AG zahlt kein Gehalt | Beschäftigungsverbot und schwanger?

3 Antworten

Ggf. hilft dieser Link für eine erste Einschätzung.

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2012/08/11/beschaftigungsverbot-und-mutterschutzlohn-lohnfortzahlung-bei-schwangerschaft/

Bei einer Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen erhältst du keine Lohnfortzahlung, sondern musst bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen.

Die Wahrscheinlichkeit ist für dich allerdings schon recht hoch, dass du in dieser Angelegenheit ohne rechtlichen Beistand nicht sehr weit kommst.


Beschäftigungsverbot

Hier gelten die Regelungen zur Wartezeit bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses, wie bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (28 Tage), nicht.

Bei einem Beschäftigungsverbot zahlt die Krankenkasse - der Arbeitgeber zahlt den Differenzbetrag zum Netto - zunächst muß also das Geld von der KK berechnet werden - dann zahlt der ArbG den Rest.

"Der AG ist daraufhin nicht mehr erreichbar. Kontaktaufnahmen scheitern."

Das ist relativ selten der Fall - das Unternehmen wird doch wohl noch existieren - das Arbeitsgericht wird den ArbG schon auffinden - sprich: der Rest ist ggf. arbeitsgerichtlich einzufordern - bis das Verfahren beendet ist, hat sie ggf. Anspruch auf ALG-II (zumindest als Vorschuß).

Scheint sich niemand die Finger verbrennen zu wollen und ich kann das auch nachvollziehen, geht ja nicht nur um ein juristisches Problem ;-)

DerSchopenhauer  03.12.2016, 01:01

Wie soll Deine Antwort der Fragestellerin weiterhelfen???

Familiengerd  03.12.2016, 13:07

Und was willst Du mit dieser "Antwort" jetzt konkret ausdrücken??