AU und Beschäftigungsverbot 3 Wochen nach Arbeitsbeginn?

4 Antworten

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Es ist richtig, dass Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses besteht.

Wenn Du also nach 3 Wochen krank wirst, zahlt der Arbeitgeber in der 1. Woche der Erkrankung (die 4. Beschäftigungswoche) keine Entgeltfortzahlung, sondern Du hast Anspruch auf Krankengeld.

Nach dieser einen Krankenwoche hast Du diese 4 Wochen "Wartezeit" aber erfüllt, und der Arbeitgeber muss Entgeltfortzahlung leisten.

Für die 1. Krankenwoche bis zum 13.10. (das ist Deine 4. Woche des Arbeitsverhältnisses) erhältst Du also Krankengeld; danach muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten, auch für die Dauer des Beschäftigungsverbotes.

Übrigens:

Wenn es sich um einen kleineren Betrieb mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern handelt, bedeutet das für den Arbeitgeber keine all zu große finanzielle Belastung, weil er den größten Teil seiner Aufwendung für die Entgeltfortzahlung bei Erkrankung und die ganze Aufwendung bei Beschäftigungsverboten von der Krankenkasse wieder erstattet bekommt aufgrund des obligatorischen Umlageverfahrens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch".

MuddimitHerz 
Fragesteller
 28.10.2016, 22:28

Ok vielen Dank!

Dass nimmt mir schonmal eine große Last von den Schultern.Damit bekomme ich ja den größten Teil meines Gehaltes noch ausgezahlt und muss nur auf den Rest von der KK warten.

Dann hoffe ich jetzt nur, dass mein Gehalt auch bald ausgezahlt wird und er sich nicht noch ewig lange Zeit damit lässt :-(

Auf jeden Fall nochmal vielen Dank für die ausführliche Antwort und den Stein den Sie mir damit vorerst vom Herzen genommen haben.👍

Familiengerd  28.10.2016, 22:43
@MuddimitHerz

Richtig: Eigentlich hast Du nur eine relativ geringe finanzielle Einbuße wegen der Krankengeldzahlung in der ersten  Krankenwoche (4. Beschäftigungswoche).

Das Krankengeld beträgt 70 % des Brutto-, aber nicht mehr als 90 % des Nettoentgelts und muss (musste) bei der Krankenkasse beantragt werden.

Ich hane mich auch mal versucht im Internet schlau zu machen, da mich das Thema interessiert. Ich habe oft gelesen, dass in diesem Sonderfall die krankenkasse dann für die Zeit zahlt, in der du krank geschrieben bist. Frag da am besten einfach mal nach. Ich drücke dir die daumen, dass alles klappt und wünsche dir gute besserung.

MuddimitHerz 
Fragesteller
 28.10.2016, 22:05

Dankeschön.

Ich hoffe nur die KK lässt sich dann nicht ewig Zeit bis das Geld gezahlt wird.... Ich hoffe wirklich ,dass ich am Montag schlauer werde und alles gut ausgeht.

Du bekommst ganz normal Dein Gehalt! Die Lohnfortzahlung, die Du meinst, und die nur einen Teil Deines normalen Gehaltes beträgt, würde (glaube ich) erst nach sechs Wochen Krankenschein einsetzen. Bis dahin, wie gesagt, ganz normales Gehalt.

Beim Beschäftigungsverbot aufgrund der Schwangerschaft bekommst Du auch ganz normal Dein volles Gehalt weiter und auch das Elterngeld wird so keine Einbußen enthalten.

Alles Gute für Dich und den kleinen Krümel!

Vielleicht bildet sich das Hämatom ja bald zurück!

MuddimitHerz 
Fragesteller
 28.10.2016, 21:51

Ja aber der Ag meinte heute da ich noch keine 4 Wochen am Stück gearbeitet habe würde die Lohnfortzahlung während der AU nicht greifen , da erst nach 4 vollständigen Wochen Arbeitszeit der Ag das Gehalt auch während der AU zahlen muss. Da ich insgesamt nur 3 Wochen gearbeitet habe stünde mir für die Zeit der AU kein Gehalt zu. 

Bin echt überfragt und Google spuckt auch keine konkreten Antworten aus :/

Die Frau des Chefs wollte mich übrigens heute bei dem Telefonat dazu drängen einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben , was ich jedoch nicht tun werde.

Es ist alles so kompliziert gerade :-/ 

Und dabei sollte ich Streß unbedingt vermeiden, damit meinem Krümel nichts passiert....

Bin ja nicht zum Spaß zuhause geblieben :-/

Allyluna  28.10.2016, 21:56
@MuddimitHerz

Ah o.k. -  das könnte ja ein Sonderfall sein...hm... Einen Auflösungsvertrag würde ich auch auf GAR keinen Fall unterschreiben!

Ruf doch vielleicht morgen (besser Montag ;-)) mal beim Jugendamt an. Die kennen sich mit der Materie doch gut aus. Und/oder bei der Krankenkasse - auch die werden Dir ganz sicher Auskunft geben können.

Und ganz klar - alles andere ist unwichtig im Vergleich zu Deinem Bauchwunder. Versuche, Dir wirklich so wenig Stress wie möglich damit zu machen. Ich weiß, leicht gesagt... ich drück Dir die Daumen, dass sich alles bald klärt - oder hier vielleicht noch jemand Genaueres sagen kann.

MuddimitHerz 
Fragesteller
 28.10.2016, 22:00
@Allyluna

Ich danke dir für deine Antworten und werde am Montag direkt bei der ProFamilia anrufen. 

Die haben normal die besten Informationen zu solchen Fragen. Aber die Wartezeit und die ungewisse finanzielle , sowie gesundheitliche Zukunft machen mir große Sorgen.

Auf jeden Fall vielen Dank schonmal☺

Allyluna  28.10.2016, 22:05
@MuddimitHerz

Das kann ich mir vorstellen! 

Stimmt ProFamilia ist auch eine gute Anlaufstelle.

Vor Montag kannst Du ja jetzt ohnehin nichts mehr ausrichten... versuche, das Wochenende zu entspannen. Und mit neuer Kraft geht es dann in die nächst Woche.

Familiengerd  29.10.2016, 12:51

Die Lohnfortzahlung, die Du meinst, und die nur einen Teil Deines normalen Gehaltes beträgt, würde (glaube ich) erst nach sechs Wochen Krankenschein einsetzen.

Das ist nicht die Lohnfortzahlung - die hat der Arbeitgeber in Höhe des Verdienstes für 6 Wochen wegen der gleichen Erkrankung zu leisten -, sondern das Krankengeld, das nach 6 Wochen die Krankenkasse in Höhe von 70 % des Brutto-, aber nicht mehr als 90 % des Nettoentgelts zahlt.

Ansprechpartner ist hier die Krankenkasse. Keinesfalls einen aifhebungsvertrag unterschreiben, kannst in Teufels Küche kommen!