen (besser Montag ;-)) mal beim Jugendamt an. Die kennen sich mit der Materie doch gut aus. Und/oder bei der Krankenkasse - auch die werden Dir ganz sicher Auskunft geben können.
Und ganz klar - alles andere ist unwichtig im Vergleich zu Deinem Bauchwunder. Versuche, Dir wirklich so wenig Stress wie möglich damit zu machen. Ich weiß, leicht gesagt... ich drück Dir die Daumen, dass sich alles bald klärt - oder hier vielleicht noch jemand Genaueres sagen kann.
Ich danke dir für deine Antworten und werde am Montag direkt bei der ProFamilia anrufen.
Die haben normal die besten Informationen zu solchen Fragen. Aber die Wartezeit und die ungewisse finanzielle , sowie gesundheitliche Zukunft machen mir große Sorgen.
Auf jeden Fall vielen Dank schonmal☺
Das kann ich mir vorstellen!
Stimmt ProFamilia ist auch eine gute Anlaufstelle.
Vor Montag kannst Du ja jetzt ohnehin nichts mehr ausrichten... versuche, das Wochenende zu entspannen. Und mit neuer Kraft geht es dann in die nächst Woche.
Die Lohnfortzahlung, die Du meinst, und die nur einen Teil Deines normalen Gehaltes beträgt, würde (glaube ich) erst nach sechs Wochen Krankenschein einsetzen.
Das ist nicht die Lohnfortzahlung - die hat der Arbeitgeber in Höhe des Verdienstes für 6 Wochen wegen der gleichen Erkrankung zu leisten -, sondern das Krankengeld, das nach 6 Wochen die Krankenkasse in Höhe von 70 % des Brutto-, aber nicht mehr als 90 % des Nettoentgelts zahlt.
Ansprechpartner ist hier die Krankenkasse. Keinesfalls einen aifhebungsvertrag unterschreiben, kannst in Teufels Küche kommen!
Ok vielen Dank!
Dass nimmt mir schonmal eine große Last von den Schultern.Damit bekomme ich ja den größten Teil meines Gehaltes noch ausgezahlt und muss nur auf den Rest von der KK warten.
Dann hoffe ich jetzt nur, dass mein Gehalt auch bald ausgezahlt wird und er sich nicht noch ewig lange Zeit damit lässt :-(
Auf jeden Fall nochmal vielen Dank für die ausführliche Antwort und den Stein den Sie mir damit vorerst vom Herzen genommen haben.👍